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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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507<br />

Daneben sind im Raumordnungsplan Aussagen zu besonderen Gemeindefunktionen,<br />

zu Entwicklungsschwerpunkten <strong>und</strong> zu Siedlungsentwicklungen zu treffen<br />

(§ 7 Abs. 2 Nr. 1 lit. c) <strong>und</strong> d) ROG). Die anzustrebende Freiraumstruktur soll durch<br />

Festlegungen unter anderem zu großräumig übergreifenden Freiräumen <strong>und</strong> zum<br />

Freiraumschutz sowie zur Sanierung <strong>und</strong> Entwicklung von Raumfunktionen<br />

vorgegeben werden (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) <strong>und</strong> c) ROG). Außerdem soll gemäß<br />

§ 7 Abs. 2 Nr. 3 ROG die zu entwickelnde Verkehrsinfrastruktur in den<br />

Raumordnungsplänen behandelt werden. Dabei können auch konkrete Festsetzungen<br />

zur weiteren Entwicklung der ÖPNV getroffen werden (ERBGUTH <strong>und</strong> BEAUCAMP,<br />

2000, S. 770; ERBGUTH, 2000, S. 34).<br />

660. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die Kommunen Adressaten der<br />

raumordnerischen Gr<strong>und</strong>sätze. Deren Aussagen zur umweltverträglichen<br />

Verkehrsgestaltung dürfen – in Parallele zur raumordnerischen Abwägung (s. Tz.657<br />

zu § 1 Abs. 2 ROG) – auch in der Bauleitplanung aufgr<strong>und</strong> der in<br />

§ 1 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) verankerten planerischen Leitvorstellung der<br />

"nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung" nicht (vollständig) weggewogen werden.<br />

Die Kommunen haben also bei der räumlichen Zuordnung von Nutzungen in ihrem<br />

Gemeindegebiet auch auf verkehrssparende Strukturen hinzuwirken.<br />

Das bedeutet beispielsweise, dass Flächennutzungs- <strong>und</strong> Bebauungspläne an der<br />

Herstellung räumlicher Nähe zwischen Wohn- <strong>und</strong> Arbeitsstätten <strong>und</strong> Einzelhandel zu<br />

orientieren sind. Bei einer ausgewogenen Mischung von Wohn- <strong>und</strong> Arbeitsstätten<br />

arbeiten zwar nicht die meisten Erwerbstätigen automatisch in Wohnungsnähe. Denn<br />

bei einem Arbeitsplatzwechsel wird nicht stets auch zugleich der Wohnort gewechselt,<br />

Familienmitglieder arbeiten zudem häufig in verschiedenen Stadtteilen. Und erst ein<br />

räumlich relativ großer Arbeitsmarkt schafft Arbeitsplätze für zum Teil<br />

hochspezialisierte Berufsbilder. Gleichwohl kann eine ausgewogene Verteilung von<br />

Wohn- <strong>und</strong> Arbeitsstätten bedeutende verkehrsreduzierende Effekte ermöglichen<br />

(APEL et al., 1997, S. 409; <strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag, 1996, S. 92; HOLZ-RAU <strong>und</strong><br />

KUTTER, 1995). Aus Pendlerdaten im Raum Stuttgart <strong>und</strong> Düsseldorf sowie aus Daten<br />

zu weiteren Fallstudienstädten geht hervor, dass bei etwa ausgewogenem<br />

Arbeitsplatzbesatz auf Stadtteilebene oder Gemeindeebene im Stadtumland immerhin<br />

r<strong>und</strong> 30 bis 50 % der Beschäftigten im Wohnstadtteil arbeiten (APEL et al., 1997,<br />

S. 409 ff.; HOLZ-RAU <strong>und</strong> KUTTER, 1995).<br />

661. Als Instrumente für eine verkehrssparende Bauleitplanung stehen den<br />

Kommunen insbesondere Verdichtung <strong>und</strong> Nutzungsmischung zur Verfügung<br />

(RUNKEL, 2004, Rn. 148). Tatsächlich werden indes die Obergrenzen der nach<br />

§ 17 Abs. 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Gr<strong>und</strong>stücke (BauNVO)<br />

zulässigen Verdichtung vor allem in Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebieten, aber auch in

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