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Budget Verwaltungshaushalt Dezernat 1 - Landratsamt Breisgau ...

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Landkreis <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald Vorbericht DEZERNAT 2<br />

Die Verwaltung rechnet für die Grundsicherung mit Kostensteigerungen von rund 2 % - aufgrund<br />

der anstehenden Regelsatzerhöhung einerseits sowie aufgrund der Tatsache, dass<br />

demographisch im Landkreis 2005 eine überdurchschnittliche Zunahme der über 65jährigen<br />

Bevölkerung zu erwarten ist. Zudem steigt der Aufwand für die Grundsicherung 2005 deutlich<br />

infolge des Wegfalls des Anspruchs von Transferleistungsempfängern auf Wohngeld,<br />

Mehraufwand für den Landkreis: 682.000 EUR. Fälle, in denen bisher neben dem Anspruch<br />

auf Grundsicherung noch Anspruch auf laufende Leistungen nach dem BSHG bestand, werden<br />

2005 in der Grundsicherung zusammengeführt, was den Aufwand der Grundsicherung<br />

um zusätzlich 170.000 EUR erhöht.<br />

Infolge der Auflösung des LWB übernommen werden müssen die dortigen Grundsicherungsfälle<br />

mit einem Aufwand von 1,24 Mio. EUR. Diese sind im aufgeführten Gesamtaufwand der<br />

Transferleistungen in Höhe von 31.870.700EUR (vgl. Seite 182) bereits enthalten.<br />

Aufgrund der Änderungen im Buchungsplan für den Einzelplan 4 wird die Grundsicherung ab 2005 im Unterabschnitt<br />

4104 und nicht mehr wie bisher im Unterabschnitt 4850 veranschlagt.<br />

Fachbereich 240 (Spätaussiedler & Asylbewerberleistungsgesetz)<br />

Im Fachbereich 240 erfolgt die Bearbeitung der Hilfen zur Sicherung der Lebensgrundlage<br />

und Hilfen bei Krankheit für Flüchtlinge nach AsylbLG und FlüAG (Flüchtlingsaufnahmegesetz)<br />

sowie Eingliederungsmaßnahmen und -hilfen für Spätaussiedler nach dem EglG (Eingliederungsgesetz).<br />

Darüber hinaus ist der Fachbereich zuständig für die Unterbringung von<br />

Spätaussiedlern und Flüchtlingen in Wohnheimen und die Verwaltung der Übergangswohnheime<br />

und Gemeinschaftsunterkünfte.<br />

Die Neufassung des FlüAG sowie des EglG ab dem 1.April 2004 sieht die Zahlung einer einmaligen<br />

Gesamtpauschale des Landes für jede zugeteilte und übernommene Person und<br />

deren Familienangehörige vor. Die auf eine durchschnittliche Verfahrens- und Verweildauer<br />

von 20 Monaten ausgelegte Pauschale umfasst neben den Leistungs- und Krankenhilfeausgaben,<br />

den Kosten der Betreuung sowie dem sächlichen und personellen Verwaltungsaufwand<br />

auch die liegenschaftsbezogenen Ausgaben (laufende Unterhaltung und Bewirtschaftung<br />

der Unterkünfte) sowie die Aufwendungen der Anschlussunterbringung. Die Veranschlagung<br />

im Haushalt erfolgt 2005 erstmals nach dieser Neuregelung. Insofern verändern<br />

sich die Haushaltsansätze insbesondere im Bereich der Erstattungsleistungen vom Land und<br />

in den Ausgabeansätzen für Mieten und Gebäudebewirtschaftung im Vergleich zu den Vorjahren<br />

beträchtlich. Eine Vergleichbarkeit ist nicht mehr gegeben.<br />

Der Ansatz der Landes-Gesetzgebung ist grundsätzlich zu begrüßen, stärkt er doch die Eigenverantwortung<br />

der zuständigen Behörden. Eine finanzielle Bewertung der vorgesehenen<br />

Gesetzesänderung lässt Mehrkosten des Landkreises erwarten, auch weil infolge der deutlich<br />

längeren Verfahrens- und Verweildauer im Verwaltungsgerichtsbezirk Freiburg die<br />

zugrunde gelegten 20 Monaten regelmäßig überschritten werden. Steuerungsmöglichkeiten<br />

des Landkreises sind nicht gegeben.<br />

Der Wegfall des Wohngeldes für Transferleistungsempfänger betrifft letztlich auch Hilfeempfänger<br />

nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und belastet das <strong>Budget</strong> des Fachbereichs<br />

2005 mit 150.000 EUR.<br />

Bereich Jugend (Jugendamt)<br />

Fachbereich 250 (Kinder- & Jugendhilfe)<br />

Der Handlungsdruck auf die Kinder- und Jugendhilfe hat sich in den letzten Jahren dramatisch<br />

erhöht. Unter anderem führen zunehmende Defizite in der elterlichen Erziehungskompetenz,<br />

eine gestiegene Erwartungs- und Anspruchshaltung der Gesellschaft und der Anspruchsberechtigten,<br />

eine Zunahme psychosozialer Problemlagen sowie vom Gesetzgeber<br />

und durch die Rechtsprechung ständig ausgebaute Leistungsansprüche zu einem starken

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