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Budget Verwaltungshaushalt Dezernat 1 - Landratsamt Breisgau ...

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Landkreis <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald Vorbericht DEZERNAT 3<br />

Betrag in Euro<br />

3.000.000<br />

2.500.000<br />

2.000.000<br />

1.500.000<br />

1.000.000<br />

500.000<br />

0<br />

Zuweisungen § 11 Abs. 4 FAG<br />

1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005<br />

Jahr<br />

Gesamtzuweisungen an den Landkreis <strong>Breisgau</strong>-<br />

Hochschwarzwald<br />

davon Zuweisungen an das <strong>Dezernat</strong> 3<br />

Fachbereich 310 (Sozialmedizin & Gesundheitsförderung)<br />

In diesem Fachbereich sind neben der sozialmedizinischen Begutachtung und Gesundheitsförderung<br />

die ordnungsrechtlichen Aufgaben der Heimaufsicht der Überwachung der Privatkrankenanstalten<br />

und das Heilpraktikerwesen angesiedelt. Gemäß § 12 Gesundheitsdienstgesetz<br />

(ÖGDG) haben die unteren Gesundheitsbehörden Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen<br />

zu erstellen, sofern dies durch Gesetz, Rechtsverordnung, Verwaltungsvorschrift<br />

des Sozialministeriums oder durch Verwaltungsvorschrift, der das Sozialministerium<br />

zugestimmt hat, vorgesehen ist. Ca. 30 % der Aufträge werden derzeit im Wege der Amtshilfe<br />

für die Sozial- und Jugendämter durchgeführt.<br />

Fachbereich 320 (Gesundheitsschutz)<br />

Den unteren Gesundheitsbehörden obliegt die Beobachtung, Beurteilung und Bewertung von<br />

Einwirkungen aus der Umwelt auf die menschliche Gesundheit. Die Gesundheitsämter informieren<br />

und beraten die Bevölkerung und Behörden in Fragen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes.<br />

Weitere Aufgaben sind die hygienische Überwachung von z.B.<br />

- Schulen, Kindertagesstätten,<br />

- Krankenhäuser und Alten-/Pflegeheimen,<br />

- Einrichtungen des Kur- und Bäderwesens,<br />

- Anlagen zur Trinkwasserversorgung,<br />

- öffentliche Bäder und Badestellen<br />

- Einrichtungen der Körperpflege,<br />

und die Erledigung von Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz, so z.B. die Aids- und<br />

Impfberatung, Tuberkulosebekämpfung sowie die Durchführung von Schutzmaßnahmen<br />

beim Auftreten von übertragbaren Erkrankungen. Im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung/Epidemiologie<br />

beobachten, bewerten und beschreiben die Gesundheitsämter die gesundheitliche<br />

Situation der Bevölkerung, erheben die Daten und übermitteln diese dem Landesgesundheitsamt<br />

und dem Robert-Koch-Institut (RKI).

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