Budget Verwaltungshaushalt Dezernat 1 - Landratsamt Breisgau ...

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Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Vorbericht DEZERNAT 2 Zu den genannten Transferleistungen in Höhe von über 45,55 Mio. EUR kommen weitere 14,34 Mio. EUR (Kosten der Unterkunft – KdU - und einmalige Beihilfe gem. SGB II), welche unter der Gruppierung 6 als Erstattungsleistung an die ARGE BREISGAU- HOCHSCHWARZWALD veranschlagt werden. Fachbereich 210 (Sozialhilfe) Der Fachbereich 210 ist ab 2005 für eine Vielzahl neuer oder völlig neu strukturierter Aufgaben zuständig. Übernommen werden die Leistungen, die bisher der Landeswohlfahrtsverband Baden als überörtlicher Träger der Sozialhilfe für die Bürger des Landkreises erbrachte. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die Hilfen für Behinderte, ab 2005 Teil des neuen SGB XII. Als völlig neue Aufgabe kommen die Leistungen nach dem SGB II, hier insbesondere die Gewährung von Leistungen für die Kosten der Unterkunft (KdU) sowie für einmalige Bedarfe für die Bezieher des neuen Arbeitslosengeldes II auf den Fachbereich 210 zu. Im Gegenzug fällt die Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in ihrer bisherigen Ausprägung weg. Zuständig bleibt der Fachberich für die „Restsozialhilfe“ auf der Grundlage des SGB XII, d.h. für Hilfen zur Sicherung der Lebensgrundlage sowie bei Hilfen bei Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit außerhalb und innerhalb von Einrichtungen, Eingliederungshilfe für Behinderte und Hilfen für Wohnsitzlose, Kriegsopferfürsorge. Hinzu treten die Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz, die Beratung in Sozialversicherungsangelegenheiten, Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung u.ä.. Leider überlagern die damit einher gehenden haushalterischen Auswirkungen die in vielen Aspekten erfreulich erfolgreiche Arbeit des Fachbereichs: Soziallastenausgleich Indiz der positiven Entwicklung ist der Soziallastenaugleich. Über diesen werden den Kreisen, deren Zuschussbedarf für die Abschnitte 41 (Sozialhilfe), 42 (Asylbewerberleistungsgesetz) und 48 (Grundsicherung) über dem Zuschussbedarf im Landesdurchschnitt liegt, 40% der über dem Durchschnitt liegenden Ausgaben erstattet. Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald lag mit dem Rechnungsergebnis 2003 (Grundlage des Soziallastenausgleichs 2005) im Vergleich zu den Landkreisen im Regierungsbezirk Freiburg mit dem Zuschussbedarf für Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz und Grundsicherung (in der Tabelle „Sozialhilfe Nettoausgaben“) wie folgt: Kreis Einwohner Nettoausgaben Nettoausgaben Regierungsbezirk 30.03.2003 Sozialhilfe in EUR Sozialhilfe in EUR/Einwohner Landreis Breisgau-Hochschwarzwald 247.334 22.011.089 89 Landkreis Emmendingen 154.708 16.195.071 105 Landkreis Konstanz 271.809 34.714.137 128 Landkreis Lörrach 220.820 27.661.700 125 Landkreis Ortenau 413.676 37.781.818 91 Landkreis Rottweil 142.276 13.015.835 91 Landkreis Schwarzwald-Baar 211.961 17.741.192 84 Landkreis Tuttlingen 134.462 9.299.624 69 Landkreis Waldshut 167.133 17.865.775 107 Regierungsbezirk Freiburg 1.964.179 196.286.241 100 Quelle: Rundschreiben Nr. 688/2004 Landkreistag Baden-Württemberg vom 24.09.2004

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Vorbericht DEZERNAT 2 Der Zuschussbedarf für Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz und Grundsicherung lag also 2003 im Landkreis bei 89 EUR/ Einwohner und damit um 11 EUR/ Einwohner oder 11% unter dem Durchschnitt im Regierungsbezirk Freiburg. Nach dem Landkreis Tuttlingen sowie knapp hinter dem Schwarzwald-Baar-Kreis belegt der Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald damit den dritten Platz im Regierungsbezirk. Da dieser schon erfreuliche Platz sogar noch einhergeht mit einer weiteren Verbesserung im Vergleich zu 2002 fällt der dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 2005 zustehende Soziallastenausgleich mit 804.700 EUR um 301.700 EUR geringer aus als noch in 2004. 140 120 100 80 60 40 20 0 Sozialhilfe Nettoausgaben EUR/Einwohner Auflösung des Landeswohlfahrtsverbands – SGB XII Zum 1.Januar 2005 wurde der LWB in seiner bisherigen Form aufgelöst. Die bisher von dort wahrgenommenen Aufgaben gehen an den Landkreis als örtlicher Träger der Sozialhilfe nach SGB XII (Fachbereich 210) über. Unstrittig ist, dass auch mit dem Übergang der Behindertenhilfe von den Landeswohlfahrtsverbänden auf die örtlichen Sozialhilfeträger im Zuge der Verwaltungsreform die Betroffenen nach wie vor einen einklagbaren Rechtsanspruch auf die Leistungen nach dem SGB XII haben. Die Frage der Finanzierbarkeit der Behindertenhilfe im Lichte der demographischen Entwicklung stellt sich mit unverminderter Schärfe. Wie die Entwicklung der Behindertenhilfe sich in der jüngsten Vergangenheit finanziell für den Landkreis auswirkte, macht eine Betrachtung der Entwicklung der LWB/LWV-Umlage der letzten 3 Jahre deutlich: 2001(RE) 2002 (RE) 2003 (RE) 2004 (Plan) in % der Steuerkraftsumme 8,30 % 9,20 % 10,40 % 11,84 % Umlage in € 16.300.204 19.126.452 20.899.090 23.268.900 Veränderung in € 2.826.248 1.772.638 2.369.810 Veränderung in % 17,34% 9,27% 11,34% Durchschnittlich stieg die Umlage seit 2001 um 12,65%! Die hätte bei Fortbestand des LWB Mehrkosten in Höhe von ca. 2,95 Mio. EUR für den Landkreis erwarten lassen. Die vorgenommene Veranschlagung der Aufwendungen für die bisher vom LWB wahrgenommenen Aufgaben der Behindertenhilfe beruht demgegenüber auf folgenden Annahmen: Zufolge der (kreisscharfen) Ermittlung seitens des LWB wurden für den Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald 2003 netto 25.076.700 EUR an Transferleistungen aufgewandt (Ausga-

