09.12.2012 Aufrufe

Budget Verwaltungshaushalt Dezernat 1 - Landratsamt Breisgau ...

Budget Verwaltungshaushalt Dezernat 1 - Landratsamt Breisgau ...

Budget Verwaltungshaushalt Dezernat 1 - Landratsamt Breisgau ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Landkreis <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald VORBERICHT zum Haushaltsplan 2005<br />

Zum 31.12.2003 betrug der Stand der Allgemeinen Rücklage 2,274 Mio. EUR. Auf der<br />

Basis des Durchschnitts der Ausgaben des <strong>Verwaltungshaushalt</strong>s der drei Vorjahre erhöht<br />

sich der Mindestsatz der Allgemeinen Rücklage auf 2,331 Mio. EUR. Die Zuführung<br />

in Höhe von 57.000 EUR ist bereits im Jahr 2004 erfolgt. Da es sich insofern noch<br />

immer um den Mindestsatz handelt, stehen hieraus für die Finanzierung des Vermögenshaushaltes<br />

jedoch weiterhin keinerlei Mittel der Rücklage zur Verfügung,<br />

Die Liquidität der Kreiskasse stellt sich wie folgt dar:<br />

31.12.2004 31.12.2003<br />

EUR<br />

EUR<br />

Kassenbestand 1.444.642 2.907.230<br />

Geldanlagen am Kreditmarkt 14.700.000 16.600.000<br />

Kassenkredite vom Kreditmarkt 0 0<br />

Kassenkredite von Sondervermögen -12.341.639 -12.969.705<br />

Summe 3.803.003 6.537.525<br />

Die gegenüber den Vorjahren geänderten Rahmenbedingungen haben Auswirkungen<br />

auf die Liquidität des Landkreises. Auf Grund des Auszahlungstermins von Kreisumlage<br />

und FAG-Zuweisungen, die großen Einnahmeblöcke fließen der Kreiskasse vierteljährlich<br />

(10.03. ff.) zu, tritt der Landkreis mit den Ausgaben der bisherigen Sonderbehörden<br />

in Vorleistung. Wegen des zu diesem Zeitpunkt noch nicht beschlossenen<br />

Haushalts konnte darüber hinaus die Abschlagszahlung der Kreisumlage für das 1.<br />

Quartal lediglich auf der Basis der gültigen Vorjahressatzung (d.h. mit 32 Punkten) erfolgen.<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite muss zur Sicherstellung der Liquidität daher<br />

auf 30 Mio. EUR angehoben werden.<br />

Nach den Auszahlungsterminen der großen Einnahmeblöcke ist die Liquidität für ca.<br />

einen Monat gesichert. Für die weiteren zwei Monate muss jedoch ein Kassenkredit in<br />

Anspruch genommen werden. Dies geschieht durch die Inanspruchnahme der flüssigen<br />

Mittel des Eigenbetriebs ALB (Sondervermögen) und durch Aufnahme von Finanzmitteln<br />

des Kreditmarktes.<br />

6. Verwaltungsreform<br />

Der Landtag Baden-Württemberg hat am 30.Juni 2004 das Gesetz zur Reform der<br />

Verwaltungsstruktur, zur Justizreform und zur Erweiterung des kommunalen Handlungsspielraums<br />

(Verwaltungsstruktur-Reformgesetz, VRG) verabschiedet. Mit Inkrafttreten<br />

des VRG zum 1.Januar 2005 wird die zergliederte Zuständigkeit von zehn bisherigen<br />

Unteren Sonderbehörden in den Regierungspräsidien sowie den Stadt- und<br />

Landkreisen gebündelt werden.<br />

Die Aufgaben der nachstehend aufgeführten Sonderbehörden gehen auf den Landkreis<br />

über:<br />

• Staatliches Schulamt<br />

• Amt für Landwirtschaft, Landschaft und Bodenkultur<br />

• Staatliches Forstamt<br />

• Versorgungsamt<br />

• Gewerbeaufsichtsamt<br />

• Gewässerdirektion<br />

• Straßenbauamt<br />

• Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung<br />

• Staatliches Vermessungsamt<br />

• Lebensmittelüberwachung (Wirtschaftskontrolldienst)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!