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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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434<br />

9.2.4 Probleme der Normbefolgung<br />

547. Geschwindigkeitsbeschränkungen können nur dann ihre oben beschriebenen<br />

Wirkungen entfalten, wenn sie von den Kraftfahrern auch befolgt werden. Relevante<br />

Messgröße hierfür ist der "Befolgungsgrad", der angibt, wie viel Prozent der Kraftfahrer<br />

die jeweilige Geschwindigkeitsbeschränkung einhalten. Für den Status quo, also die<br />

gegenwärtig geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen, liegen keine belastbaren<br />

Daten über den Befolgungsgrad vor. In der absoluten Betrachtung lässt sich zwar<br />

feststellen, dass die Anzahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen, die zu einer<br />

Eintragung im Verkehrszentralregister geführt haben, zwischen 1992 <strong>und</strong> 1999 um<br />

knapp 43 % zugenommen hat (HARMS, 2003), obwohl das Verkehrsaufkommen auf<br />

deutschen Straßen im gleichen Zeitraum nur um 4 % im Personenverkehr bzw. 35 %<br />

im Güterverkehr angestiegen ist (BMVBW, 2001a). Dabei ist allerdings nicht klar, ob<br />

diese Entwicklung tatsächlich auf eine höhere Neigung der Kraftfahrer zu<br />

Normverletzungen oder lediglich auf eine höhere Kontrolldichte zurückzuführen ist.<br />

Unzweifelhaft ist dagegen, dass der aktuelle Befolgungsgrad durch geeignete<br />

Maßnahmen noch gesteigert werden könnte. Nach ROMMERSKIRCHEN et al. (1991)<br />

würde eine h<strong>und</strong>ertprozentige Durchsetzung der ohnehin bereits bestehenden<br />

Geschwindigkeitsbeschränkungen im außerörtlichen Bereich zu einem Rückgang der<br />

betreffenden CO2-Emissionen um 35 % führen. Ein analoger Zusammenhang dürfte<br />

auch für die sonstigen positiven Auswirkungen von Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />

bestehen (z. B. Verminderung der Lärmemissionen, geringeres Unfallrisiko etc.). Eine<br />

verstärkte Durchsetzung sollte deshalb auch bereits unabhängig von der möglichen<br />

Absenkung bestehender bzw. der Einführung weiterer<br />

Geschwindigkeitsbeschränkungen verfolgt werden.<br />

548. Eine verstärkte Durchsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen kann<br />

durch bautechnische Maßnahmen an den Fahrwegen ("Schikanen"), durch<br />

Änderungen der Vorfahrtsregelungen oder durch eine verschärfte Sanktionierung bei<br />

Regelverstößen erreicht werden. "Schikanen" wie Aufpflasterungen oder Engstellen<br />

führen jedoch nicht nur zu erhöhten Unfallrisiken, sondern bewirken aufgr<strong>und</strong> des<br />

weniger stetigen Verkehrsflusses auch erhöhte Emissionsbelastungen (vgl.<br />

HERTKORN, 1992). Das gleiche gilt für einen Übergang von einer<br />

"Geradeaus-Vorfahrt"- zu einer "Rechts-vor-Links"-Regelung (vgl. Abschnitt oben).<br />

Deshalb sind nach Einschätzung des SRU verschärfte Sanktionen am besten geeignet,<br />

um Geschwindigkeitsbeschränkungen effektiv <strong>und</strong> ohne unerwünschte<br />

Nebenwirkungen durchzusetzen.<br />

Aus ökonomischer Sicht wird die Neigung zur Verletzung sanktionsbewehrter<br />

gesetzlicher Normen determiniert durch das Produkt aus<br />

Entdeckungswahrscheinlichkeit <strong>und</strong> Sanktionshöhe (BECKER, 1982, S. 39 ff.). In

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