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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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des Reformkurses, da dieser zahlreiche sonstige umweltentlastende Effekte mit sich<br />

bringt (vgl. SRU, 2004, Tz. 236). So kann zum Beispiel die Gesamtenergiebilanz<br />

importierter Produkte, trotz größerer Transportdistanzen, im Einzelfall sogar positiver<br />

sein als die heimische Produktion. Die Intensivierung flankierender Maßnahmen (vgl.<br />

SRU, 2004, Kap. 4.1) eröffnet zudem Möglichkeiten, diese auch mit einer<br />

verkehrsreduzierender Stoßrichtung zu verknüpfen.<br />

666. Zu den hinsichtlich der Verkehrsvermeidung Erfolg versprechenden<br />

flankierenden Maßnahmen gehören die Strategien einer Verlagerung der<br />

Agrarförderung von der 1. zur 2. Säule, das heißt hin zu Programmen einer integrierten<br />

Entwicklung des ländlichen Raumes <strong>und</strong> der Honorierung ökologischer Leistungen<br />

(vgl. SRU, 2004, Tz. 284 ff.; 2002a; 2002b). Für die Jahre 2000 bis 2006 wird die EU<br />

insgesamt 30 Mrd. Euro für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes<br />

ausgeben (SPRENGER et al., 2003, S. 188). Mit den Luxemburger Beschlüssen vom<br />

Juni 2003 werden diese Mittel durch die Modulation bis zum Jahre 2013 weiter<br />

substanziell aufgestockt werden (SRU, 2004, Tz. 252)<br />

Im Rahmen dieser Förderprogramme können auch gr<strong>und</strong>sätzlich Ansätze der<br />

Regionalvermarktung <strong>und</strong> der regionalen Weiterverarbeitung gefördert werden. Die<br />

spezifische Ausgestaltung dieser Fördermittel liegt bei den Mitgliedstaaten, in<br />

Deutschland im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur<br />

<strong>und</strong> des Küstenschutzes" (GAK). Je nach Förderkriterien kann diese sich<br />

verkehrserzeugend oder verkehrsentlastend auswirken.<br />

In den 1990er-Jahren haben <strong>Umwelt</strong>verbände kritisiert, dass im Hinblick auf die<br />

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit nur größere Einzelbetriebe gefördert werden, nicht<br />

aber Zusammenschlüsse <strong>und</strong> kleinere Betriebe (NABU, 1999, S. 62). Nach dem<br />

Marktstrukturgesetz war auch die Bildung von vertikal, über einzelne<br />

Verarbeitungsschritte integrierten Erzeugergemeinschaften nicht möglich (NABU,<br />

1999, S. 66). Die Förderung war auf eine Angebotsbündelung für Großabnehmer<br />

ausgerichtet (ebd.).<br />

Mittlerweile sind die Fördergr<strong>und</strong>sätze für die Gemeinsame Agrarpolitik der<br />

Europäischen Gemeinschaften (GAP) mehrmals novelliert worden, zuletzt im<br />

Dezember 2003 (BT-Drs. 15/3131). Hierbei gab es Fortschritte im Hinblick auf die<br />

Förderung integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte, durch die ländliche Regionen<br />

Entwicklungsziele <strong>und</strong> Maßnahmenprogramme auf der Basis einer Analyse von<br />

Problemen <strong>und</strong> Handlungsmöglichkeiten entwickeln sollen. Nach den neuen<br />

Fördergr<strong>und</strong>sätzen sind die Kooperation von Land- <strong>und</strong> Forstwirten, die Bildung von<br />

regional vermarktenden Erzeugergemeinschaften <strong>und</strong> die Direktvermarktung zur<br />

Einkommensdiversifizierung förderungsfähig. Diese Novellierung basiert im<br />

Wesentlichen auf den Praxiserfahrungen mit dem Förderprogramm "Regionen Aktiv"

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