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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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außerdem auf B<strong>und</strong>esebene von der KfW Förderbank im Rahmen des KfW-<br />

<strong>Umwelt</strong>programms <strong>und</strong> des ERP-<strong>Umwelt</strong>- <strong>und</strong> Energiesparprogramms mit<br />

zinsvergünstigten Krediten bei der Anschaffung von gasbetriebenen Fahrzeugen <strong>und</strong><br />

Gaszapfsäulen <strong>und</strong> auf lokaler Ebene von zahlreichen Gasversorgungsunternehmen<br />

gefördert. So ist in Berlin im Jahr 2000 unter anderem mit Unterstützung des BMU <strong>und</strong><br />

der Berliner GASAG ein Projekt zur Förderung erdgasbetriebener Taxis unter dem<br />

Motto "Tausend <strong>Umwelt</strong>taxis für Berlin" (TUT) gestartet worden. Diese Maßnahmen<br />

sind zwar geeignet, die umweltpolitisch erwünschte Markteinführung von<br />

erdgasbetriebenen Fahrzeugen weiter voran zu treiben, es ist jedoch zu bedenken,<br />

dass es sich insbesondere bei der genannten Steuerentlastung um eine indirekte<br />

Subvention handelt, die einer verursachergerechten Kostenanlastung im<br />

<strong>Straßenverkehr</strong> entgegensteht <strong>und</strong> damit zu entsprechenden Verzerrungen führt. Dies<br />

gilt umso mehr, als der Umfang der Steuerentlastung unangemessen hoch ist, denn<br />

auch für Erdgas, das als Kraftstoff eingesetzt wird, gilt, dass sich die Höhe der<br />

Besteuerung an den jeweiligen CO2-Emissionen orientieren sollte. Durch den Einsatz<br />

von Erdgas als Kraftstoff lässt sich der CO2-Ausstoß im Vergleich zu Ottokraftstoffen<br />

unter Berücksichtigung der Prozesskette jedoch nur um maximal 30 % vermindern (vgl.<br />

Abschn. 7.4.2), so dass auch die Verminderung des Regelsteuersatzes 30 % nicht<br />

übersteigen sollte.<br />

9.3.2 Straßennutzungsgebühren<br />

559. Der SRU erachtet nach wie vor das Konzept der Straßennutzungsgebühr<br />

("Road Pricing") als ein sinnvolles Instrument der Steuerung von Verkehrsströmen (vgl.<br />

auch SRU, 1994, Tz. 799 ff.). Durch die Erhebung von Straßennutzungsgebühren kann<br />

eine nach Regionen, Straßentypen <strong>und</strong>/oder temporären Auslastungsverhältnissen<br />

differenzierte Kostenanlastung stattfinden, durch die eine optimale Auslastung der<br />

gegebenen Infrastruktur erreicht werden kann. Gerade durch dieses<br />

Steuerungspotenzial unterscheidet sich die Straßennutzungsgebühr von anderen<br />

ökonomischen Instrumenten, die etwa am Kraftstoffpreis oder an den technischen<br />

Eigenschaften der Fahrzeuge ansetzen. Straßennutzungsgebühren sollten deshalb<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich so ausgestaltet werden, dass dieses Potenzial genutzt wird oder<br />

zumindest die Option einer zukünftigen Nutzung erhalten bleibt. Eine rein pauschale<br />

Straßennutzungsgebühr, die lediglich auf die zurückgelegte Wegstrecke abstellt, bleibt<br />

in ihrem Lenkungspotenzial hinter den Möglichkeiten einer direkten Steuerung über<br />

den Kraftstoffpreis zurück <strong>und</strong> erscheint deshalb allenfalls insoweit gerechtfertigt, als<br />

eine ausschließliche Steuerung über die Kraftstoffpreise mit erheblichen politischen<br />

Durchsetzungsproblemen verb<strong>und</strong>en wäre (vgl. auch Tz. 314 f.). Dies gilt auch für eine<br />

lediglich nach Schadstoffklassen differenzierte Straßennutzungsgebühr, soweit die<br />

betreffenden Schadstoffemissionen in einem engen Verhältnis zum Kraftstoffverbrauch

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