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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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9.2 Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />

532. Der SRU hat sich bereits in seinem <strong>Umwelt</strong>gutachten 1994 mit allgemeinen<br />

Geschwindigkeitsbeschränkungen befasst <strong>und</strong> kam seinerzeit zu einer ambivalenten<br />

Beurteilung dieses Instrumentes (SRU, 1994, Tz. 774 ff.). Zwischenzeitlich liegt eine<br />

Reihe neuerer Studien zu den Auswirkungen von Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />

vor, die es sachgerecht erscheinen lassen, dieses Thema noch einmal aufzugreifen<br />

<strong>und</strong> einer erneuten Bewertung zu unterziehen. Dabei werden in den Abschnitten 9.2.1<br />

bis 9.2.4 die folgenden Wirkungskategorien betrachtet:<br />

– Auswirkungen auf <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit,<br />

– Auswirkungen auf Verkehrsfluss <strong>und</strong> Verkehrsverlagerungen,<br />

– Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit,<br />

– Auswirkungen auf Fahrzeugflotte <strong>und</strong> Fahrzeugtechnik.<br />

Darüber hinaus ist zu beachten, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen nur dann die<br />

von ihnen erhofften Wirkungen entfalten können, wenn sie in der Praxis auch<br />

tatsächlich befolgt werden. Aus diesem Gr<strong>und</strong> wird in Abschnitt 9.3.5 gesondert auf<br />

das Problem der Normbefolgung eingegangen.<br />

9.2.1 Auswirkungen auf <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

9.2.1.1 Schadstoffemissionen<br />

533. Die vorliegenden Untersuchungen über die Potenziale der Emissionsminderung<br />

durch Geschwindigkeitsbeschränkungen legen es nahe, zwischen dem innerörtlichen<br />

<strong>und</strong> dem außerörtlichen Bereich zu unterscheiden, wobei im letzteren Fall<br />

insbesondere der Bereich der B<strong>und</strong>esautobahnen (BAB) zu beachten ist.<br />

Innerörtlicher Bereich<br />

534. Nach einem Modellversuch des Bayerischen Landesamtes für <strong>Umwelt</strong>schutz<br />

(RABL <strong>und</strong> DEIMER, 2001) hängen die PKW-Emissionen im innerörtlichen Verkehr<br />

nicht nur von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (30 bzw. 50 km/h), sondern in<br />

starkem Maße auch von der jeweiligen Vorfahrtsregelung ab. Generell lässt sich durch<br />

den Übergang von einer "Rechts-vor-Links"-Regelung zu einer "Geradeaus-Vorfahrt"-<br />

Regelung aufgr<strong>und</strong> der Verstetigung des Verkehrsflusses eine stärkere<br />

Emissionsminderung erzielen als durch eine Absenkung der zulässigen<br />

Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h bei gegebener Vorfahrtsregelung (vgl.<br />

Tab. 9-1).

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