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Budget Verwaltungshaushalt Dezernat 1 - Landratsamt Breisgau ...

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Landkreis <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald Vorbericht DEZERNAT 3<br />

Fachbereich 330 (Psychosoziale & psychiatrische Dienste)<br />

In diesem Fachbereich werden die Aufgabenbereiche im Vorfeld des Unterbringungsgesetzes<br />

(UBG) wahrgenommen. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Gesundheitsamtes<br />

haben im Auftrag der Ordnungsämter in enger Kooperation mit der Psychiaterin mit verschiedenen<br />

Einrichtungen im Umfeld des Klienten zu klären, ob dieser wegen einer psychischen<br />

Erkrankung gegen seinen Willen in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden<br />

muss, oder ob dieser sehr einschneidende Schritt durch andere Maßnahmen ersetzt werden<br />

kann. Ziel der Intervention ist keine Langzeitbetreuung, sondern neben der Klärung der Unterbringungsbedürftigkeit<br />

die Anbindung des Klienten an andere Einrichtungen. Dieser<br />

Transfer ist bei Schwerstgestörten, bei denen sich die Problematik gesundheitlicher und sozialer<br />

Art addieren bzw. potenzieren, besonders schwierig.<br />

Fachbereich 340 (Kinder- & jugendärztlicher Dienst)<br />

Die Ärztinnen und sozialmedizinischen Assistentinnen untersuchen zur Schule angemeldete<br />

Kinder (Einschulungsuntersuchungen) sowie Schülerinnen und Schüler der 4. und 9.Klasse<br />

der Förderschulen. Zur Verbesserung des Impfschutzes werden Erhebungen über den Impfstatus<br />

der Schüler durchgeführt und Empfehlungen über notwendige Impfungen gegeben<br />

(§ 8 ÖGDG). Für die Sozial- und Jugendämter sowie die Schulaufsicht werden Gutachten zu<br />

unterschiedlichen Fragestellungen erstellt. Den MitarbeiterInnen des Fachbereichs obliegt<br />

zudem, Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe<br />

nach § 21 SGB V) bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 3 bis 18 Jahren durchzuführen.<br />

Bereich Versorgung (Versorgungsamt)<br />

Fachbereich 350 (Kriegsopferversorgung & Gewaltopferentschädigung)<br />

Aufgabenspektrum dieses Sachbereichs ist das Soziale Entschädigungsrecht. Der Fachbereich<br />

350 ist für die Betreuung und Versorgung der Kriegsopfer und deren Hinterbliebene<br />

nach dem Bundesversorgungsgesetz zuständig. Die körperlichen und seelischen Schäden<br />

infolge des Krieges stellen ein besonderes Opfer für die Gemeinschaft dar. Die daraus resultierenden<br />

finanziellen Ansprüche werden in Form von Renten an Beschädigte und Hinterbliebene,<br />

Heil- und Krankenbehandlung, Sterbegelder sowie Bestattungsgelder gewährt.<br />

Diese Leistungen sind Ausgaben, die zu 100% durch den Bund getragen werden.<br />

Den zweiten Aufgabenbereich bildet die Bearbeitung von seit Jahren steigenden Ansprüchen<br />

auf Leistungen nach den so genannten Nebengesetzen. Hierunter fällt die Versorgung von<br />

� ehemaligen Soldaten der Bundeswehr nach einer Wehrdienstbeschädigung ( Soldatenversorgungsgesetz<br />

– SVG)<br />

� ehemaligen Zivildienstleistenden nach einer Zivildienstbeschädigung (Zivildienstgesetz – ZDG)<br />

� Impfgeschädigten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)<br />

� Personen, die aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen und dadurch gesundheitlich geschädigt<br />

wurden (Häftlingshilfegesetz – HHG)<br />

� Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR (Strafrechtliches und<br />

Verwaltungsrechtliches Rehabilitationsgesetz)<br />

� Opfer von kriminellen Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), wenn sie gesundheitlich<br />

geschädigt wurden.<br />

Fachbereich 360 (Schwerbehindertenrecht)<br />

Im Fachbereich 360 wird das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht abgewickelt.<br />

Die Rechtsgrundlage ist im SGB IX verankert. Weitere Aufgaben sind die Ausstellung<br />

von Schwerbehindertenausweisen, Ausgaben von Wertmarken sowie Streckenverzeichnissen.<br />

Die Inanspruchnahme von Vergünstigungen, welche mit der Anerkennung nach dem<br />

Schwerbehindertenrecht verbunden ist, hat gerade in sozial schwierigeren Zeiten zur Folge,

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