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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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<strong>und</strong> die Wegelängen untersucht werden. Eine Verkehrsauswirkungsprüfung ist<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich auf allen politischen Handlungsebenen einsetzbar. Zu den wichtigsten<br />

staatlichen Handlungsfeldern mit möglicherweise erheblichen Verkehrswirkungen<br />

gehören die Marktliberalisierung, Infrastrukturpolitik <strong>und</strong> Raumordnung, die<br />

Subventionspolitik, die Wirtschaftsförderung <strong>und</strong> die Steuerpolitik. In diesen<br />

Politikfeldern könnte ein Wissen über die Verkehrsfolgen des vorhandenen<br />

Instrumentariums <strong>und</strong> von Reformvorschlägen zur Identifikation verkehrssparender<br />

Varianten beitragen. Am Beispiel einiger Subventionen, der europäischen Agrarpolitik<br />

<strong>und</strong> der Regionalförderung wird dieses Potenzial im den folgenden Kapiteln skizziert.<br />

Die Idee einer VAP ist von der B<strong>und</strong>esregierung Anfang der 1990er-Jahre aufgegriffen<br />

worden. Nach einigen Vorstudien zur Methodik der VAP wurde die Gemeinsame<br />

Geschäftsordnung der B<strong>und</strong>esministerien (GGO II) im Juni 1995 geändert, um<br />

Gesetzesentwürfe im Hinblick darauf zu untersuchen, "welche Auswirkungen auf den<br />

Verkehr zu erwarten sind" (STAMM, 1998, S. 18). Diese Prüfanforderung hatte formal<br />

einen ähnlichen Stellenwert wie die Prüfung von Kosten für die Wirtschaft oder die<br />

Auswirkungen auf die Haushalte der Länder <strong>und</strong> Kommunen. Im Rahmen der<br />

Begleitforschung zur Umsetzung des entsprechenden § 40 Abs. 2 der GGO II wurde im<br />

Jahre 1995 diese Prüfanforderung immerhin in 19 Fällen von 8 verschiedenen<br />

Ministerien angewandt (IFEU, 1995, S. 90). In den meisten Fällen wurde die VAP als<br />

sinnvoll erachtet. Trotz dieser anfänglichen Akzeptanz ist der § 40 Abs. 2 der GGO II<br />

im Juli 2000 wieder gestrichen worden (BMI, 2000, § 44) <strong>und</strong> lediglich durch eine<br />

Beteiligungspflicht des B<strong>und</strong>esministeriums für Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen<br />

(BMVBW) im Falle, "dass Auswirkungen auf den Verkehr zu erwarten sind" (BMI, 2000,<br />

Anlage 8), ersetzt worden. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der in der nationalen<br />

Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 formulierten Ziele zur Entkoppelung von Verkehrs<strong>und</strong><br />

Wirtschaftswachstum erscheint dem SRU diese Revision als kontraproduktiv. Die<br />

B<strong>und</strong>esregierung hat damit auf die Weiterentwicklung eines wichtigen Instruments zur<br />

Identifizierung von Verkehrsvermeidungspotenzialen verzichtet.<br />

Unabhängig davon wurden in der Verkehrswissenschaft die methodischen Arbeiten an<br />

einer Verkehrsauswirkungsprüfung fortgeführt (vgl. IFEU, 1995; HOLZ-RAU <strong>und</strong><br />

HESSE, 2000; LOOSE, 2001; SPRENGER et al., 2003). Auch die EU-Kommission hat<br />

im Jahre 2003 erste Pilotprojekte zu einer Verkehrsauswirkungsprüfung in Auftrag<br />

gegeben (van ELBURG, 2003).<br />

630. Das IFEU-Institut (1995) hat ein Prüfschema vorgeschlagen, durch das<br />

Auswirkungen auf die Kosten <strong>und</strong> Geschwindigkeiten des Verkehrs (Verkehrsangebot),<br />

auf die Zentralität beziehungsweise Dispersivität von Siedlungsstrukturen <strong>und</strong> ihre<br />

Nutzung (Raumstruktur) <strong>und</strong> auf die Verkehrsmittelwahl ermittelt werden sollen<br />

(Abb. 10-1). Das Prüfschema ist zunächst als Screening Verfahren angelegt, das

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