Budget Verwaltungshaushalt Dezernat 1 - Landratsamt Breisgau ...

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Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Vorbericht DEZERNAT 2 ben: 30.172.646 EUR; Einnahmen: 5.095.421 EUR). Auf diesen Basis-Zuschussbedarf sind die – prognostizierten – Steigerungen der Jahre 2004 (da auch in 2004 dort mit unzureichenden Ansätzen gearbeitet wurde!) und 2005 (jeweils bezogen für die einzelnen Hilfearten im Transferleistungsbereich) aufzuaddieren. Diese Steigerungsrate wird für 2004 und 2005 mit je 3% jährlich angenommen. Hieraus folgt ein Zuschussbedarf 2005 in Höhe von (netto) 26.637.400 EUR (Ausgaben: 31.870.700; Einnahmen: 5.233.300 EUR) – zzgl. der Personal- und Sachkosten für die vom LWB übernommenen Mitarbeiter (ca. 500.000 EUR). Zu beachten ist des weiteren, dass der Wegfall des Wohngelds für Transferleistungsempfänger den Landkreis auch in diesem Bereich 2005 finanziell belastet, da die behinderten Heimbewohner bis 2004 wohngeldberechtigt waren (ca. 343.000 EUR Mindereinnahmen). Diesem – nominalen – Zuschussbedarf steht der – zwecks Ausgleichs der regional unterschiedlichen Belastungen in der Behindertenhilfe – geschaffene neue Finanzausgleich nach § 22 FAG entlastend gegenüber, da der Landkreis nach vorläufiger Berechnung 1.434.800 EUR erhalten dürfte. Zu Unterscheidung von den bisher beim Landkreis wahrgenommenen Aufgaben sowie zur Ermittlung des künftigen Finanzausgleichs nach § 21 FAG werden die vom LWB übernommenen Aufgaben in den neuen Unterabschnitten 4150 bis 4190 sowie 4405 (Kriegsopferfürsorge) und 4840 (Blindenhilfe) im Haushalt abgebildet. Im Zuge der Eingliederung des LWB ergeben sich im Einzelplan 9 weitere gewichtige Veränderungen, die sachlich aber zur LWB-Auflösung gehören und daher hier Erwähnung finden: Der LWB erhielt bis 2004 Schlüsselzuweisungen vom Land. Diese stehen nunmehr anteilig den Kreisen zu. Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald erhält netto aus diesen bisher dem LWB zugeteilten Schlüsselzuweisungen 3,905 Mio. EUR an Mehreinnahmen (= Entlastung). Im Einzelplan 9 sind andererseits veranschlagt die Umlagen an den neuen Kommunalverband für Jugend und Soziales mit 1.720.400 EUR sowie für den Abwicklungsverband des LWB in Höhe von 568.800 EUR (= Belastungen). Unter Berücksichtigung aller Be- und Entlastungen in Folge der Auflösung des LWB wird der Landkreis damit mit netto 0,818 Mio. EUR mehr belastet als durch die Umlage des Jahres 2004. Diese Mehrbelastung liegt wie oben aufgezeigt weit unterhalb der Mehrbelastungen, die sich in den vergangenen Jahren aus der jeweiligen Umlageerhöhung ergaben. SGB II – Kosten der Unterkunft und einmalige Beihilfen Nachdem der Landkreis sich gegen eine Option im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II entschieden hat verbleibt es fiskalisch im Rahmen der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bei der gesetzlich vorgesehenen Aufgabenteilung. Die Arbeitsagentur ist zuständig für die Leistungen des Arbeitslosengeldes II (Alg II), der Landkreis für die Kosten der Unterkunft (KdU) sowie einmalige Beihilfen für Umzüge, Mietkautionen, Erstausstattungen für die Wohnung, Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie für mehrtägige Klassenfahrten. Für den Haushalt 2005 werden diese Ausgaben auf der Basis der bekannten Fallzahlen (Fallabgänge zur Arbeitsagentur, Fallzugänge von der Arbeitsagentur) sowie den Kostenerstattungen von Bund für Beteiligung an den Kosten der Unterkunft bzw. Land durch eine teilweise Weitergabe dessen Einsparungen beim Wohngeld kalkuliert. Die Kostenerstattung des Bundes beträgt 3.985 Mio. EUR (29,1 % an den Kosten der Unterkunft), die Kostenerstattung des Landes durch die Weitergabe von 25 % der für 2005 entfallenden Wohngeldaufwendungen des Landes beläuft sich auf 570.000 EUR (veranschlagt im Einzelplan 9). Die Bildung der ARGE BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD mindert das hiernach zu veranschlagende Delta: für zusätzliches Personal, das der Landkreis über sein Aufgabenkontingent hinaus in die ARGE einbringt, leistet die ARGE eine Kostenerstattung in Höhe von ca. 400.000 EUR netto.

