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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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ausgewählt <strong>und</strong> untersucht. Danach könnten Wohnungsbaupotenziale im Innenbereich<br />

der Städte <strong>und</strong> Gemeinden durch Wiedernutzung vorhandener Flächen im<br />

Siedlungsbestand, durch Schließung von Baulücken, den Ausbau von<br />

Dachgeschossen <strong>und</strong> eine höhere Ausschöpfung des Maßes der baulichen Nutzung<br />

bei Neubauten rein rechnerisch zwei Drittel des Wohnungsbaubedarfs bis zum<br />

Jahre 2010 in der Region Hannover decken. In der Region Cottbus wären es bereits<br />

mehr als 100 %. Durch Umnutzung <strong>und</strong> Verdichtung mindergenutzter<br />

Siedlungsflächen, Funktionsergänzungen bei lockerer Bauweise,<br />

Gebäudeaufstockungen, Aus- <strong>und</strong> Anbau sowie durch Straßenrandbebauungen<br />

könnten weitere Potenziale erschlossen werden, die auch in der Region Hannover eine<br />

vollständige Deckung des geschätzten Wohnungsbaubedarfs bis zum Jahre 2010<br />

möglich machen würden, ohne dass neue Flächen für Siedlungszwecke in Anspruch<br />

genommen werden müssten. In der Tendenz gelten diese Aussagen auch für die<br />

Bereiche Gewerbe, Handel <strong>und</strong> öffentliche Einrichtungen. Die genannten Maßnahmen<br />

müssen allerdings begleitet werden von einer ökologischen <strong>und</strong> sozialen Aufwertung<br />

des Wohnumfeldes, damit sich das Wohnen <strong>und</strong> Leben in der Stadt als wirkliche<br />

Alternative zum "Wohnen im Grünen" darstellt. Insofern können die Kommunen<br />

beispielsweise durch entsprechende Vorgaben in der Bauleitplanung vermehrt<br />

Wohnformen anbieten, die mit dem frei stehenden Einfamilienhaus konkurrieren<br />

können (TROGE et al., 2003, S. 88). Eine hohe Wohnqualität <strong>und</strong> ein Wohnen mit<br />

Garten sind auch bei mittlerer <strong>und</strong> hoher Baudichte von 50 bis 100 Wohnungen pro<br />

Hektar Bruttobauland (Nettobauland sowie Flächen für Erschließung <strong>und</strong> für kleinere<br />

öffentliche Spiel- <strong>und</strong> Grünflächen) realisierbar (APEL, 2000). Die Grenze einer<br />

verträglichen baulichen Nutzung ist derzeit jedenfalls nicht bereits bei einer<br />

Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 bis 1,0 für die Wohnnutzung erreicht. Vielmehr<br />

wird eine ausreichende wohnungsbezogene Freifläche noch bis zu einer<br />

Geschossflächenzahl von etwa 2,0 als realisierbar eingeschätzt, zumindest bei einem<br />

unterdurchschnittlichen PKW-Bestand (TROGE et al., 2003, S. 88; APEL, 2000).<br />

663. Geht es um die Beziehung von kleineren Gemeinden zu benachbarten<br />

größeren Kommunen, besteht die Möglichkeit, gemeinsame Bauleitpläne aufzustellen<br />

(§§ 204, 205 BauGB). Allerdings sollten in diesen Fällen zuvor regelmäßig Vorgaben in<br />

Regionalplänen festgelegt werden (BUNGE, 2000, S. 83). Dies gilt auch für die<br />

Entscheidung über besonders verkehrsintensive Projekte wie etwa große<br />

Einzelhandelsvorhaben (beispielhaft hierfür ist das Einzelhandelskonzept der Region<br />

Hannover, 2004). Zwar kann die Gemeinde durch entsprechende Festsetzungen im<br />

Bebauungsplan derartige Projekte gr<strong>und</strong>sätzlich ausschließen oder einschränken. Das<br />

wird aber oftmals nur zu einer Standortverlagerung in eine andere Gemeinde, nicht<br />

aber zur Verringerung des Gesamtverkehrsaufkommens führen (BUNGE, 2000,<br />

S. 83 f.).

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