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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Steuerungswirkungen auf den MIV im gesamten Stadtgebiet als gering anzusehen.<br />

Gemäß Studien in mehreren deutschen Städten ist mit dem Übergang von einer<br />

optimierenden zu einer restringierenden Parkraumbewirtschaftung lediglich eine<br />

Reduktion von weniger als 5 % des innerstadtbezogenen Kfz-Zielverkehrs <strong>und</strong> weniger<br />

als 1 % des gesamtstädtischen Kfz-Zielverkehrs zu erreichen (BAIER et al., 2000,<br />

S. 63). Dieses geringe Verkehrsvermeidungspotenzial ist unter anderem damit zu<br />

begründen, dass von der öffentlichen Parkraumbewirtschaftung nur ein kleiner Anteil<br />

der Beruf- <strong>und</strong> Ausbildungspendler betroffen sind: Größere Arbeitgeber wie Behörden,<br />

Verwaltungen oder Universitäten <strong>und</strong> Unternehmen stellen oftmals kostenfreie<br />

Stellplätze in ausreichendem Umfang zur Verfügung (BAIER et al., 2000). Dieser<br />

Nachteil könnte behoben werden, wenn auch private Parkgelegenheiten in die<br />

Parkraumbewirtschaftung miteinbezogen würden. Steuerrechtlich könnte im<br />

Unternehmensbereich die Überlassung einer Parkstellfläche für Angestellte als<br />

geldwerter Vorteil gewertet werden, wie dies bei der Bereitstellung eines<br />

Firmenwagens der Fall ist.<br />

582. Die Attraktivität des Innenstadtbereichs, der vornehmlich zu Einkaufs- <strong>und</strong><br />

Freizeitzwecken aufgesucht wird (MONHEIM, 1997), ist neben anderen Faktoren auch<br />

von der Erreichbarkeit mit dem Auto <strong>und</strong> den Parkmöglichkeiten abhängig (DSSV,<br />

2000). Ohne Zweifel ist für bestimmte Einkaufsgänge das Auto ein hilfreiches<br />

Transportmittel. Dennoch werden die Vorbehalte des Einzelhandels <strong>und</strong><br />

Dienstleistungssektors, eine Einschränkung des MIV habe negative Auswirkungen auf<br />

die Geschäftssituation, durch Erfahrungen aus mehreren Städten abgeschwächt<br />

(MONHEIM, 1997). Öffentliche Verkehrsmittel sowie das Radfahren <strong>und</strong> Zufußgehen<br />

nehmen für den Besuch der Innenstadt an Bedeutung zu. Beispielsweise benutzen die<br />

Besucher der Altstadt von Düsseldorf zu 54 % öffentliche, <strong>und</strong> lediglich zu 32 %<br />

motorisierte private Verkehrsmittel zur Anreise (RWTH Aachen, 2002). Eine restriktive<br />

Parkraumverknappung hat gegenüber einer Einschränkung des MIV durchaus<br />

ökonomische Folgewirkungen, ist aber auch unter ökologischen Gesichtspunkten<br />

bedenklich. Eine restriktive Parkraumverknappung im Innenstadtbereich führt dort zwar<br />

unweigerlich zu Verkehrsentlastung. Aber nach SMEDDINCK (1999) hat eine<br />

gänzliche Abschaffung des öffentlichen Parkraums in den Citylagen ein Ausweichen<br />

auf Einkaufszentren in den Randlagen zur Folge. Dieser Substitutionseffekt fördert<br />

flächige, individualverkehrsorientierte Strukturen in den Randlagen oder "auf der<br />

grünen Wiese", die vom ÖPNV kaum noch wirtschaftlich zu bedienen sind<br />

(SMEDDINCK, 1999, S. 70 f.).<br />

Daher können geeignete Empfehlungen über den Grad der Verknappung nur im<br />

konkreten Einzelfall gegeben werden. Der SRU gibt aber zu bedenken, dass das<br />

initiierte Ausweichverhalten die Verkehrsentlastung in dem bewirtschafteten Stadtteil

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