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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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explizit als Prüfkriterien aufgenommen. Die Praxiserfahrungen mit diesen Prüfkriterien<br />

sollten in Zukunft auch für nationale Politikfolgenabschätzungen systematisch fruchtbar<br />

gemacht werden.<br />

632. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> sollte die Forschung zu einer VAP verkehrsrelevanter<br />

Fachpolitiken insbesondere im Hinblick auf die Modellierung von Verkehrseffekten <strong>und</strong><br />

die Generierung relevanter Daten intensiviert werden. Der SRU empfiehlt auch eine<br />

erneute Verankerung der VAP in der GGO II der B<strong>und</strong>esministerien. Dabei sollten<br />

Verfahrens- <strong>und</strong> Beteiligungsregeln für andere Ressorts in der GGO II festgelegt<br />

werden. Zudem sollten auch Partizipationsrechte für die Fachöffentlichkeit,<br />

Mindestqualitätsstandards in den verschiedenen Phasen des Prüfverfahrens (vgl.<br />

BMU, 2004) sowie Methodenvorgaben für die Durchführung einer VAP, gegebenenfalls<br />

im Rahmen einer Strategischen <strong>Umwelt</strong>prüfung (SUP), festgelegt werden.<br />

10.2 Preispolitische Instrumente<br />

633. Derzeit befinden sich zahlreiche Maßnahmen, die potenziell<br />

verkehrsentlastende Wirkungen haben, auf der Reformagenda der B<strong>und</strong>esregierung.<br />

Zu nennen sind insbesondere die Revision der Pendlerpauschale <strong>und</strong> die Abschaffung<br />

der Eigenheimförderung. Der SRU begrüßt diese Reformansätze insbesondere auch<br />

im Hinblick auf ihre verkehrsentlastende Wirkung.<br />

10.2.1 Entfernungspauschale<br />

634. Im <strong>Umwelt</strong>gutachten 2002 kritisierte der SRU die verkehrsmittelunabhängige<br />

Entfernungspauschale wegen ihrer Anreize zur Zersiedlung, zur<br />

Flächeninanspruchnahme <strong>und</strong> des damit verb<strong>und</strong>enen Anwachsens des<br />

Verkehrsaufkommens. Der SRU hatte daher gefordert, den steuerlich absetzbaren<br />

Betrag unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels auf die Höhe der Kosten zur<br />

Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu beschränken bzw. den Abzug eines an den<br />

durchschnittlichen Kosten öffentlicher Verkehrsmittel bemessenen jährlichen<br />

Pauschalbetrags zu gewähren (SRU, 2002, Tz. 453 f.). Die von einem breiten<br />

politischen Spektrum getragene, seit Januar 2004 gültige, nochmalige Reduzierung der<br />

Entfernungspauschale durch die B<strong>und</strong>esregierung auf 30 ct/km wird vom SRU mit<br />

Nachdruck begrüßt (§ 9 Abs. 1, Satz 3, Nr. 4 EstG).<br />

635. Im Jahre 2002 war der durchschnittliche Arbeitsweg eines Berufstätigen<br />

15,6 km lang. Zwei Drittel aller Wege sind kürzer, gut ein Fünftel länger als 20 km <strong>und</strong><br />

knapp 5 % aller Distanzen zwischen Wohn- <strong>und</strong> Arbeitsort sind länger als 50 km.<br />

Wohn- oder Arbeitsplatzwechsel sind auch in den letzten Jahren für viele Erwerbstätige<br />

mit einer Verlängerung der Wege zum Arbeitsplatz verb<strong>und</strong>en gewesen. So bedeutete<br />

zwischen 1995 <strong>und</strong> 2001 für 51 % der knapp 1 600 Befragten des Sozioökonomischen

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