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Budget Verwaltungshaushalt Dezernat 1 - Landratsamt Breisgau ...

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Landkreis <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald Vorbericht DEZERNAT 2<br />

Im Rahmen der Verwaltungsreform wird die Schulpsychologische Beratungsstelle Freiburg<br />

organisatorisch und haushalterisch dem Fachbereich 270 angegliedert.<br />

Fazit<br />

Der vorliegende Haushalt 2005 ist nominell per Saldo nicht von steigenden Lasten im Sozialbereich<br />

geprägt:<br />

Ein Vergleich von vorläufigem Rechnungsergebnis 2004 (inklusive der Umlage an den LWB)<br />

und den Planzahlen 2005 (inklusive Umlagen an Abwicklungsverband LWB und KVJS, Erhöhung<br />

der Schlüsselzuweisungen in Folge der Auflösung des LWB und Weiterleitung<br />

Wohngeldersparnis des Landes in Folge von Hartz IV) ergibt eine Mehrbelastung des Landkreises<br />

in Höhe von 357.000 EUR (ca. 0,21 Punkte Kreisumlage) oder 0,56% zum vorläufigen<br />

Rechnungsergebnis 2004 (ohne ILV und kalkulatorische Kosten)<br />

Der Vergleich der nominellen Planzahlen des Haushaltsplans 2004 (inklusive der Umlage an<br />

den LWB) mit den geplanten Ansätzen im vorliegenden Haushaltsplan 2005 (inklusive Umlagen<br />

an Abwicklungsverband LWB und KVJS, Erhöhung der Schlüsselzuweisungen in Folge<br />

der Auflösung des LWB und Weiterleitung Wohngeldersparnis des Landes in Folge von<br />

Hartz IV) zeigt lediglich eine geringe Mehrbelastung des Landkreises: ca. 767.000 EUR (ca.<br />

0,46 Punkte Kreisumlage) oder 1,95 % zum Haushaltsplan 2004. (ohne ILV und kalkulatorische<br />

Kosten).<br />

Die in den Plan eingestellte deutliche Haushaltsentlastung durch Hartz IV soll somit die Kostensteigerungen<br />

anderer Bereiche des Sozialhaushalts, vor allem der Behindertenhilfe, weitgehend<br />

finanzieren.<br />

Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Entwicklungen ist dennoch nicht zu erwarten, dass<br />

mittelfristig die Probleme aus steigenden sozialen Lasten auf der kommunalen Ebene zu<br />

lösen sind.<br />

Nach Ansicht der Verwaltung ist es zur Begrenzung der Belastung der kommunalen Haushalte<br />

im Sozialbereich daher unumgänglich dass<br />

� Standards, insbesondere in der Behindern- und Jugendhilfe angepasst (abgesenkt) werden<br />

und das Prinzip der Eigenvorsorge eingefordert wird. Der Abbau von nicht mehr finanzierbaren<br />

Standards ist notwendig, um die Hilfen künftig den wirklich Bedürftigen gewähren zu können.<br />

� keine weitere Sanierung von Bundes- und Landeshaushalt zu Lasten der kommunalen Ebene<br />

stattfindet, das Konnexitätsprinzip zukünftig strikt beachtet wird.<br />

� kommunaler Sachverstand künftig bei der Verabschiedung von Gesetzesvorhaben stärker<br />

beachtet wird und somit effizientere Bearbeitungsstrukturen geschaffen werden können.

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