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zur theorie des pflegehandelns - E-LIB - Universität Bremen

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Kapitel 9<br />

Handlungsweise für die Beziehung zwischen delegierender Profession und zuarbeitendem/r Beruf/Profession für<br />

Entwicklungsprozesse <strong>des</strong> letzteren nicht mitreflektiert. Beispielhaft für eine monodisziplinäre Betrachtung dieses<br />

Aspekts ist Thomas Klatetzki (2005: 267). Er behauptet, das die Schlussfolgerung bzw. Interferenz aus den drei professionellen<br />

Handlungsweisen <strong>des</strong> Abbottschen Modells die ‚reinste Domäne professioneller Kompetenz‘ präsentiert.<br />

Demnach können Teile der Aufgaben wie bestimmte Routinetätigkeiten, die unter die Handlungsweisen Diagnostik<br />

und Behandlung fallen, an andere Berufsgruppen delegiert werden 59 . Professionstheoretische Ansätze bleiben dem<br />

historisch gewachsenen Professionsverständnis verhaftet und bleiben insofern die Antwort schuldig, wie ein solches<br />

Neuarrangement aussehen könnte. Zur Disposition steht aber genau dieses in Abbildung 9.3 dargestellte, historisch<br />

auf der geschlechterdifferenzierenden Arbeitsteilung basierende Arbeitsarrangement, wenn diejenigen, an die bisher<br />

Aufgaben delegiert worden sind, selber für sich den Status einer Profession in Anspruch nehmen und ihre professionsspezifische<br />

Expertise entwickeln wollen.<br />

Die Neubestimmung <strong>des</strong> eigenständigen Bereichs geht ebenso wie das dringend gebotene Neuarrangement 60 <strong>des</strong><br />

überlappenden Bereichs zwischen Medizin und Pflege mit einer Veränderung bestehender Arbeitsbeziehungen einher<br />

(s. hierzu auch di Luzio 2009). Professionstheoretische Vorstellungen eines veränderten Arrangements der Arbeit,<br />

bei dem mehrere Professionen gleichberechtigt miteinander arbeiten, ohne gleichzeitig eine Heerschar von<br />

Hilfskräften für die Vor-, Zu- und Nacharbeit zu produzieren, liegen meines Wissens nicht vor.<br />

Abb. 9.3: Eigenständiger und mitwirkender Bereich <strong>des</strong> Autoritäts- und Zuständigkeitsbereichs lt. KrPflG 2003<br />

59<br />

Hierbei wird grundsätzlich verkannt, dass die Pflege ein von der Medizin oder der Krankheit unabhängig zu denken<strong>des</strong><br />

Phänomen ist.<br />

60<br />

Gaia di Luzio (2008: 1023) unterscheidet drei Aspekte medizinischer Dominanz: das Recht der Ärzte, Mitgliedern anderer Berufe<br />

Anordnungen zu geben; die Vorherrschaft der Medizin als wissenschaftlicher Bezugsrahmen, die Rolle der Ärzte als Institutsleiter,<br />

Lehrer und Prüfer, was ihnen eine erhebliche Einflussnahme auf andere Berufe gibt. Die drei Pflegeberufe (Kinderkranken-,<br />

Kranken- und Altenpflege) sind in allen drei Aspekten von der Medizin lange Zeit dominiert worden. Erst in jüngster Zeit,<br />

d.h. mit der Akademisierung von Teilbereichen sei es der Pflege gelungen, die dominante Stellung der Medizin im Bereich der<br />

Bildung zu reduzieren. Um sich von der medizinischen Dominanz vollständig zu befreien, seien ein autonomer wissenschaftlicher<br />

Bezugsrahmen und somit auch eine unabhängige Diagnose und Behandlung vonnöten und als Folge davon eine Freiheit von<br />

Hilfsarbeiten. Da die bestimmte Art der Unterordnung eine wichtige Rolle bei der Entwicklung interprofessioneller Beziehungen<br />

spielt, sei ein Vergleich zwischen den Gesundheitsprofessionen, die in dieser Hinsicht variieren, wichtig, um zu bestimmen, ob<br />

ein eigener wissenschaftlicher Bezugsrahmen eine generelle Voraussetzung für eine professionelle Emanzipation ist (ebenda:<br />

1034).<br />

408

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