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Budget Verwaltungshaushalt Dezernat 1 - Landratsamt Breisgau ...

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DEZERNAT_2 Soziales und Jugend<br />

01_SOZIALES Soziale Hilfen<br />

FB_210 Sozialhilfe<br />

UA 4820 Vertrag ARGE BH:<br />

Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)<br />

1.4820 Einnahmen<br />

191000 Erstattungen v. Kostenträgern Grundsicher 3.985.200 0 0 210<br />

240000 ________________________________________________________________________________________<br />

Einnahmen/ Grundsicherung f. Arbeitssuche 526.700 0 0 210<br />

Einnahmen Unterabschnitt 4820 4.511.900 0 0<br />

1.4820 Ausgaben<br />

691000 Leistungen n. § 22 SGB II/ Grundsicherung 13.694.800 0 0 210<br />

693000 ________________________________________________________________________________________<br />

einmalige Leistungen nach § 23 SGB II 644.000 0 0 210<br />

Ausgaben Unterabschnitt 4820 14.338.800 0 0<br />

________________________________________________________________________________________<br />

Einnahmen Unterabschnitt 4820 4.511.900 0 0<br />

Zuschussbedarf 9.826.900 0 0<br />

Überschuss 0 0 0<br />

Erläuterungen:<br />

Nach dem SGB II ist der Landkreis ab 01.01.2005<br />

zuständig für die Kosten der Unterkunft sowie einmalige<br />

Beihilfen für Umzüge, Mietkautionen, Erstausstattungen<br />

für die Wohnung, Erstatusstattungen<br />

für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft<br />

und Geburt sowie für mehrtägige Klassenfahren.<br />

191000 29,1% Bundeszuschuss an den Kosten der Unterkunft<br />

3.985.200<br />

691000<br />

bis<br />

693000 wenn kommunale Aufgaben durch gemeinsam mit<br />

der Agentur für Arbeit gebildete Arbeitsgemeinschaften<br />

erfülllt werden, sind anfallende kommunale<br />

Ausgaben als sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand<br />

in der neu gebildeten Gruppe 69 zu<br />

veranschlagen.<br />

691000 Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft<br />

und Heizung an Arbeitssuchende nach § 22 SGB II 13.694.800<br />

693000 Leistungsbeteiligung bei einmaligen Leistungen an<br />

Arbeitssuchende nach § 23 Abs. 3 SGB II 644.000<br />

UA 4840 Landesblindenhilfe<br />

1.4840 Ausgaben<br />

788000 ________________________________________________________________________________________<br />

Landesblindenhilfe Ausgaben 992.900 0 0 210<br />

Ausgaben Unterabschnitt 4840 992.900 0 0<br />

________________________________________________________________________________________<br />

Einnahmen Unterabschnitt 4840 0 0 0<br />

Zuschussbedarf 992.900 0 0<br />

Überschuss 0 0 0<br />

Erläuterungen:<br />

Wegen der Auflösung des LWB werden ab dem<br />

01.01.2005 die Aufgaben in eigener Zuständigkeit<br />

wahrgenommen.<br />

<strong>Verwaltungshaushalt</strong> 2005 nach <strong>Budget</strong>s<br />

Haushaltsstelle Haushaltsansatz Rechnungsergebnis<br />

Bew.<br />

HH- 2005 2004 2003 Stelle<br />

Nr. Bezeichnung Vermerk EUR EUR EUR<br />

1 2 3 4 5 6 7

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