Landkreis <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald Vorbericht DEZERNAT 2<br />

Zu den genannten Transferleistungen in Höhe von über 45,55 Mio. EUR kommen weitere<br />

14,34 Mio. EUR (Kosten der Unterkunft – KdU - und einmalige Beihilfe gem. SGB II), welche<br />

unter der Gruppierung 6 als Erstattungsleistung an die ARGE BREISGAU-<br />

HOCHSCHWARZWALD veranschlagt werden.<br />

Fachbereich 210 (Sozialhilfe)<br />

Der Fachbereich 210 ist ab 2005 für eine Vielzahl neuer oder völlig neu strukturierter Aufgaben<br />

zuständig.<br />

Übernommen werden die Leistungen, die bisher der Landeswohlfahrtsverband Baden als<br />

überörtlicher Träger der Sozialhilfe für die Bürger des Landkreises erbrachte. Hierbei handelt<br />

es sich in erster Linie um die Hilfen für Behinderte, ab 2005 Teil des neuen SGB XII. Als<br />

völlig neue Aufgabe kommen die Leistungen nach dem SGB II, hier insbesondere die Gewährung<br />

von Leistungen für die Kosten der Unterkunft (KdU) sowie für einmalige Bedarfe für<br />

die Bezieher des neuen Arbeitslosengeldes II auf den Fachbereich 210 zu. Im Gegenzug<br />

fällt die Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem Bundessozialhilfegesetz<br />

(BSHG) in ihrer bisherigen Ausprägung weg. Zuständig bleibt der Fachberich für<br />

die „Restsozialhilfe“ auf der Grundlage des SGB XII, d.h. für Hilfen zur Sicherung der Lebensgrundlage<br />

sowie bei Hilfen bei Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit außerhalb<br />

und innerhalb von Einrichtungen, Eingliederungshilfe für Behinderte und Hilfen für<br />

Wohnsitzlose, Kriegsopferfürsorge. Hinzu treten die Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz,<br />

die Beratung in Sozialversicherungsangelegenheiten, Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung<br />

u.ä..<br />

Leider überlagern die damit einher gehenden haushalterischen Auswirkungen die in vielen<br />

Aspekten erfreulich erfolgreiche Arbeit des Fachbereichs:<br />

Soziallastenausgleich<br />

Indiz der positiven Entwicklung ist der Soziallastenaugleich. Über diesen werden den Kreisen,<br />

deren Zuschussbedarf für die Abschnitte 41 (Sozialhilfe), 42 (Asylbewerberleistungsgesetz)<br />

und 48 (Grundsicherung) über dem Zuschussbedarf im Landesdurchschnitt liegt, 40%<br />

der über dem Durchschnitt liegenden Ausgaben erstattet.<br />

Der Landkreis <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald lag mit dem Rechnungsergebnis 2003 (Grundlage<br />

des Soziallastenausgleichs 2005) im Vergleich zu den Landkreisen im Regierungsbezirk<br />

Freiburg mit dem Zuschussbedarf für Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz und Grundsicherung<br />

(in der Tabelle „Sozialhilfe Nettoausgaben“) wie folgt:<br />

Kreis Einwohner Nettoausgaben Nettoausgaben<br />

Regierungsbezirk 30.03.2003 Sozialhilfe in EUR Sozialhilfe<br />

in EUR/Einwohner<br />

Landreis <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald 247.334 22.011.089 89<br />

Landkreis Emmendingen 154.708 16.195.071 105<br />

Landkreis Konstanz 271.809 34.714.137 128<br />

Landkreis Lörrach 220.820 27.661.700 125<br />

Landkreis Ortenau 413.676 37.781.818 91<br />

Landkreis Rottweil 142.276 13.015.835 91<br />

Landkreis Schwarzwald-Baar 211.961 17.741.192 84<br />

Landkreis Tuttlingen 134.462 9.299.624 69<br />

Landkreis Waldshut 167.133 17.865.775 107<br />

Regierungsbezirk Freiburg 1.964.179 196.286.241 100<br />

Quelle: Rundschreiben Nr. 688/2004 Landkreistag Baden-Württemberg vom 24.09.2004

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