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Vorbericht DEZERNAT 2 „Rest-Sozialhilfe“ - SGB XII Hier wurden die Ausgabe- und Einnahmeansätze ebenfalls auf Basis der bekannten Fallzahlen (Fallabgänge zur Arbeitsagentur; Fallzugänge von der Arbeitsagentur) kalkuliert. Weitere zu berücksichtigende Faktoren waren: • Wegfall des Wohngeldes für Transferleistungsempfänger; • Veranschlagung des Barbetrages der Hilfe zur Pflege als Hilfe zum Lebensunterhalt; • Veranschlagung der Erstattung nach § 264 SGB V (bisher Krankenhilfe) als Hilfe zum Lebensunterhalt . In der stationären Hilfe zur Pflege (Unterabschnitt 4110) ist eine Kostensteigerung von 1,75 % veranschlagt. Diese Steigerung beinhaltet eine Fallzahlensteigerung aufgrund der demographischen Entwicklung, eine Steigerung der Heimentgelte sowie die Tatsache, dass aufgrund der fehlenden Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung die Lücke zwischen Heimkosten und Einkommen der Heimbewohner in immer mehr Fällen dazu führt, dass bisherige Selbstzahler auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind. Da die Erstattung nach § 264 SGB V (bisher Krankenhilfe) künftig als Hilfe zum Lebensunterhalt im Unterabschnitt 4100 zu veranschlagen ist, spielt Krankenhilfe als solche mit einem Zuschussbedarf von 32.900 EUR nur noch eine untergeordnete Rolle. Im Ergebnis ergibt sich im Plan 2005 gegenüber dem vorläufigen Rechnungsergebnis 2004 eine nominelle Entlastung des Landkreises in Höhe von ca. 1,57 Mio. EUR durch „Hartz IV“. Fachbereich 220 (Sozialer Dienst) Der Fachbereich 220 umfasst den Sozialen Dienst des Kreissozialamtes (SDS), den Sozialdienst für Asylbewerber (SDA), die Schuldner- und Insolvenzberatung sowie die Fachstelle für Altenhilfe. Mit dem Wegfall des BSHG und damit der Aufgabe der Vermittlung arbeitsfähiger Sozialhilfeempfänger im Rahmen der Umsetzung des Kreiskonzepts "Wege in die Erwerbstätigkeit und Entwicklung von Alternativen zur Sozialhilfe" (Auswegeberatung / Hilfe zur Arbeit") verändert sich die Aufgabenstruktur des Fachbereichs grundlegend. Der SDS ist künftig zuständig für die Aufgaben nach § 16 SGB II (Unterstützung von Leistungsbeziehern nach SGB II bei der Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder häuslicher Pflege von Angehörigen, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung, Schuldnerberatung). Weiterhin nimmt er die Aufgaben nach § 11 SGB XII wahr. Dabei geht es um die Beratung, Unterstützung und Aktivierung von nicht arbeitsfähigen Beziehern von Leistungen nach SGB XII, die über die Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit in den Leistungsbezug des SGB II überführt werden sollen. Im Rahmen der Übernahme der Aufgaben des LWB werden Begutachtungen und Beratungen im Bereich der Behindertenhilfe zu leisten sein, ergänzend zur bisherigen Begutachtung der Notwendigkeit gesetzlicher Betreuungen. Der SDA berät und betreut im Rahmen aktivierender Unterstützung Asylbewerber in den Gemeinschaftsunterkünften und kommunalen Unterkünften. Hier werden im Laufe des Jahres gemäß dem Beschluss des Sozial- und Krankenhausausschusses im Rahmen der Haushaltsberatungen 2 Stellen in der Betreuung der Asylbewerber abgebaut. Fachbereich 230 (Wohngeld & Grundsicherung) Die Bearbeitung von Miet- und Lastenzuschüssen für Bewohner der Kreisgemeinden und die Durchführung des 4.Kapitels des SGB XII (Grundsicherung) bildet die Schwerpunkte der Arbeit dieses Fachbereichs. Zum 1.Januar 2005 wird die Grundsicherung in das SGB XII integriert und darauf ausgerichtet, für Personen ab dem 65.Lebensjahr sowie dauerhaft zur Gänze erwerbsgeminderte Personen eine eigenständige soziale Leistung vorzusehen, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt.

