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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Wegfall faktisch das verfügbare Realeinkommen. Da die Entfernungspauschale jedoch<br />

je nach zurückgelegtem jährlichem Arbeitsweg variiert, ist davon auszugehen, dass ihr<br />

Wegfall von den Betroffenen auch als Preiserhöhung pro gefahrenem Kilometer<br />

wahrgenommen wird. Eine Simulation der Wirkung dieses Preiseffekts mit dem<br />

makroökonometrischen Modell Panta Rhei ermittelt bis zum Jahre 2020 einen<br />

Rückgang der Fahrleistung im MIV um 2,6 % gegenüber einer Basisprognose ohne<br />

Maßnahmen (DISTELKAMP et al., 2004, S. 84 ff.). Für die Bahn <strong>und</strong> den ÖPNV sind<br />

die kontraktiven Wirkungen dieser Maßnahme von deutlich geringerer Bedeutung.<br />

Ebenso reduziert sich die Nachfrage nach PKW um 2 %. <strong>Umwelt</strong>entlastungseffekte<br />

ergeben sich aus einer um 0,1 % verringerten Siedlungsfläche <strong>und</strong> um 0,3 %<br />

reduzierten CO2-Emissionen gegenüber der Basisprognose. Die geringfügigen<br />

gesamtwirtschaftlichen kontraktiven Effekte auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) von -<br />

0,2 % der Basissimulation resultieren vor allem aus den Kreislaufwirkungen der<br />

verringerten PKW-Nachfrage. Eine Simulation der Abschaffung der<br />

Entfernungspauschale als einmalige Realeinkommenssenkung am Jahresende ergibt<br />

dagegen keine Effekte, wenn zur Wahrung der Belastungsneutralität gleichzeitig eine<br />

einkommenssteuerliche Entlastung der Berufstätigen erfolgt. Wird dagegen nicht von<br />

einer Kompensation ausgegangen, können die empirischen Werte für die<br />

Einkommenselastizität der Kraftstoffnachfrage bzw. der Verkehrsleistung des MIV<br />

Anhaltspunkte für die zu erwartende Wirkung geben. Diese Elastizitäten werden in der<br />

Literatur kurzfristig mit r<strong>und</strong> 0,4 für die Kraftstoffnachfrage bzw. 0,3 für die<br />

Verkehrsleistung <strong>und</strong> langfristig mit r<strong>und</strong> 1,1 bzw. 0,7 angegeben (HANLY et al., 2002,<br />

S. 13). Demzufolge wäre langfristig von spürbaren Kraftstoffverbrauchssenkungen <strong>und</strong><br />

in geringerem Maße von einer Reduzierung der Personenverkehrsleistung des MIV<br />

auszugehen. Die geringere Reaktion der Verkehrsleistung lässt sich auf eine Erhöhung<br />

der Fahrzeugauslastung <strong>und</strong> den Umstieg auf verbrauchsärmere Fahrzeuge<br />

zurückführen.<br />

Um mögliche soziale Härten einer Abschaffung der Entfernungspauschale zu<br />

vermeiden, ließe sich eine Lösung in das Steuerrecht implementieren, bei der die<br />

Entlastung von gering verdienenden Haushalten von den Wegekosten zum<br />

Arbeitsplatz im Vordergr<strong>und</strong> steht. Indem nicht mehr die Entfernung von der Wohnung<br />

zum Arbeitsplatz, sondern das Einkommen als Bemessungsgr<strong>und</strong>lage für eine<br />

steuerlich absetzbare Kostenpauschale dient, ist es möglich, gezielt nur noch<br />

Arbeitnehmer niedriger Einkommensgruppen, deren Mobilität besonders großen<br />

Einfluss auf ihre Arbeitsmarktchancen hat, zu entlasten. Denkbar wäre etwa eine<br />

entfernungsunabhängige Mobilitätspauschale, die allen Arbeitnehmern mit einem<br />

Einkommen unterhalb eines maximalen Jahreseinkommens gewährt wird. Hinsichtlich<br />

der beklagten, durchaus ernstzunehmenden Belastungen durch eine Abschaffung der<br />

Entfernungspauschale ist zu berücksichtigen, dass diese für in der Vergangenheit

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