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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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613. Bezüglich neu einzuführender Geschwindigkeitsbeschränkungen erscheint eine<br />

generelle Beschränkung auf 30 km/h im innerörtlichen Bereich mit Ausnahme von<br />

Durchgangsstraßen insbesondere unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit als<br />

sachgerecht.<br />

Im außerörtlichen Bereich ist zu unterscheiden zwischen B<strong>und</strong>esautobahnen <strong>und</strong><br />

sonstigen außerörtlichen Straßen, insbesondere Landstraßen. Auf letzteren besteht<br />

kein aktueller Handlungsbedarf. Auf gut ausgebauten Landstraßen ist die gegenwärtige<br />

Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h angemessen; auf Landstraßen mit weniger<br />

gutem Ausbauzustand ist die Höchstgeschwindigkeit heute in der Regel ohnehin schon<br />

auf 80 km/h oder weniger beschränkt.<br />

Im Bereich der B<strong>und</strong>esautobahnen erscheint in Anbetracht der vielfältigen Vorteile <strong>und</strong><br />

auch mit Blick auf die Regelungen in den anderen EU-Staaten die Einführung einer<br />

allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung als eine längst überfällige<br />

Selbstverständlichkeit. Als längerfristiges Zielniveau sind hierbei 120 km/h<br />

anzustreben. Dabei ist dem SRU durchaus bewusst, dass eine solche Beschränkung in<br />

Teilen der Bevölkerung auf wenig Akzeptanz stoßen würde. Es wird deshalb<br />

empfohlen, zunächst nur die heute ohnehin bereits bestehende "Richtgeschwindigkeit"<br />

von 130 km/h in eine allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung umzuwandeln <strong>und</strong><br />

nach einer Erprobungsphase von 5 Jahren über eine weitere Senkung auf 120 km/h zu<br />

befinden.<br />

Ökonomische Instrumente<br />

614. Der Inlandsabsatz an Otto- <strong>und</strong> Dieselkraftstoffen ist zwischen 1998 <strong>und</strong> 2004<br />

trotz steigender Fahrleistungen um insgesamt 6 % zurückgegangen. Dies belegt<br />

einmal mehr die Lenkungswirkung preislicher Mechanismen wie der Ökosteuer auf<br />

Kraftstoffe, die nach wie vor einen unverzichtbaren Baustein einer jeden Strategie zur<br />

Verminderung der verkehrsbedingten CO2-Emissionen darstellen. Die Ökosteuer auf<br />

Otto- <strong>und</strong> Dieselkraftstoffe sollte deshalb auch über die bisherigen Erhöhungsstufen<br />

hinaus langsam, aber kontinuierlich <strong>und</strong> vor allem für alle Beteiligten langfristig<br />

voraussehbar angehoben werden. Um Ausweichreaktionen der Kraftfahrer<br />

("Tanktourismus") zu vermeiden, wird der B<strong>und</strong>esregierung empfohlen, sich auf EU-<br />

Ebene dafür einzusetzen, dass die Besteuerung von Kraftstoffen auf einem hohen<br />

Niveau harmonisiert wird. In diesem Zusammenhang ist die im Jahre 2003 erfolgte<br />

Einigung der EU-Finanzminister auf erhöhte Mindeststeuersätze für Kraftstoffe zwar<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich zu begrüßen, jedoch bleiben diese Mindeststeuersätze noch weit hinter<br />

der erforderlichen Höhe zurück.<br />

Im Rahmen weiterer Erhöhungsstufen der Ökosteuer auf Kraftstoffe sollte durch eine<br />

entsprechende Differenzierung der Steuersätze dem Umstand Rechnung getragen

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