09.12.2012 Aufrufe

Budget Verwaltungshaushalt Dezernat 1 - Landratsamt Breisgau ...

Budget Verwaltungshaushalt Dezernat 1 - Landratsamt Breisgau ...

Budget Verwaltungshaushalt Dezernat 1 - Landratsamt Breisgau ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Landkreis <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald Vorbericht DEZERNAT 3<br />

Vorbericht<br />

zu den<br />

<strong>Budget</strong>s der Fachbereiche des DEZERNATS 3<br />

(Gesundheit und Versorgung)<br />

<strong>Dezernat</strong>sstruktur in der Übersicht<br />

Fachbereich 310 (Sozialmedizin & Gesundheitsförderung)<br />

Fachbereich 320 (Gesundheitsschutz)<br />

Fachbereich 330 (Psychosoziale & psychiatrische Dienste)<br />

Fachbereich 340 (Kinder- & jugendärztlicher Dienst)<br />

Fachbereich 350 (Kriegsopferversorgung & Gewaltopferentschädigung)<br />

Fachbereich 360 (Schwerbehindertenrecht)<br />

Fachbereich 370 (Orthopädische Versorgung)<br />

Fachbereich 380 (Versorgungsmedizinischer Dienst)<br />

Im Rahmen des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes ist das Versorgungsamt Freiburg zum<br />

1.Januar 2005 in das <strong>Landratsamt</strong> <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald eingegliedert worden, wobei<br />

die Einbindung in das <strong>Dezernat</strong> 3 des <strong>Landratsamt</strong>s unter Bildung der neuen Fachbereiche<br />

350 – 380 erfolgt ist.<br />

Übersicht über die Fachbereiche<br />

Bereich Gesundheit (Gesundheitsamt)<br />

Im Rahmen des Sonderbehördeneingliederungsgesetzes wurde das damalige Staatliche<br />

Gesundheitsamt zum 1.Juli 1995 in das <strong>Landratsamt</strong> <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald eingegliedert.<br />

Die Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörde sind im Gesetz über den Öffentlichen<br />

Gesundheitsdienst (ÖGDG) festgeschrieben. Für die Aufgaben nach dem ÖGDG ist die untere<br />

Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) zugleich für die Stadt Freiburg zuständig.<br />

Darüber hinaus nehmen die Gesundheits-Fachbereiche im <strong>Dezernat</strong> 3 (310 – 340) Aufgaben<br />

der Heimaufsicht, des § 30 Gewerbeordnung sowie des Heilpraktikerwesens wahr. Im Bereich<br />

des Heilpraktikerwesens wurde die Zuständigkeit für die Erteilung und die Entziehung<br />

der Zulassungen für den gesamten Regierungsbezirk Freiburg zum 1.Januar.1999 auf die<br />

untere Gesundheitsbehörde im <strong>Landratsamt</strong> <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald übertragen.<br />

Das Land Baden-Württemberg leistet für die Erfüllung dieser Aufgaben im Rahmen des Finanzausgleichs<br />

Kostenersatz gemäß § 11 Abs.4 FAG. Diese Mittel belaufen sich in 2005<br />

auf 1.729.100 EUR (in 2004 1.386.700 EUR). Die Steigerung der FAG-Mittel für das <strong>Dezernat</strong><br />

3 in Höhe von 342.400 EUR begründet sich ausschließlich dadurch, dass der Verteilungsmodus<br />

der Gesamtzuweisungen nunmehr entsprechend der tatsächlichen Kostenermittlung<br />

(Personal- und Sachkosten) zum Zeitpunkt der Eingliederung festgelegt wurde (Gesundheitsamt<br />

66 %, Veterinäramt 4 %, Wasserwirtschaftsamt 30 %).<br />

Die Höhe der Gesamt-Zuweisungen an den Landkreis nach § 11 Abs.4 FAG (für das SoBeG<br />

1995) sowie die Zuweisungen an das Gesundheitsamt seit 1996 sind der nachfolgenden<br />

Graphik zu entnehmen, aus welcher die – steueraufkommensabhängig – rückläufigen Zuweisungen<br />

der letzten Jahre ersichtlich sind:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!