Landkreis <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald Vorbericht DEZERNAT 2<br />

ben: 30.172.646 EUR; Einnahmen: 5.095.421 EUR). Auf diesen Basis-Zuschussbedarf sind<br />

die – prognostizierten – Steigerungen der Jahre 2004 (da auch in 2004 dort mit unzureichenden<br />

Ansätzen gearbeitet wurde!) und 2005 (jeweils bezogen für die einzelnen Hilfearten<br />

im Transferleistungsbereich) aufzuaddieren.<br />

Diese Steigerungsrate wird für 2004 und 2005 mit je 3% jährlich angenommen. Hieraus folgt<br />

ein Zuschussbedarf 2005 in Höhe von (netto) 26.637.400 EUR (Ausgaben: 31.870.700; Einnahmen:<br />

5.233.300 EUR) – zzgl. der Personal- und Sachkosten für die vom LWB übernommenen<br />

Mitarbeiter (ca. 500.000 EUR). Zu beachten ist des weiteren, dass der Wegfall des<br />

Wohngelds für Transferleistungsempfänger den Landkreis auch in diesem Bereich 2005 finanziell<br />

belastet, da die behinderten Heimbewohner bis 2004 wohngeldberechtigt waren (ca.<br />

343.000 EUR Mindereinnahmen).<br />

Diesem – nominalen – Zuschussbedarf steht der – zwecks Ausgleichs der regional unterschiedlichen<br />

Belastungen in der Behindertenhilfe – geschaffene neue Finanzausgleich nach<br />

§ 22 FAG entlastend gegenüber, da der Landkreis nach vorläufiger Berechnung 1.434.800<br />

EUR erhalten dürfte.<br />

Zu Unterscheidung von den bisher beim Landkreis wahrgenommenen Aufgaben sowie zur Ermittlung des künftigen<br />

Finanzausgleichs nach § 21 FAG werden die vom LWB übernommenen Aufgaben in den neuen Unterabschnitten<br />

4150 bis 4190 sowie 4405 (Kriegsopferfürsorge) und 4840 (Blindenhilfe) im Haushalt abgebildet.<br />

Im Zuge der Eingliederung des LWB ergeben sich im Einzelplan 9 weitere gewichtige Veränderungen,<br />

die sachlich aber zur LWB-Auflösung gehören und daher hier Erwähnung finden:<br />

Der LWB erhielt bis 2004 Schlüsselzuweisungen vom Land. Diese stehen nunmehr anteilig<br />

den Kreisen zu. Der Landkreis <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald erhält netto aus diesen bisher<br />

dem LWB zugeteilten Schlüsselzuweisungen 3,905 Mio. EUR an Mehreinnahmen (= Entlastung).<br />

Im Einzelplan 9 sind andererseits veranschlagt die Umlagen an den neuen Kommunalverband<br />

für Jugend und Soziales mit 1.720.400 EUR sowie für den Abwicklungsverband<br />

des LWB in Höhe von 568.800 EUR (= Belastungen).<br />

Unter Berücksichtigung aller Be- und Entlastungen in Folge der Auflösung des LWB wird der<br />

Landkreis damit mit netto 0,818 Mio. EUR mehr belastet als durch die Umlage des Jahres<br />

2004. Diese Mehrbelastung liegt wie oben aufgezeigt weit unterhalb der Mehrbelastungen,<br />

die sich in den vergangenen Jahren aus der jeweiligen Umlageerhöhung ergaben.<br />

SGB II – Kosten der Unterkunft und einmalige Beihilfen<br />

Nachdem der Landkreis sich gegen eine Option im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben<br />

nach dem SGB II entschieden hat verbleibt es fiskalisch im Rahmen der Zusammenlegung<br />

von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bei der gesetzlich vorgesehenen Aufgabenteilung.<br />

Die Arbeitsagentur ist zuständig für die Leistungen des Arbeitslosengeldes II (Alg II), der<br />

Landkreis für die Kosten der Unterkunft (KdU) sowie einmalige Beihilfen für Umzüge, Mietkautionen,<br />

Erstausstattungen für die Wohnung, Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich<br />

bei Schwangerschaft und Geburt sowie für mehrtägige Klassenfahrten.<br />

Für den Haushalt 2005 werden diese Ausgaben auf der Basis der bekannten Fallzahlen<br />

(Fallabgänge zur Arbeitsagentur, Fallzugänge von der Arbeitsagentur) sowie den Kostenerstattungen<br />

von Bund für Beteiligung an den Kosten der Unterkunft bzw. Land durch eine<br />

teilweise Weitergabe dessen Einsparungen beim Wohngeld kalkuliert. Die Kostenerstattung<br />

des Bundes beträgt 3.985 Mio. EUR (29,1 % an den Kosten der Unterkunft), die Kostenerstattung<br />

des Landes durch die Weitergabe von 25 % der für 2005 entfallenden Wohngeldaufwendungen<br />

des Landes beläuft sich auf 570.000 EUR (veranschlagt im Einzelplan 9).<br />

Die Bildung der ARGE BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD mindert das hiernach zu veranschlagende<br />

Delta: für zusätzliches Personal, das der Landkreis über sein Aufgabenkontingent<br />

hinaus in die ARGE einbringt, leistet die ARGE eine Kostenerstattung in Höhe<br />

von ca. 400.000 EUR netto.

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