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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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(Ausweitung des Geltungsbereichs auf Lastkraftwagen über 3,5 t <strong>und</strong> auf alle Straßen<br />

des transeuropäischen Verkehrsnetzes sowie die mit ihnen konkurrierenden Straßen,<br />

Einbeziehung ungedeckter Unfallkosten in die Gebührenkalkulation, erweiterte<br />

Möglichkeiten zur Differenzierung der Mauthöhe). Wie auch durch das Europäische<br />

Parlament im Rahmen der ersten Lesung bemängelt, ist der Kommissionsvorschlag<br />

jedoch noch in verschiedener Hinsicht defizitär. Dies betrifft insbesondere die bisher<br />

nicht vorgesehene Einbeziehung externer Kosten bei der Berechnung der Mautsätze,<br />

die angestrebte Zweckbindung bei der Mittelverwendung <strong>und</strong> die unzureichende<br />

Ausnahmeregelung für besonders sensible Gebiete. Der SRU empfiehlt der<br />

B<strong>und</strong>esregierung, auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass externe <strong>Umwelt</strong>kosten in die<br />

Gebührenkalkulation einbezogen werden können, dass die Mittelverwendung den<br />

Mitgliedstaaten freigestellt wird, <strong>und</strong> dass der Begriff der "sensiblen Gebiete" möglichst<br />

weit ausgelegt wird <strong>und</strong> insbesondere auch Agglomerationen umfasst, die sich bei den<br />

Betroffenen durch ein hohes Maß an Akzeptanz auszeichnen.<br />

618. Für den Bereich des Personenverkehrs erachtet der SRU beim derzeitigen<br />

technischen Stand Straßennutzungsgebühren als ein Instrument, das vorrangig dazu<br />

eingesetzt werden sollte, die (temporäre) Überlastung von Ballungsgebieten durch<br />

motorisierten Individualverkehr zu verhindern. Ausländische Erfahrungen zeigen, dass<br />

durch eine sinnvolle Ausgestaltung städtischer Straßennutzungsgebühren spürbare<br />

Lenkungseffekte erzielt werden können. Allerdings sind hierzu aufwändige<br />

satellitengestützte Lösungen erforderlich, bei denen die genaue Fahrtstrecke, die<br />

aktuelle Verkehrsdichte <strong>und</strong> die unterschiedliche Emissionsintensität der Fahrzeuge in<br />

der Gebührenbemessung berücksichtigt werden müssen. Einfachere Systeme<br />

(Vignetten, händische Mauterhebung) sind zwar mit geringerem Aufwand verb<strong>und</strong>en,<br />

weisen aber auch nur eine geringere Lenkungswirkung auf. Unabhängig vom<br />

konkreten Systemdesign sollten die erzielten Einkünfte in die Finanzierung öffentlicher<br />

Verkehrsmittel oder anderer umweltschonender Infrastrukturmaßnahmen (z. B.<br />

Radwege) fließen. Von einer Verwendung für den Ausbau der Straßeninfrastruktur ist<br />

abzuraten, denn ansonsten wäre eine Kompensation der <strong>Umwelt</strong>entlastung durch<br />

induzierten Verkehr zu befürchten.<br />

619. Eine Alternative zu städtischen Straßennutzungsgebühren stellt die<br />

weitergehende Bewirtschaftung öffentlicher Parkflächen dar. Die öffentliche<br />

Parkraumbewirtschaftung ist ein etabliertes Instrument <strong>und</strong> kann differenziert zur<br />

Regelung des ruhenden Verkehrs eingesetzt werden. In den bewirtschafteten Gebieten<br />

ist damit wirkungsvoll eine Verkehrsentlastung zu erreichen. Mit einer restriktiven<br />

Parkraumbewirtschaftung wird allerdings ein Ausweichverhalten mit negativen<br />

<strong>Umwelt</strong>effekten wie bspw. Zunahme des Verkehrsaufkommens oder vermehrte<br />

Flächeninanspruchnahme initiiert, das über das gesamte Stadtgebiet betrachtet die<br />

positiven Wirkungen der bewirtschafteten Gebiete überkompensieren kann. Die

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