Budget Verwaltungshaushalt Dezernat 1 - Landratsamt Breisgau ...

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Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Vorbericht DEZERNAT 2 Die Verwaltung rechnet für die Grundsicherung mit Kostensteigerungen von rund 2 % - aufgrund der anstehenden Regelsatzerhöhung einerseits sowie aufgrund der Tatsache, dass demographisch im Landkreis 2005 eine überdurchschnittliche Zunahme der über 65jährigen Bevölkerung zu erwarten ist. Zudem steigt der Aufwand für die Grundsicherung 2005 deutlich infolge des Wegfalls des Anspruchs von Transferleistungsempfängern auf Wohngeld, Mehraufwand für den Landkreis: 682.000 EUR. Fälle, in denen bisher neben dem Anspruch auf Grundsicherung noch Anspruch auf laufende Leistungen nach dem BSHG bestand, werden 2005 in der Grundsicherung zusammengeführt, was den Aufwand der Grundsicherung um zusätzlich 170.000 EUR erhöht. Infolge der Auflösung des LWB übernommen werden müssen die dortigen Grundsicherungsfälle mit einem Aufwand von 1,24 Mio. EUR. Diese sind im aufgeführten Gesamtaufwand der Transferleistungen in Höhe von 31.870.700EUR (vgl. Seite 182) bereits enthalten. Aufgrund der Änderungen im Buchungsplan für den Einzelplan 4 wird die Grundsicherung ab 2005 im Unterabschnitt 4104 und nicht mehr wie bisher im Unterabschnitt 4850 veranschlagt. Fachbereich 240 (Spätaussiedler & Asylbewerberleistungsgesetz) Im Fachbereich 240 erfolgt die Bearbeitung der Hilfen zur Sicherung der Lebensgrundlage und Hilfen bei Krankheit für Flüchtlinge nach AsylbLG und FlüAG (Flüchtlingsaufnahmegesetz) sowie Eingliederungsmaßnahmen und -hilfen für Spätaussiedler nach dem EglG (Eingliederungsgesetz). Darüber hinaus ist der Fachbereich zuständig für die Unterbringung von Spätaussiedlern und Flüchtlingen in Wohnheimen und die Verwaltung der Übergangswohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte. Die Neufassung des FlüAG sowie des EglG ab dem 1.April 2004 sieht die Zahlung einer einmaligen Gesamtpauschale des Landes für jede zugeteilte und übernommene Person und deren Familienangehörige vor. Die auf eine durchschnittliche Verfahrens- und Verweildauer von 20 Monaten ausgelegte Pauschale umfasst neben den Leistungs- und Krankenhilfeausgaben, den Kosten der Betreuung sowie dem sächlichen und personellen Verwaltungsaufwand auch die liegenschaftsbezogenen Ausgaben (laufende Unterhaltung und Bewirtschaftung der Unterkünfte) sowie die Aufwendungen der Anschlussunterbringung. Die Veranschlagung im Haushalt erfolgt 2005 erstmals nach dieser Neuregelung. Insofern verändern sich die Haushaltsansätze insbesondere im Bereich der Erstattungsleistungen vom Land und in den Ausgabeansätzen für Mieten und Gebäudebewirtschaftung im Vergleich zu den Vorjahren beträchtlich. Eine Vergleichbarkeit ist nicht mehr gegeben. Der Ansatz der Landes-Gesetzgebung ist grundsätzlich zu begrüßen, stärkt er doch die Eigenverantwortung der zuständigen Behörden. Eine finanzielle Bewertung der vorgesehenen Gesetzesänderung lässt Mehrkosten des Landkreises erwarten, auch weil infolge der deutlich längeren Verfahrens- und Verweildauer im Verwaltungsgerichtsbezirk Freiburg die zugrunde gelegten 20 Monaten regelmäßig überschritten werden. Steuerungsmöglichkeiten des Landkreises sind nicht gegeben. Der Wegfall des Wohngeldes für Transferleistungsempfänger betrifft letztlich auch Hilfeempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und belastet das Budget des Fachbereichs 2005 mit 150.000 EUR. Bereich Jugend (Jugendamt) Fachbereich 250 (Kinder- & Jugendhilfe) Der Handlungsdruck auf die Kinder- und Jugendhilfe hat sich in den letzten Jahren dramatisch erhöht. Unter anderem führen zunehmende Defizite in der elterlichen Erziehungskompetenz, eine gestiegene Erwartungs- und Anspruchshaltung der Gesellschaft und der Anspruchsberechtigten, eine Zunahme psychosozialer Problemlagen sowie vom Gesetzgeber und durch die Rechtsprechung ständig ausgebaute Leistungsansprüche zu einem starken

