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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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umweltschonendere Trassierung ermöglicht werden kann (GOHLISCH <strong>und</strong> MALOW,<br />

999, S. 17 ff.).<br />

In Bezug auf das bereits bestehende Straßennetz ist nach einer Analyse des<br />

<strong>Umwelt</strong>b<strong>und</strong>esamtes (2003, S. 305ff) davon auszugehen, dass sich durch eine<br />

Verminderung der Regelgeschwindigkeit um 20 km/h in Deutschland pro Einwohner<br />

rein rechnerisch circa 2,5 m 2 Fahrbahnfläche einsparen ließen, die im Laufe der Zeit<br />

entsiegelt oder für andere Nutzungen zur Verfügung gestellt werden könnten. Das<br />

tatsächliche Potenzial ökonomisch <strong>und</strong> ökologisch sinnvoller Nutzungsänderungen<br />

durch einen derartigen Straßenrückbau dürfte nach Einschätzung des SRU allerdings<br />

deutlich unterhalb des Wertes von 2,5 m 2 pro Einwohner liegen.<br />

540. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass eine weitergehende<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung im innerörtlichen Bereich auf 30 km/h mit Ausnahme<br />

von Durchgangsstraßen durch die Senkung von Schadstoff- <strong>und</strong> Lärmbelastung sowie<br />

durch die Erhöhung der Verkehrssicherheit einen Beitrag zur Erhöhung der generellen<br />

Wohn- <strong>und</strong> Lebensqualität in städtischen Gebieten leisten kann (vgl. auch<br />

Abschn. 2.1.4). Hierdurch lässt sich die zu beobachtende Tendenz zu einer<br />

"Landflucht" insbesondere von Familien mit Kindern vermindern, wodurch ein indirekter<br />

Beitrag zur Reduzierung des Flächenverbrauchs geleistet werden kann.<br />

9.2.1.4 Verkehrsfluss <strong>und</strong> Verkehrsverlagerung<br />

541. Gegner einer allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung insbesondere auf<br />

B<strong>und</strong>esautobahnen argumentieren zuweilen, dass es hierdurch zu<br />

Fahrzeitverlängerungen <strong>und</strong> damit zu induzierten Produktivitätsminderungen käme.<br />

Dieser Argumentation ist jedoch entgegen zu halten, dass<br />

Geschwindigkeitsbeschränkungen insgesamt auch zu einer Verstetigung des<br />

Verkehrsflusses führen können, so dass weniger Brems- bzw.<br />

Beschleunigungsvorgänge notwendig werden <strong>und</strong> damit das Auftreten instabiler<br />

Zustände wie insbesondere Staus vermindert wird (so bereits Wissenschaftlicher Beirat<br />

BMV, 1991, S. 128; vgl. auch ROMMERSKIRCHEN et al., 1991, S. 99; GOHLISCH<br />

<strong>und</strong> MALOW, 1999, S. 20). Von einer generellen Fahrzeitverlängerung durch<br />

Geschwindigkeitsbeschränkungen kann deshalb nicht in jedem Fall ausgegangen<br />

werden.<br />

Darüber hinaus ist zu beachten, dass eventuellen Fahrzeitverlängerungen durch<br />

Geschwindigkeitsbeschränkungen <strong>und</strong> den hiermit entstehenden Kosten auch<br />

zahlreiche Nutzen gegen zu rechnen wären. Diese betreffen nicht nur<br />

<strong>Umwelt</strong>entlastungen <strong>und</strong> eine verringerte Anzahl von Verkehrsunfällen, sondern auch<br />

direkte Kosteneinsparungen durch den verminderten Bedarf an Schallschutzanlagen<br />

<strong>und</strong> durch die Möglichkeit einer flexibleren Trassenführung (GOHLISCH <strong>und</strong> MALOW,

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