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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Tabelle 2-11<br />

56<br />

Wildunfälle (Fallwild) April 2002 bis März 2003<br />

Tierart Anzahl tot aufgef<strong>und</strong>ener Tiere*<br />

Rehe ca. 150 000<br />

Wildschweine<br />

(ohne Angaben aus Bayern <strong>und</strong> Sachsen)<br />

ca. 13 000<br />

Damwild ca. 2 900<br />

Rotwild ca. 2 050<br />

* Überwiegend durch den <strong>Straßenverkehr</strong> umgekommene Wildtiere (nach Angabe der B<strong>und</strong>esländer,<br />

wobei keine Daten für Rheinland-Pfalz <strong>und</strong> Sachsen-Anhalt vorliegen)<br />

Quelle: DJV, 2004<br />

45. Die Zerschneidung <strong>und</strong> Verinselung der Landschaft erschwert weiterhin die für<br />

eine Anpassung an den anthropogenen Klimawandel möglicherweise notwendig<br />

werdende Wanderbewegung von Arten (OPDAM <strong>und</strong> WASCHER, 2004). In Europa<br />

wird eine Verschiebung der Areale einzelner Arten, verursacht durch die Auswirkungen<br />

des anthropogenen Klimawandels, zu den Polen hin <strong>und</strong> in größere Höhen projektiert,<br />

der die betroffenen Arten folgen können sollten (GITAY et al., 2003; SCBD, 2003;<br />

SLUIS et al., 2004).<br />

46. Die Schaffung eines Netzes verb<strong>und</strong>ener Biotope nach<br />

§ 3 B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz (BNatSchG) (SRU, 2002a, Tz. 695-700) <strong>und</strong> die<br />

Verpflichtung zur Festlegung einer regionalen Mindestdichte an linearen <strong>und</strong><br />

punktförmigen Elementen (Saumstrukturen, insbesondere Hecken <strong>und</strong> Feldraine sowie<br />

Trittsteinbiotope) nach § 5 Abs. 3 BNatSchG (SRU, 2002b, Tz. 345-347) soll den<br />

Wirkungen der Flächenzerschneidung entgegenwirken. Im internationalen Rahmen<br />

verpflichten das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD), die Flora-Fauna-<br />

Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie 92/43/EWG), die Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG)<br />

<strong>und</strong> die Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) zur Sicherung eines<br />

länderübergreifenden Biotopverb<strong>und</strong>systems. Ein Biotopverb<strong>und</strong> kann jedoch nicht die<br />

Effekte <strong>und</strong> insbesondere die Randeffekte einer Habitatverkleinerung aufheben.<br />

Insofern sind Grünbrücken zwar eine Hilfe für die Wanderbewegungen mancher<br />

Tierarten, jedoch keine Alternative zu dem notwendigen wirksamen Schutz<br />

vorhandener unzerschnittener Räume vor dem Verkehrswegebau. Eine<br />

Wiederherstellung dieser Räume ist in der Regel nicht möglich <strong>und</strong> ihr Verlust daher<br />

als irreversibel zu betrachten.<br />

Wirkung der Verlärmung durch Verkehrswege auf die Tiere<br />

47. Verkehrslärm kann die Erholungseignung der Landschaft sowie die<br />

Lebensräume von Tieren in der freien Landschaft großräumig erheblich

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