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Vorbericht DEZERNAT 2 Fallzahlen- und damit einhergehend Kostenanstieg in der kommunalen Jugendhilfe. Beispielhaft sei hier genannt, dass der Landkreis auf der Grundlage des SGB VIII selbst dann für ambulante Therapien von durch „seelische Behinderung“ nur bedrohte Kinder und Jugendliche in voller Höhe die Kosten übernehmen muss, wenn die Eltern sich diese Therapien ohne Rücksprache mit dem Jugendamt selbst „besorgt“ haben. Ein Elternbeitrag zu den Kosten darf, unabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern, nicht erhoben werden! Gesetzesinitiativen mit dem Ziel der Beseitigung dieser Tatbestände waren bisher nicht erfolgreich. So sind im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Kosten für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in den Jahren 1998 bis 2003 im Jahresschnitt um ca. 17 % gestiegen. Die Fallzahlen bei den Hilfen zur Erziehung, der Eingliederung seelisch behinderter Kinder- und Jugendlicher und für junge Volljährige stiegen um durchschnittlich 11,5 % jährlich. Für das Jahr 2004 werden vergleichbare Steigerungen prognostiziert. Zur Verbesserung dieser Situation wurden seit Mitte 2003 im Projekt der Reorganisation des Jugendamtes im Allgemeinen Sozialen Dienst Ablaufprozesse optimiert. Darüber hinaus wurde begonnen, alternative ambulante Angebote der Jugendhilfe aufzubauen, Maßnahmetransparenz mit einem Berichtswesen geschaffen und die Mitarbeiter fortgebildet. Leistungserbringer wurden im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft nach §78 SGB VIII in die Entwicklung eingebunden, erste Abstimmungsgespräche mit Kreisgemeinden sind erfolgt. Die bisherigen Ergebnisse werden positiv bewertet. Der erhoffte – rasche - Kostendämpfungseffekt ist jedoch nicht eingetreten. Insbesondere sind die Fallzahlen bei den stationären Hilfen zur Erziehung stark angestiegen. Da diese Hilfeformen sehr kostenintensiv sind, wirkt sich dies besonders negativ auf die Entwicklung des Jugendhilfehaushalts aus. Die Umsetzung notweniger Arbeitshilfen und Konzepte steht noch am Anfang. So konnten beispielsweise erst zwei neue ambulante Hilfeangebote eingerichtet werden konnten (Beginn 1.6.04 und 15.9.04). Bestehende Heimhilfen konnten nicht im erhofften Umfang beendet werden, weil Pflegestellen als alternative Unterbringungsmöglichkeit gerade für ältere Kinder fehlen. Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald liegt nach Ergebnissen des KGST- Vergleichsringes der Jugendämter in Baden-Württemberg mit den Jugendhilfekosten pro Jugendeinwohner und bei den Fallzahlen im Durchschnitt. Jedoch ist festzustellen: � Die Zahl der Heimunterbringungen ist überdurchschnittlich hoch; � Es fehlen (noch) ambulante und präventive Hilfen und Betreuungsmöglichkeiten vor Ort; � Die Fallzahl pro Mitarbeiter ist im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald am höchsten. Um die rasante Kostensteigerung zu stoppen, wird der im Projekt „Reorganisation des Jugendamts“ bereits eingeschlagene Weg der Umsetzung der Zusammenführung von Fachund Ressourcenverantwortung weiter gegangen. Die konzeptionelle und strukturelle Neuausrichtung der Hilfen nach SGB VIII hat eine Optimierung des Mitteleinsatzes und in der Konsequenz eine Dämpfung des Kostenanstiegs in diesem Bereich zum Ziel. Dabei steht die Umsetzung der begonnen Schritte im Vordergrund, insbesondere: � Ausbau des (kostengünstigeren) ambulanten Hilfesystems um ausreichend Alternativen zu teuren Fremdunterbringungen zur Verfügung zu haben; � Ein zeitnahes Controlling, dass sowohl die Entwicklung der Fallzahlen wie auch der Kosten überwacht, Planabweichungen analysiert und Gegensteuerungsmaßnahmen vorschlägt; � Sozialräumliches Handeln, d.h. die Ausnutzung der vor Ort gegeben Hilfsmöglichkeiten bzw. der Aufbau derselben möglichst unter Vermeindung von stationären Fremdunterbringungen.

