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Budget Verwaltungshaushalt Dezernat 1 - Landratsamt Breisgau ...

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Landkreis <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald Vorbericht DEZERNAT 2<br />

„Rest-Sozialhilfe“ - SGB XII<br />

Hier wurden die Ausgabe- und Einnahmeansätze ebenfalls auf Basis der bekannten Fallzahlen<br />

(Fallabgänge zur Arbeitsagentur; Fallzugänge von der Arbeitsagentur) kalkuliert. Weitere<br />

zu berücksichtigende Faktoren waren:<br />

• Wegfall des Wohngeldes für Transferleistungsempfänger;<br />

• Veranschlagung des Barbetrages der Hilfe zur Pflege als Hilfe zum Lebensunterhalt;<br />

• Veranschlagung der Erstattung nach § 264 SGB V (bisher Krankenhilfe) als Hilfe zum Lebensunterhalt .<br />

In der stationären Hilfe zur Pflege (Unterabschnitt 4110) ist eine Kostensteigerung von 1,75<br />

% veranschlagt. Diese Steigerung beinhaltet eine Fallzahlensteigerung aufgrund der demographischen<br />

Entwicklung, eine Steigerung der Heimentgelte sowie die Tatsache, dass aufgrund<br />

der fehlenden Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung die Lücke zwischen<br />

Heimkosten und Einkommen der Heimbewohner in immer mehr Fällen dazu führt,<br />

dass bisherige Selbstzahler auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind. Da die Erstattung<br />

nach § 264 SGB V (bisher Krankenhilfe) künftig als Hilfe zum Lebensunterhalt im Unterabschnitt<br />

4100 zu veranschlagen ist, spielt Krankenhilfe als solche mit einem Zuschussbedarf<br />

von 32.900 EUR nur noch eine untergeordnete Rolle.<br />

Im Ergebnis ergibt sich im Plan 2005 gegenüber dem vorläufigen Rechnungsergebnis 2004<br />

eine nominelle Entlastung des Landkreises in Höhe von ca. 1,57 Mio. EUR durch „Hartz IV“.<br />

Fachbereich 220 (Sozialer Dienst)<br />

Der Fachbereich 220 umfasst den Sozialen Dienst des Kreissozialamtes (SDS), den Sozialdienst<br />

für Asylbewerber (SDA), die Schuldner- und Insolvenzberatung sowie die Fachstelle<br />

für Altenhilfe.<br />

Mit dem Wegfall des BSHG und damit der Aufgabe der Vermittlung arbeitsfähiger Sozialhilfeempfänger<br />

im Rahmen der Umsetzung des Kreiskonzepts "Wege in die Erwerbstätigkeit<br />

und Entwicklung von Alternativen zur Sozialhilfe" (Auswegeberatung / Hilfe zur Arbeit") verändert<br />

sich die Aufgabenstruktur des Fachbereichs grundlegend. Der SDS ist künftig zuständig<br />

für die Aufgaben nach § 16 SGB II (Unterstützung von Leistungsbeziehern nach<br />

SGB II bei der Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder häuslicher Pflege von<br />

Angehörigen, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung, Schuldnerberatung). Weiterhin<br />

nimmt er die Aufgaben nach § 11 SGB XII wahr. Dabei geht es um die Beratung, Unterstützung<br />

und Aktivierung von nicht arbeitsfähigen Beziehern von Leistungen nach SGB XII, die<br />

über die Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit in den Leistungsbezug des SGB II überführt<br />

werden sollen. Im Rahmen der Übernahme der Aufgaben des LWB werden Begutachtungen<br />

und Beratungen im Bereich der Behindertenhilfe zu leisten sein, ergänzend zur bisherigen<br />

Begutachtung der Notwendigkeit gesetzlicher Betreuungen.<br />

Der SDA berät und betreut im Rahmen aktivierender Unterstützung Asylbewerber in den<br />

Gemeinschaftsunterkünften und kommunalen Unterkünften. Hier werden im Laufe des Jahres<br />

gemäß dem Beschluss des Sozial- und Krankenhausausschusses im Rahmen der<br />

Haushaltsberatungen 2 Stellen in der Betreuung der Asylbewerber abgebaut.<br />

Fachbereich 230 (Wohngeld & Grundsicherung)<br />

Die Bearbeitung von Miet- und Lastenzuschüssen für Bewohner der Kreisgemeinden und die<br />

Durchführung des 4.Kapitels des SGB XII (Grundsicherung) bildet die Schwerpunkte der<br />

Arbeit dieses Fachbereichs. Zum 1.Januar 2005 wird die Grundsicherung in das SGB XII<br />

integriert und darauf ausgerichtet, für Personen ab dem 65.Lebensjahr sowie dauerhaft zur<br />

Gänze erwerbsgeminderte Personen eine eigenständige soziale Leistung vorzusehen, die<br />

den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt.

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