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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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werden, dass Dieselkraftstoff pro Liter knapp 13 % mehr CO2-Emissionen verursacht<br />

als Ottokraftstoff. Hierdurch würde zumindest ein erster Schritt zum Abbau der<br />

derzeitigen Begünstigung von Dieselkraftstoff geleistet. Als langfristiges Ziel sollte aber<br />

nach wie vor gelten, die Besteuerung von Otto- <strong>und</strong> Dieselkraftstoffen vollständig an<br />

der angestrebten CO2-Minderung zu orientieren.<br />

Die Verlängerung der Steuerermäßigung für Erdgas als Kraftstoff, nach der lediglich<br />

20 % des Regelsatzes der Mineralölsteuer erhoben werden, ist zwar geeignet, die<br />

Markteinführung von erdgasbetriebenen Fahrzeugen weiter voranzutreiben. Der SRU<br />

gibt jedoch zu bedenken, dass eine solche indirekte Subventionierung einer<br />

verursachergerechten Kostenanlastung im <strong>Straßenverkehr</strong> entgegensteht <strong>und</strong> damit zu<br />

entsprechenden Verzerrungen führt. Darüber hinaus erscheint auch der Umfang der<br />

Steuerentlastung in Anbetracht der nur vergleichsweise geringen Potenziale zur<br />

CO2-Einsparung unangemessen hoch.<br />

615. Während die Ökosteuer auf Kraftstoffe im Wesentlichen eine generelle<br />

Reduzierung des Verkehrsaufkommens bezweckt, können Straßennutzungsgebühren<br />

zur räumlich <strong>und</strong>/oder zeitlich differenzierten Lenkung der Verkehrsflüsse <strong>und</strong> damit zu<br />

einer optimalen Auslastung der bestehenden Infrastruktur beitragen.<br />

Straßennutzungsgebühren sollten gr<strong>und</strong>sätzlich so ausgestaltet werden, dass dieses<br />

Steuerungspotenzial genutzt wird oder zumindest die Option seiner zukünftigen<br />

Nutzung erhalten bleibt. Rein pauschale Gebühren, die lediglich auf die zurückgelegte<br />

Wegstrecke abstellen, bleiben in ihrem Lenkungspotenzial hinter den Möglichkeiten<br />

einer direkten Steuerung über den Kraftstoffpreis zurück <strong>und</strong> erscheinen deshalb<br />

allenfalls insoweit gerechtfertigt, als eine ausschließliche Steuerung über die<br />

Kraftstoffpreise mit erheblichen politischen Durchsetzungsproblemen verb<strong>und</strong>en wäre.<br />

616. In Bezug auf den Güterverkehr begrüßt der SRU zwar im Gr<strong>und</strong>satz die<br />

Einführung der LKW-Maut, in den Details der Ausgestaltung sieht er jedoch eine Reihe<br />

von Problemen. So sind die Gebührensätze gemessen an den tatsächlichen<br />

Wegekosten zu gering, <strong>und</strong> auch die Beschränkung auf LKW mit einem zulässigen<br />

Höchstgewicht von über 12 t erscheint nicht sachgerecht. Insbesondere ist nicht<br />

auszuschließen, dass die Speditionen zur Umgehung der LKW-Maut vermehrt auf<br />

Lastkraftwagen mit einem zulässigen Höchstgewicht von weniger als 12 t ausweichen,<br />

wodurch das Verkehrsaufkommen insgesamt erhöht würde. Ein weiterer<br />

Problembereich betrifft die – durch EU-Recht vorgegebene – Beschränkung auf<br />

B<strong>und</strong>esautobahnen. Hierdurch sind Verlagerungseffekte auf das untergeordnete<br />

Straßennetz mit entsprechenden Nachteilen für Verkehrssicherheit <strong>und</strong> <strong>Umwelt</strong>schutz<br />

nicht auszuschließen.<br />

617. Der von der EU-Kommission im August 2003 vorgelegte Vorschlag zur<br />

Novellierung der Eurovignetten-RL enthält einige zu begrüßende Änderungen

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