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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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553. Auch die zu erwartenden positiven gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen legen<br />

eine maßvolle aber kontinuierliche Erhöhung der Ökosteuer auf Kraftstoffe nahe. Nach<br />

einer Simulationsstudie der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (2004)<br />

hätte eine jährliche Anhebung der Steuersätze um 3,07 ct/l nur einen äußerst geringen<br />

Gesamteffekt auf das Bruttoinlandsprodukt, wobei jedoch aufgr<strong>und</strong> des induzierten<br />

Strukturwandels insbesondere zugunsten des Dienstleistungssektors im Saldo mit<br />

einem Beschäftigungsanstieg in Höhe von r<strong>und</strong> 80 000 Arbeitsplätzen zu rechnen<br />

wäre.<br />

554. Gegen eine weitere Erhöhung der Kraftstoffpreise könnte eingewendet werden,<br />

dass hiervon insbesondere Berufspendler im ländlichen Raum in einem nicht mehr<br />

sozialverträglichen Maße belastet würden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass sich<br />

nach empirischen Erhebungen die höchsten Pendleranteile nicht im ländlichen Raum,<br />

sondern in den Umlandbereichen der Zentren finden (vgl. KANZLERSKI, 1998,<br />

S. 430 ff; ebenso bereits HOLZ-RAU, 1990). Darüber hinaus gilt es in diesem<br />

Zusammenhang auch zu beachten, dass der ländliche Raum nicht nur von geringeren<br />

Gr<strong>und</strong>stückspreisen profitiert, sondern auch vielfach durch versteckte Subventionen<br />

begünstigt wird (z. B. <strong>und</strong>ifferenzierte Bereitstellungsgebühren für Strom, Wasser <strong>und</strong><br />

Gas), die zu einer verstärkten Zersiedelung <strong>und</strong> einem erhöhten Verkehrsaufkommen<br />

beitragen. Unbeschadet dessen spricht sich der SRU aus pragmatischen Erwägungen<br />

dafür aus, das Aufkommen aus den in Abschnitt 9.3.2 noch zu erörternden<br />

Straßennutzungsgebühren zum Teil auch für eine Steigerung der Attraktivität des<br />

öffentlichen Nahverkehrs insbesondere im ländlichen Raum einzusetzen.<br />

555. Der SRU hat in der Vergangenheit bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass<br />

die nach wie vor bestehende steuerliche Begünstigung von Dieselkraftstoff gegenüber<br />

Ottokraftstoff unter <strong>Umwelt</strong>schutzgesichtspunkten höchst bedenklich ist (z. B. SRU,<br />

1996, Tz. 1193). Deshalb sollte im Rahmen weiterer Erhöhungsstufen der Ökosteuer<br />

auf Kraftstoffe durch eine entsprechende Differenzierung der Steuersätze dem<br />

Umstand Rechnung getragen werden, dass Dieselkraftstoff pro Liter knapp 13 % mehr<br />

CO2-Emissionen verursacht als Ottokraftstoff (z. B. ROMMERSKIRCHEN et al., 1991).<br />

Durch eine solche Differenzierung würde zumindest ein erster Schritt zum Abbau der<br />

derzeitigen Begünstigung von Dieselkraftstoff geleistet. Als langfristiges Ziel sollte aber<br />

nach wie vor gelten, die Besteuerung von Otto- <strong>und</strong> Dieselkraftstoffen vollständig an<br />

den gesetzten umweltpolitischen Zielen, <strong>und</strong> hierbei insbesondere an der angestrebten<br />

Verminderung der CO2-Emissionen zu orientieren (SRU, 1994, Tz. 794).<br />

556. Ein weiterer Problemkreis besteht in der zukünftigen steuerlichen Behandlung<br />

von alternativen Kraftstoffen (Erdgas, Biokraftstoffe). Der Einsatz dieser Kraftstoffe wird<br />

auf europäischer <strong>und</strong> nationaler Ebene gefördert <strong>und</strong> mit einer Reduzierung der<br />

Importabhängigkeit einerseits <strong>und</strong> einer Senkung der spezifischen CO2-Emissionen

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