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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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beachten, dass bei Verkehrsunfällen die schadensverursachende kinetische Energie in<br />

etwa mit dem Quadrat der Aufprallgeschwindigkeit steigt (OECD 1997, S. 78). Dies hat<br />

unter anderem zur Folge, dass die Todeswahrscheinlichkeit für einen Fußgänger bei<br />

einem Zusammenprall mit einem Kraftfahrzeug bei einer Aufprallgeschwindigkeit von<br />

30 km/h von etwa 18 % auf etwa 60 % bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 50 km/h<br />

ansteigt (KNOFLACHER <strong>und</strong> ZUKAL, 2000, S. 393; ähnlich auch OECD, 1997, S. 78 f.<br />

sowie UPI, 1997, S. 13).<br />

Eine weitergehende Geschwindigkeitsbeschränkung im innerörtlichen Bereich auf<br />

30 km/h mit Ausnahme von Durchgangsstraßen erscheint unter dem Aspekt der<br />

Verkehrssicherheit auch deshalb dringend geboten, weil sich circa 64 % der Unfälle mit<br />

Personenschäden im innerörtlichen Bereich ereignen, obwohl nur circa 25 % der<br />

Gesamtfahrleistungen innerorts erbracht werden (BMVBW, 2001a, S. 161). Nach einer<br />

Schätzung des <strong>Umwelt</strong>- <strong>und</strong> Prognose-Instituts (UPI, 2000) ließe sich durch eine<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung im innerörtlichen Bereich auf 30 km/h die jährliche<br />

Anzahl der Verkehrsunfälle mit getöteten oder schwerverletzten Personen um etwa<br />

21 000 vermindern. Die günstigen Auswirkungen auf die innerörtliche<br />

Verkehrssicherheit bestätigt auch ein in den Jahren 1992 bis 1994 in der Stadt<br />

Kaiserslautern durchgeführtes Modellprojekt (METZ <strong>und</strong> TOPP, 1995).<br />

9.2.2.2 Außerörtlicher Bereich<br />

544. Für den außerörtlichen Bereich – <strong>und</strong> hier insbesondere für die<br />

B<strong>und</strong>esautobahnen – wird von Gegnern einer Geschwindigkeitsbeschränkung häufig<br />

geltend gemacht, dass lediglich ein sehr geringer Anteil der Verkehrsunfälle auf<br />

Geschwindigkeiten jenseits von 130 km/h entfällt (Wissenschaftlicher Beirat BMV,<br />

1991, S. 129). Diese Argumentation greift jedoch zu kurz, denn wie oben bereits<br />

erläutert, führen Geschwindigkeitsbeschränkungen zu einer Verstetigung des<br />

Verkehrsflusses, so dass eine Abnahme unfallträchtiger Situationen (insbesondere<br />

plötzlich erforderlicher Bremsmanöver) zu erwarten ist. Ein anschauliches Beispiel für<br />

die Wirkung einer generellen Geschwindigkeitsbeschränkung bietet das von November<br />

1973 bis März 1974 aufgr<strong>und</strong> der "Ölpreiskrise" verhängte Tempolimit von 100 km/h,<br />

durch das die Anzahl der Getöteten <strong>und</strong> Schwerverletzten auf Autobahnen um r<strong>und</strong><br />

50 % zurückging. Diese Zahlen konnten in der nachfolgenden Zeit durch verschiedene<br />

Modellversuche mit Geschwindigkeitsbeschränkungen auf einzelnen Autobahnen in<br />

Hessen <strong>und</strong> Niedersachsen bestätigt werden (GOHISCH <strong>und</strong> MALOW, 1999, S. 23;<br />

DURTH, 1986).<br />

Ein weiteres auf die Verkehrssicherheit bezogenes Argument der Gegner einer<br />

generellen Geschwindigkeitsbeschränkung stellt darauf ab, dass die Unfallrate auf<br />

Autobahnen in Deutschland geringer sei als in vielen anderen Ländern mit

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