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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Tabelle 9-2<br />

425<br />

Prozentuale Änderung der Schadstoffemissionen (g/km) eines<br />

Mittelklasse-PKW bei Absenkung der zulässigen<br />

Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h<br />

Bei "Geradeaus-Vorfahrt"-<br />

Regelung<br />

Bei "Rechts-vor-Links"-<br />

Regelung<br />

Kohlenmonoxid – 76,15 % – 75,11 %<br />

Stickstoffoxide – 8,69 % – 50,98 %<br />

Kohlendioxid + 35,09 % – 19,37 %<br />

Kohlenwasserstoffe + 100 % + 40,00 %<br />

Partikel (nur Diesel) – 55,56 % – 46,34 %<br />

SRU/SG2005/Tab. 9-2; Datenquelle: Eigene Berechnung auf Basis von Tabelle 9-1<br />

535. Über die oben beschriebenen, direkten Effekte hinaus kann eine innerörtliche<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auch indirekt zu einer Reduzierung der<br />

Schadstoffemissionen beitragen. So weist der Deutsche Städtetag (2004) in seiner<br />

Arbeitshilfe zur Reduzierung verkehrsbedingter Schadstoffbelastungen im Rahmen der<br />

Umsetzung der EU-Luftqualitätsrahmenrichtline darauf hin, dass durch die Einrichtung<br />

flächendeckender Tempo-30-Zonen die Verkehrssicherheit für Radfahrer erhöht <strong>und</strong><br />

damit die Attraktivität des Fahrradverkehrs gesteigert werden kann.<br />

Außerörtlicher Bereich<br />

536. Die verfügbaren Untersuchungen zu den emissionsseitigen Wirkungen von<br />

Geschwindigkeitsbeschränkungen im außerörtlichen Bereich konzentrieren sich<br />

weitgehend auf den Bereich der BAB. Nach einer älteren Untersuchung des<br />

<strong>Umwelt</strong>b<strong>und</strong>esamtes hätte die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von<br />

130 km/h für PKW auf allen BAB in den alten B<strong>und</strong>esländern eine Reduzierung der auf<br />

diesen Straßen durch PKW verursachten CO2-Emissionen um 6 % zur Folge (UBA,<br />

1992). Dieses Ergebnis ist konsistent mit einer neueren Untersuchung des<br />

<strong>Umwelt</strong>b<strong>und</strong>esamtes, in der – ebenfalls nur für die alten B<strong>und</strong>esländer – ermittelt<br />

wurde, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h bei einem<br />

Befolgungsgrad von 80 % einen Rückgang der von PKW auf B<strong>und</strong>esautobahnen<br />

verursachten CO2-Emissionen um 9 % zur Folge hätte (GOHLISCH <strong>und</strong> MALOW,<br />

1999, S. 7 ff.). Dieser Wert relativiert sich sehr stark, wenn man ihn auf die gesamten<br />

CO2-Emissionen des <strong>Straßenverkehr</strong>s bezieht. Dann ergäbe sich nur noch ein<br />

Rückgang von 2 %. Bezogen auf die gesamten CO2-Emissionen in Deutschland würde<br />

der Emissionsrückgang nur noch 0,3 % betragen. Allerdings gilt gerade auch für den<br />

Verkehrsbereich, dass eine spürbare Verminderung der CO2-Emissionen nur durch ein<br />

ganzes Bündel von Maßnahmen erreicht werden kann, wobei jede einzelne

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