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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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(vgl. Tab. 9-7). Der Anteil dieses Personenkreises an den<br />

Geschwindigkeitsüberschreitungen liegt deutlich höher als sein Anteil an der<br />

motorisierten Gesamtbevölkerung, der nur circa 27 % beträgt (Kraftfahrtb<strong>und</strong>esamt,<br />

2004c, S.97).<br />

Tabelle 9-7<br />

Prozentuale Verteilung der Personen mit Delikttyp<br />

"Geschwindigkeitsüberschreitung" im Bestand des<br />

Verkehrszentralregisters nach Geschlecht <strong>und</strong> Alterskassen<br />

(Stand: 31.12.1999)<br />

bis 20 Jahre 21 – 24 Jahre 25 – 44 Jahre 45 – 64 Jahre über 64 Jahre<br />

Männlich 2,0 % 8,5 % 44,0 % 22,9 % 4,2 %<br />

Weiblich 0,5 % 2,2 % 10,5 % 4,7 % 0,5 %<br />

SRU/SG2005/Tab. 9-7; Datenquelle: Eigene Berechnungen nach Kraftfahrtb<strong>und</strong>esamt, 2004b, S. 29<br />

In Anbetracht dieses dominierenden Delinquenten-Typus, der nicht selten über ein<br />

überdurchschnittliches Einkommen verfügen dürfte, erscheint der Versuch, einen<br />

höheren Befolgungsgrad über höhere Geldbußen sicherzustellen, äußerst<br />

problematisch. Um eine hinreichend abschreckende Wirkung auch bei Delinquenten im<br />

oberen Einkommenssegment zu erzielen, müssten die Geldbußen nämlich so hoch<br />

sein, dass sie bei Delinquenten im unteren Einkommenssegment als nicht mehr<br />

sozialverträglich anzusehen wären. Der einzige hier verbleibende Ausweg, die<br />

Geldbußen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nach Tagessätzen festzulegen, die<br />

sich am individuellen Einkommen des Delinquenten bemessen, erscheint aufgr<strong>und</strong> des<br />

damit verb<strong>und</strong>enen Aufwandes wenig sinnvoll. Darüber hinaus würde der Versuch, den<br />

Befolgungsgrad von Geschwindigkeitsbeschränkungen durch eine Erhöhung der<br />

Bußgelder zu steigern, in der Öffentlichkeit auch zu der unvermeidbaren Kritik führen,<br />

es gehe nur darum, die Autofahrer ein weiteres Mal zu "schröpfen". Es erscheint<br />

deshalb sinnvoller, eine Erhöhung des Befolgungsgrades durch schärfere Sanktionen<br />

in Form von Eintragungen im Verkehrszentralregister ("Punkte") bzw. temporären<br />

Fahrverboten anzustreben, deren abschreckende Wirkung weitgehend unabhängig von<br />

den Einkommensverhältnissen der Delinquenten ist. Im Gegensatz zur bisherigen<br />

Praxis wäre es dabei angebracht, das jeweilige Risikopotenzial des im Einzelfall<br />

vorliegenden Fehlverhaltens stärker als bisher zu berücksichtigen. Diese<br />

Empfehlungen gelten unabhängig davon, ob die Zielsetzung lediglich in der<br />

Durchsetzung der aktuell bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung oder in der<br />

Durchsetzung weitergehender Geschwindigkeitsbeschränkungen besteht.<br />

Zusätzlich zu einer schärferen Sanktionierung in Form von Eintragungen im<br />

Verkehrszentralregister bzw. temporären Fahrverboten empfiehlt der SRU, in der<br />

weiteren Behandlung von Geschwindigkeitsüberschreitungen dem Beispiel der USA zu

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