Landkreis <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald Vorbericht DEZERNAT 2<br />

Fallzahlen- und damit einhergehend Kostenanstieg in der kommunalen Jugendhilfe. Beispielhaft<br />

sei hier genannt, dass der Landkreis auf der Grundlage des SGB VIII selbst dann<br />

für ambulante Therapien von durch „seelische Behinderung“ nur bedrohte Kinder und Jugendliche<br />

in voller Höhe die Kosten übernehmen muss, wenn die Eltern sich diese Therapien<br />

ohne Rücksprache mit dem Jugendamt selbst „besorgt“ haben. Ein Elternbeitrag zu den<br />

Kosten darf, unabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern, nicht erhoben werden!<br />

Gesetzesinitiativen mit dem Ziel der Beseitigung dieser Tatbestände waren bisher nicht erfolgreich.<br />

So sind im Landkreis <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald die Kosten für Leistungen der Kinder- und<br />

Jugendhilfe in den Jahren 1998 bis 2003 im Jahresschnitt um ca. 17 % gestiegen. Die Fallzahlen<br />

bei den Hilfen zur Erziehung, der Eingliederung seelisch behinderter Kinder- und Jugendlicher<br />

und für junge Volljährige stiegen um durchschnittlich 11,5 % jährlich. Für das<br />

Jahr 2004 werden vergleichbare Steigerungen prognostiziert.<br />

Zur Verbesserung dieser Situation wurden seit Mitte 2003 im Projekt der Reorganisation des<br />

Jugendamtes im Allgemeinen Sozialen Dienst Ablaufprozesse optimiert. Darüber hinaus<br />

wurde begonnen, alternative ambulante Angebote der Jugendhilfe aufzubauen, Maßnahmetransparenz<br />

mit einem Berichtswesen geschaffen und die Mitarbeiter fortgebildet. Leistungserbringer<br />

wurden im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft nach §78 SGB VIII in die Entwicklung<br />

eingebunden, erste Abstimmungsgespräche mit Kreisgemeinden sind erfolgt. Die bisherigen<br />

Ergebnisse werden positiv bewertet. Der erhoffte – rasche - Kostendämpfungseffekt<br />

ist jedoch nicht eingetreten. Insbesondere sind die Fallzahlen bei den stationären Hilfen<br />

zur Erziehung stark angestiegen. Da diese Hilfeformen sehr kostenintensiv sind, wirkt sich<br />

dies besonders negativ auf die Entwicklung des Jugendhilfehaushalts aus.<br />

Die Umsetzung notweniger Arbeitshilfen und Konzepte steht noch am Anfang. So konnten<br />

beispielsweise erst zwei neue ambulante Hilfeangebote eingerichtet werden konnten (Beginn<br />

1.6.04 und 15.9.04). Bestehende Heimhilfen konnten nicht im erhofften Umfang beendet<br />

werden, weil Pflegestellen als alternative Unterbringungsmöglichkeit gerade für ältere Kinder<br />

fehlen.<br />

Der Landkreis <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald liegt nach Ergebnissen des KGST-<br />

Vergleichsringes der Jugendämter in Baden-Württemberg mit den Jugendhilfekosten pro<br />

Jugendeinwohner und bei den Fallzahlen im Durchschnitt. Jedoch ist festzustellen:<br />

� Die Zahl der Heimunterbringungen ist überdurchschnittlich hoch;<br />

� Es fehlen (noch) ambulante und präventive Hilfen und Betreuungsmöglichkeiten vor Ort;<br />

� Die Fallzahl pro Mitarbeiter ist im <strong>Landratsamt</strong> <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald am höchsten.<br />

Um die rasante Kostensteigerung zu stoppen, wird der im Projekt „Reorganisation des Jugendamts“<br />

bereits eingeschlagene Weg der Umsetzung der Zusammenführung von Fachund<br />

Ressourcenverantwortung weiter gegangen. Die konzeptionelle und strukturelle Neuausrichtung<br />

der Hilfen nach SGB VIII hat eine Optimierung des Mitteleinsatzes und in der<br />

Konsequenz eine Dämpfung des Kostenanstiegs in diesem Bereich zum Ziel. Dabei steht<br />

die Umsetzung der begonnen Schritte im Vordergrund, insbesondere:<br />

� Ausbau des (kostengünstigeren) ambulanten Hilfesystems um ausreichend Alternativen zu<br />

teuren Fremdunterbringungen zur Verfügung zu haben;<br />

� Ein zeitnahes Controlling, dass sowohl die Entwicklung der Fallzahlen wie auch der Kosten<br />

überwacht, Planabweichungen analysiert und Gegensteuerungsmaßnahmen vorschlägt;<br />

� Sozialräumliches Handeln, d.h. die Ausnutzung der vor Ort gegeben Hilfsmöglichkeiten bzw.<br />

der Aufbau derselben möglichst unter Vermeindung von stationären Fremdunterbringungen.

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