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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Rahmen der Regionalpolitik auf Vollzugsschwierigkeiten stößt, dann ist die<br />

Steuerungswirkung allgemeiner Leitlinien <strong>und</strong> abstrakter Schwerpunktbereiche noch<br />

skeptischer einzuschätzen. Damit ist es auch wahrscheinlich, dass die Rolle <strong>und</strong><br />

Gestaltungsfreiheit der Mitgliedstaaten durch den neuen Programmierungsansatz der<br />

EU-Kommission eher gestärkt wird.<br />

681. Dessen ungeachtet wird die strategische Herausforderung für eine<br />

verkehrsbezogene <strong>Umwelt</strong>politik darin liegen, auf allen Abstraktionsebenen des neuen<br />

Planungsansatzes konzeptionell präsent zu sein. Auf der strategischen Politikebene<br />

sollten demnach Flächenschonung, Erhöhung der Wertschöpfung je Verkehrsleistung<br />

(Wertdichte), die Stärkung nahräumlicher Unternehmensverflechtungen <strong>und</strong><br />

Kommunikationsnetzwerke oder nahräumliche Erreichbarkeit als Ziele verankert<br />

werden. Diese sollten in den weiteren Konkretisierungsstufen auch konzeptionell <strong>und</strong><br />

operationell gestärkt werden. Der SRU empfiehlt, die Konzeptionsentwicklung in<br />

diesem Sinne im Rahmen des <strong>Umwelt</strong>forschungsplanes des B<strong>und</strong>esministeriums für<br />

<strong>Umwelt</strong>, Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit (BMU) <strong>und</strong> der Innovations- <strong>und</strong><br />

Nachhaltigkeitsforschung des B<strong>und</strong>esministeriums für Bildung <strong>und</strong> Forschung (BMBF)<br />

verstärkt anzugehen.<br />

Von Bedeutung für die Ausgestaltung der Regionalfonds ist auch die nach Art. 46 (EU-<br />

Kommission, 2004c) weiterhin obligatorische Ex-Ante-Evaluation. Im Gegensatz zu<br />

früheren Verordnungen enthält diese nicht mehr die explizite Erwähnung der<br />

<strong>Umwelt</strong>dimension <strong>und</strong> auch keinen expliziten Querverweis zur Richtlinie 2001/42/EG<br />

über die Prüfung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen bestimmter Pläne <strong>und</strong> Programme<br />

(SUP-RL), die für die nächste Programmierungsperiode auch für die europäische<br />

Strukturpolitik obligatorisch wird. Die Ex-Ante-Evaluation ist jedoch der Ort, an dem<br />

auch eine systematische Verkehrsauswirkungsprüfung der Programme verankert<br />

werden kann <strong>und</strong> soll. Der SRU empfiehlt daher, im Rahmen der Verhandlungen um<br />

die neuen Strukturverordnungen die SUP-Pflichtigkeit der Strukturfonds – im Kontext<br />

der Ex-Ante-Evaluation – expliziter zu verankern <strong>und</strong> in der operationellen Umsetzung<br />

dabei auch eine Verkehrsauswirkungsprüfung durchzuführen.<br />

682. Auch nicht direkt auf Infrastrukturmaßnahmen ausgerichtete Formen der<br />

Struktur- <strong>und</strong> Regionalförderung können zusätzliche verkehrsbedingte<br />

<strong>Umwelt</strong>belastungen auslösen insbesondere dann, wenn die Programme wie bei der<br />

Gemeinschaftsaufgabe (GA) "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)<br />

explizit den überregionalen Absatz von Produkten als Förderkriterium beinhalten<br />

(SPRENGER et al., 2003, S. 141). Vorrangig in den neuen B<strong>und</strong>esländern förderte die<br />

GRW in den Jahren 1997 bis 1999 über 17 000 Vorhaben im Bereich der gewerblichen<br />

Wirtschaft mit einem Anteil von gut 75 % des gesamten Fördervolumens von knapp<br />

13 Mrd. Euro (SPRENGER et al., 2003, S. 142).

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