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Budget Verwaltungshaushalt Dezernat 1 - Landratsamt Breisgau ...

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<strong>Verwaltungshaushalt</strong> 2005 nach <strong>Budget</strong>s<br />

DEZERNAT_2 Soziales und Jugend<br />

01_SOZIALES Soziale Hilfen<br />

FB_230 Wohngeld & Grundsicherung<br />

Haushaltsstelle Haushaltsansatz Rechnungsergebnis<br />

Bew.<br />

HH- 2005 2004 2003 Stelle<br />

Nr. Bezeichnung Vermerk EUR EUR EUR<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

UA 4104 SGB XII - Grunsicherung i. Alter/ Erwerbsminderung<br />

SGB XII (Aufw. ohne Erstattungsanspruch)<br />

1.4104 Einnahmen<br />

161000 Erstattungen f. Ausgaben des VwH vom Land 575.000 0 0 230<br />

241000 Kostenbeitr., Aufw.ers., Kosteners.(a.v. 10.900 0 33 230<br />

245000 Leist.v. Soz.leist.trägern (a.v.E.) 21.900 9.800 8.189 230<br />

249000 Tilg./Zins/Rückzahlg. unberecht. Leist.(a 0 6.400 38.116 230<br />

251000 Kostenbeitr., Aufw.ers., Kosteners. (i.E. 6.900 0 0 230<br />

253000 ________________________________________________________________________________________<br />

Übergeg./übergel. Unterhaltsanspr. (i.E.) 4.800 0 0 230<br />

Einnahmen Unterabschnitt 4104 619.500 16.200 46.338<br />

1.4104 Ausgaben<br />

730000 Laufende Leistungen Leistg. a. Empfänger 2.848.700 398.100 362.837 230<br />

740000 ________________________________________________________________________________________<br />

stat. HzPflege (alle Altersgruppen) 1.559.400 0 0 230<br />

Ausgaben Unterabschnitt 4104 4.408.100 398.100 362.837<br />

________________________________________________________________________________________<br />

Einnahmen Unterabschnitt 4104 619.500 16.200 46.338<br />

Zuschussbedarf 3.788.600 381.900 316.498<br />

Überschuss 0 0 0<br />

Erläuterungen<br />

- Seit dem 01.01.2003 ist der Landkreis für die bedarfsorietierte Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung<br />

zuständig.<br />

- Ab 1.1.2005 wird das Grundsicherungsgesetz als IV Kapitel in das SGB XII eingeordnet. Die Veranschagung im Haushalt erfolgt ab<br />

diesem Zeitpunkt nicht wie bisher im Unterabschnitt 4850 sondern im Unterabschnitt 4104.<br />

- Der Mehraufwand für den Landkreis durch Wegfall des Wohngeldanspruchs für Transferleistungsempfänger beträgt 682.000 EUR.<br />

- Die Veranschlagung von bisherigen Doppelfällen mit der Hilfe zum Lebensunterhalt ab 2005 in der Grundsicherung verursacht hier<br />

einen Mehraufwand von 170.000 EUR.<br />

- Durch Übergang der Aufgaben des LWB kommen ab 2005 die Ausgaben der vollstationären Grundsicherungsbezieher hinzu<br />

(Zuschussbedarf: 1.240.100 EUR)

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