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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Tabelle 9-8<br />

448<br />

Externe <strong>Umwelt</strong>kosten des Gütertransports<br />

(Durchschnittswerte in Euro pro 1000 Tonnenkilometer)<br />

LKW Bahn Binnenschiffart Luftfracht<br />

Lärm 4,9 3,2 0 8,9<br />

Luftbelastung 38,3 8,3 14,1 15,6<br />

Klima 12,8 3,2 4,3 235,7<br />

Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft*<br />

2,0 0,3 0,8 3,8<br />

Vorgelagerte<br />

Prozesskette**<br />

7,4 2,4 3,3 7,4<br />

Summe 65,1 17,4 22,5 271,4<br />

* Umfasst die bewerteten, mit dem entsprechenden Flächenverbrauch verb<strong>und</strong>enen Schäden an Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft. ** Umfasst die mit der Bereitstellung der Kraftstoffe <strong>und</strong> der Infrastruktur verb<strong>und</strong>enen<br />

externen <strong>Umwelt</strong>kosten.<br />

Quelle: SCHREYER et al., 2004, S. 74<br />

568. Die im gegenwärtigen Kommissionsentwurf vorgesehene Zweckbindung der<br />

Mittelverwendung für den vorrangigen Ausbau der <strong>Straßenverkehr</strong>sinfrastruktur ist<br />

abzulehnen. Dies würde insbesondere bei Einbeziehung externer <strong>Umwelt</strong>kosten in die<br />

Gebührenkalkulation zu erheblichen Überinvestitionen in den Straßenbau führen <strong>und</strong><br />

den bestehenden Modal Split noch weiter verzerren. Darüber hinaus ist eine solche<br />

Zweckbindungsvorschrift auch nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip zu vereinbaren.<br />

569. Die im gegenwärtigen Kommissionsentwurf vorgesehene Sonderregelung für<br />

besonders sensible Gebiete ist im Gr<strong>und</strong>satz zu begrüßen, es bleiben jedoch noch<br />

zahlreiche offene Fragen in der konkreten Ausgestaltung. Insbesondere wird<br />

kontrovers erörtert, welche Regionen als besonders sensible Gebiete im Sinne der<br />

Richtlinie gelten sollen. Europäisches Parlament <strong>und</strong> EU-Kommission befürworten eine<br />

Einbeziehung von Bergregionen <strong>und</strong> Agglomerationen, während der Rat der<br />

europäischen Verkehrsminister zu einer Eingrenzung auf Bergregionen neigt<br />

(LIEGEOIS, E., persönl. Mitteilung 10.6.2004). Im Sinne einer möglichst großzügigen<br />

Gestaltungsfreiheit für die Nationalstaaten ist ein möglichst weit gefasster Begriff<br />

sensibler Gebiete zu favorisieren, der auch Agglomerationen umfassen sollte, die sich<br />

durch eine besonders hohe Zahl an betroffenen Akzeptoren auszeichnen. Darüber<br />

hinaus erscheint die Begrenzung des möglichen Zuschlags auf die LKW-Maut in Höhe<br />

von 25 % als wenig geeignet, der tatsächlichen Belastung in besonders sensiblen<br />

Gebieten gerecht zu werden. Die Höhe des jeweiligen Zuschlags auf die LKW-Maut<br />

sollte sich vielmehr an den konkreten Gegebenheiten in dem betreffenden Gebiet<br />

orientieren. Dabei ist generell festzustellen, dass eine Sonderregelung für besonders<br />

sensible Gebiete nicht erforderlich wäre, wenn die EU-Richtlinie eine vollständige<br />

Einbeziehung externer <strong>Umwelt</strong>kosten in ihrer jeweiligen regionalen Ausprägung<br />

erlauben würde.

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