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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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1999, S. 32 f.). Im Rahmen einer Nutzen-Kosten-Analyse, die allerdings auf der<br />

Nutzenseite nur Emissionsminderungen <strong>und</strong> eine verringerte Anzahl von<br />

Verkehrsunfällen berücksichtigt <strong>und</strong> somit eine eher konservative Schätzung darstellt,<br />

wurde für den Bereich der B<strong>und</strong>esautobahnen eine optimale Geschwindigkeit von<br />

105 km/h für Otto-PKW <strong>und</strong> 111 km/h für Diesel-PKW berechnet (CERWENKA <strong>und</strong><br />

KLAMER, 1995). Diese Ergebnisse bilden zugleich einen ersten Anhaltspunkt zur<br />

Quantifizierung des in Kapitel 5.4 erörterten "vernünftigen" Maßes an Geschwindigkeit.<br />

542. Ein weiteres Argument gegen eine allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

auf B<strong>und</strong>esautobahnen besteht in der möglichen Verkehrsverlagerung auf das<br />

nachgeordnete Straßennetz <strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen höheren <strong>Umwelt</strong>belastungen<br />

<strong>und</strong> Unfallrisiken (Wissenschaftlicher Beirat BMV, 1991, S. 129). Dabei ist jedoch zu<br />

beachten, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen je nach<br />

Ausbauzustand vielerorts ohnehin bereits auf 60 bis 80 km/h abgesenkt ist <strong>und</strong> weitere<br />

Reisezeiterhöhungen durch Ortsdurchfahrten etc. entstehen. Selbst bei einer<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h auf Autobahnen wären deshalb hier in<br />

der Regel immer noch deutlich höhere Reisegeschwindigkeiten als auf anderen<br />

außerörtlichen Straßen zu erzielen, so dass keine nennenswerten Verlagerungseffekte<br />

in das untergeordnete Straßennetz zu erwarten wären.<br />

Wünschenswert wären demgegenüber Verlagerungseffekte vom PKW-Verkehr zum<br />

Bahnverkehr, also eine Änderung des Modal Split. Nach GOHLISCH <strong>und</strong> MALOW<br />

(1999, S. 29) müsste die Bahn eine durchschnittliche Reisegeschwindigkeit von<br />

140 km/h erreichen, um bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h auf<br />

B<strong>und</strong>esautobahnen hinsichtlich der Reisezeit konkurrenzfähig zu sein. Eine solche<br />

Reisegeschwindigkeit wird im Bahnnetz insbesondere zwischen den Ballungsräumen<br />

bereits vielerorts realisiert. Die durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf<br />

B<strong>und</strong>esautobahnen erreichbare Verlagerung von Anteilen des Personenfernverkehrs<br />

auf die Bahn sollte allerdings beim derzeitigen Angebot im Bahnverkehr nicht<br />

überschätzt werden, denn die Entscheidung für ein bestimmtes Verkehrsmittel hängt<br />

nicht nur von der Reisezeit, sondern auch von zahlreichen anderen Faktoren, ab.<br />

9.2.2 Verkehrssicherheit<br />

9.2.2.1 Innerörtlicher Bereich<br />

543. Für den innerörtlichen Bereich ist weitgehend unbestritten, dass eine<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zu einer deutlichen Erhöhung der<br />

Verkehrssicherheit beiträgt. So reduziert sich der Anhalteweg (als Summe aus<br />

Reaktionsweg <strong>und</strong> Bremsweg) von 28 m bei 50 km/h auf 13 m bei 30 km/h<br />

Ausgangsgeschwindigkeit (MASUR et al., 1998, S. 11). Darüber hinaus ist zu

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