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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Panels, einer repräsentativen Wiederholungsbefragung privater Haushalte in<br />

Deutschland, der Wechsel des Arbeitsplatzes <strong>und</strong>/oder der Umzug in eine neue<br />

Wohnung auch eine Verlängerung des Arbeitsweges. Für nur knapp 32 % verkürzte<br />

sich der Arbeitsweg. Eine differenzierte Betrachtung zeigt, dass vor allem die<br />

Arbeitsplatzwechsel zu einer Wegeverlängerung führten. Während sich durch einen<br />

Wohnortwechsel der Arbeitsweg im Durchschnitt von 9,4 auf 21,2 km verdoppelte, war<br />

ein Arbeitsplatzplatzwechsel durchschnittlich mit einer knappen Verdreifachung von<br />

11,3 km auf 31,5 km verb<strong>und</strong>en (KLOAS <strong>und</strong> KUHFELD, 2003). Eindeutig dominiert<br />

der motorisierte Individualverkehr (MIV) den Modal Split des Berufsverkehrs,<br />

öffentliche Verkehrsmittel <strong>und</strong> das Fahrrad werden dagegen weit weniger für den<br />

Arbeitsweg genutzt (Tz. 77).<br />

Von der bis zum Januar 2004 gültigen Entfernungspauschale profitierte etwa die Hälfte<br />

aller Arbeitnehmer, nämlich diejenigen, die einen Arbeitsweg über zehn Kilometer<br />

hatten. Arbeitnehmer mit kürzen Distanzen zur Arbeit <strong>und</strong> Teilzeitbeschäftigte mit<br />

wenigen Arbeitswegen konnten dagegen nicht von der Pendlerpauschale profitieren,<br />

da die absetzbaren Kilometerkosten deutlich unterhalb der Werbungskostenpauschale<br />

von gegenwärtig 1 044 Euro lagen. Ebenso wenig konnten Bezieher von besonders<br />

niedrigen Einkommen (unter 900 Euro pro Monat) die Entfernungspauschale nutzen,<br />

da deren Einkommen unterhalb der Besteuerungsgrenze nicht der Einkommensteuer<br />

unterliegen. Besonders stark profitierten dagegen Großverdiener, die häufig weitere<br />

Fahrtwege haben <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der hohen Steuerprogression durch den Abzug der<br />

Fahrtkosten die Grenzsteuersätze erheblich senken können (KLOAS <strong>und</strong> KUHFELD,<br />

2003). Die Untersuchungen anhand von Daten des Sozioökonomischen Panels kamen<br />

zu dem Ergebnis, dass ein ersatzloser Wegfall der Entfernungspauschale in der bis<br />

Ende 2003 gültigen Höhe für Bezieher eher niedriger Einkommen (monatliches<br />

Haushaltsnettoeinkommen 900 bis 1 500 Euro) mit Berufswegen zwischen 20 <strong>und</strong><br />

50 km Einkommenseinbußen von knapp 3 % <strong>und</strong> Bezieher höherer Einkommen<br />

(monatliches Haushaltsnettoeinkommen mehr als 3 600 Euro) von 1,5 % bedeutet<br />

hätte. Bei noch weiteren Arbeitswegen (mehr als 50 km) wäre die damalige Regelung<br />

für Bezieher höherer Einkommen (monatliches Haushaltsnettoeinkommen über<br />

3 000 Euro) mit Realeinkommensverlusten von 3 bis 4 % <strong>und</strong> bei Geringverdienern<br />

sogar bis zu 7 % verb<strong>und</strong>en gewesen (KLOAS <strong>und</strong> KUHFELD, 2003). Trotz der<br />

nochmaligen Senkung der Entfernungspauschale dürfte sich die relative<br />

Belastungssituation der unterschiedlichen Einkommensgruppen nicht wesentlich<br />

verändert haben. Nutznießer sind nach wie vor eher Bezieher mittlerer <strong>und</strong> hoher<br />

Einkommen. Hier wären jedoch spürbare Anreize zur Reduzierung der Arbeitswege zu<br />

erwarten.<br />

636. Eine Prognose der Effekte einer Abschaffung der Entfernungspauschale für<br />

Verkehr <strong>und</strong> <strong>Umwelt</strong> gestaltet sich schwierig. Für deren Nutznießer reduziert der

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