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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Regionalförderung in vielen Mitgliedstaaten zu modernisieren (TÖMMEL, 1997),<br />

dennoch war der Einfluss der EU-Kommission auf die Förderinhalte der Programme<br />

begrenzt <strong>und</strong> der Vollzug der Verfahrensvorschriften defizitär (vgl. Europäischer<br />

Rechnungshof, 2003; EU-Kommission, 2001). In den 1990er-Jahren wurden wiederholt<br />

schwerwiegende Verstöße des gemeinschaftlichen <strong>Umwelt</strong>rechtes durch Projekte im<br />

Rahmen der Strukturfonds festgestellt (SCOTT, 1996). Die Qualitätskontrolle der von<br />

den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Programme überforderte die Kapazitäten der<br />

Kommissionsdienststellen <strong>und</strong> führte daher zu Verzögerungen bei der<br />

Programmbewilligung. Unbefriedigend war – trotz Verbesserungen gegenüber früheren<br />

Bewertungen – die methodische Qualität der so genannten Ex-Ante <strong>und</strong> Ex-Post-<br />

Bewertungen der Programme, die dem Ziel dienten, zu überprüfen, ob die Programme<br />

den angestrebten Zielen entsprechen <strong>und</strong> auch eine Form strategischer<br />

<strong>Umwelt</strong>prüfung enthielten. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> der administrativen Überforderung<br />

ist der Rückzug der EU-Kommission aus der operationellen Abwicklung der<br />

Programme <strong>und</strong> ihr verstärktes Engagement bei der Entwicklung einer neuen<br />

strategisch-politischen Planungsebene zu verstehen.<br />

Die EU-Kommission schlägt vor, den einzelnen Förderprogrammen eine strategische<br />

Orientierungsphase mit der Formulierung von allgemeinen Leitlinien vorzuschalten. Auf<br />

Vorschlag der EU-Kommission soll zunächst ein allgemeines Strategiepapier, das<br />

"strategische Kohäsionskonzept", verfasst werden (EU-Kommission, 2004f), durch das<br />

die Prioritäten für die Mitgliedstaaten <strong>und</strong> Regionen festgelegt werden sollen. Dieses<br />

Strategiedokument soll sich gleichermaßen auf die Lissabon-Strategie <strong>und</strong> die<br />

Göteborg-Strategie stützen.<br />

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, eine nationale Entwicklungsstrategie, den<br />

"einzelstaatlichen strategischen Rahmenplan" (EU-Kommission, 2004f) zu entwickeln,<br />

durch den die von Rat <strong>und</strong> Kommission verabschiedeten politisch-strategischen<br />

Prioritäten im strategischen Kohäsionskonzept umgesetzt werden sollen.<br />

Erst auf der dritten Konkretisierungs- <strong>und</strong> Planungsebene sollen dann so genannte<br />

"operationelle Programme" (EU-Kommission, 2004f) entwickelt werden. Die Kontrolle<br />

der EU-Kommission wird sich auf die Übereinstimmung des strategischen<br />

Rahmenplanes <strong>und</strong> der operationellen Programme mit dem strategischen<br />

Kohäsionskonzept <strong>und</strong> auf die Finanzkontrolle beschränken.<br />

680. Wenn auch die strategische Absicht der EU-Kommission, ihren Einfluss durch<br />

den neuen strategischen Planungsansatz zu stärken, offensichtlich ist, stellt sich die<br />

Frage, ob strategische Leitlinien hinreichend präzise formuliert werden können, sodass<br />

eine effektive, kritische Vollzugskontrolle überhaupt möglich ist. Die Wahrscheinlichkeit<br />

erheblicher Wirkungsbrüche des neuen hierarchischen Mehrebenenplanungsansatzes<br />

ist hoch. Wenn schon die Einhaltung des gemeinschaftlichen <strong>Umwelt</strong>rechtes im

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