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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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426<br />

Maßnahme für sich betrachtet naturgemäß nur relativ geringfügige Minderungsbeiträge<br />

erbringen kann. Auch das Klimaschutzprogramm der B<strong>und</strong>esregierung enthält einige<br />

Einzelmaßnahmen, die ähnlich geringe Minderungsbeiträge leisten, <strong>und</strong> deren Nutzen<br />

dennoch nicht angezweifelt wird (z. B. Biogas in der Landwirtschaft). Zudem würde<br />

eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h auf allen B<strong>und</strong>esautobahnen auch<br />

zur Verminderung einer Reihe weiterer Schadstoffemissionen beitragen (Tab. 9-3).<br />

Tabelle 9-3<br />

Änderung der verkehrsbedingten Schadstoffemissionen bei einer<br />

allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h auf<br />

B<strong>und</strong>esautobahnen (in Prozent, nur alte B<strong>und</strong>esländer)<br />

PKW auf<br />

BAB<br />

PKW im<br />

Gesamtnetz<br />

Emissionsänderung bezogen auf...<br />

Gesamter<br />

<strong>Straßenverkehr</strong><br />

Gesamtemissionen (alle<br />

Verursacher)<br />

Kohlenmonoxid − 28 % −9 % −7 % −3,9 %<br />

Stickstoffoxide −16 % −5 % −2 % −1 %<br />

Kohlendioxid −9 % −3 % −2 % −0,3 %<br />

Kohlenwasserstoffe −9 % −3 % −2 % −0,3 %<br />

Quelle: GOHLISCH <strong>und</strong> MALOW, 1999, S. 8<br />

537. Ein weiteres auf die Schadstoffemissionen bezogenes Argument zugunsten<br />

einer allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung auf B<strong>und</strong>esautobahnen ergibt sich<br />

daraus, dass bei hohen Geschwindigkeiten über 120 km/h bei einigen Fahrzeugtypen<br />

eine Anfettung des Kraftgemischs zu beobachten ist, durch die die Abgasreinigung<br />

mittels des 3-Wege-Katalysators ineffektiver wird. Dies kann zu deutlich erhöhten<br />

Emissionen bei CO <strong>und</strong> HC führen (s. a. Abschn. 7.2.2.2).<br />

9.2.1.2 Lärmemissionen<br />

538. Wie bereits im <strong>Umwelt</strong>gutachten 1994 hervorgehoben, stellt die Minderung von<br />

Lärmemissionen einen der wesentlichen Vorteile von<br />

Geschwindigkeitsbeschränkungen dar (SRU, 1994, Tz. 774). Diese Einschätzung wird<br />

auch durch neuere Untersuchungen <strong>und</strong> Feldversuche bestätigt (OFNER, 2002;<br />

KÜHNE, 2001; GOHLISCH <strong>und</strong> MALOW, 1999). Unabhängig von den jeweiligen<br />

methodischen Unterschieden <strong>und</strong> den daraus resultierenden Abweichungen kommen<br />

diese Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass noch erhebliche Potenziale der<br />

Lärmminderung durch Geschwindigkeitsbeschränkungen bestehen. Tabelle 9-4 fasst<br />

die Ergebnisse der Untersuchung von GOHLISCH <strong>und</strong> MALOW (1999) zusammen.<br />

Dabei sind die angegebenen Lärmminderungen nicht nur auf die geringeren<br />

Durchschnittsgeschwindigkeiten, sondern auch auf die resultierende Verstetigung des<br />

Verkehrsflusses zurückzuführen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass eine

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