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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Stickstoffoxide werden als Lungenreizgase eingestuft. Dabei ist NO2 chemisch stabiler<br />

als NO <strong>und</strong> kann außerdem biologische Membranen besser durchdringen. Für NO2<br />

wurden anhand tierexperimenteller Studien Schädigungen verschiedener Zelltypen des<br />

Atemtrakts nachgewiesen (KRdL im VDI <strong>und</strong> DIN, 2003b). Außerdem wurden die<br />

Auslösung von Entzündungsreaktionen, Zunahme der Infektionsanfälligkeit <strong>und</strong><br />

Lungenfunktionsstörungen festgestellt. Neben der zellschädigenden Wirkung wurde<br />

beobachtet, dass NO2 zur Hyperreagibilität führt. Hyperreagibilität ist ein Risikofaktor<br />

für die Manifestation allergischer Atemwegserkrankungen <strong>und</strong> steht wahrscheinlich im<br />

direkten Zusammenhang mit Schädigungen des die oberen Atemwege auskleidenden<br />

Epithels. Von der WHO wird NO2 zusätzlich als gentoxisch eingestuft (WHO, 1997).<br />

Die entzündungsfördernde Wirkung von NO im Atemtrakt ist geringer ausgeprägt als<br />

von NO2. NO besitzt außerdem eine Gefäß <strong>und</strong> Bronchien erweiternde Wirkung (KRdL<br />

im VDI <strong>und</strong> DIN, 2003b).<br />

19. Zum Schutz der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit vor Stickstoffoxiden sieht die<br />

22. BImSchV Grenzwerte von 200 µg/m 3 NO2 im St<strong>und</strong>enmittel <strong>und</strong> 40 µg/m 3 NO2 im<br />

Jahresmittel vor, die allerdings erst ab dem 1. Januar 2010 voll einzuhalten sind. Bis<br />

dahin gilt zusätzlich eine Jahr für Jahr linear abnehmende Toleranzmarge. Diese<br />

europäischen Grenzwerte implizieren weiteren Handlungsbedarf, denn gegenwärtig<br />

wird der künftige Jahresmittel-Grenzwert an hoch belasteten Messstationen (in der<br />

Regel an stark befahrenen Straßen in Ballungsräumen) noch häufig überschritten, <strong>und</strong><br />

es ist im Hinblick auf die Belastungstrends nicht damit zu rechnen, dass der Grenzwert<br />

ohne weitere Reduktionsmaßnahmen an allen Messstationen wird eingehalten werden<br />

können (SRU, 2004, Tz. 544). Ges<strong>und</strong>heitspolitisch erscheinen indessen noch<br />

weitergehende Reduktionen angebracht. Aufgr<strong>und</strong> der erheblichen langfristigen<br />

ges<strong>und</strong>heitlichen Wirkungen hat der SRU bereits im <strong>Umwelt</strong>gutachten 2004 in<br />

Übereinstimmung mit der Kommission zur Reinhaltung der Luft im VDI <strong>und</strong> DIN<br />

empfohlen, den Jahresmittel-Grenzwert längerfristig auf 20 µg/m 3 abzusenken (SRU,<br />

2004, Tz. 547; KRdL im VDI <strong>und</strong> DIN, 2003b).<br />

20. Neben den Stickstoffoxiden gehören die flüchtigen organischen Verbindungen<br />

ohne Methan (NMVOC) zu den Vorläufersubstanzen für bodennahes Ozon. Der<br />

Verkehr ist mit einem Anteil von 11 % die zweitwichtigste Quelle für NMVOC<br />

(Tab. 2-4). Bisher wenig beachtete Emissionsquellen sind der ruhende Verkehr <strong>und</strong> die<br />

Betankung der Fahrzeuge. Diese Quellen verursachen eine Vielzahl von flüchtigen<br />

Kohlenwasserstoffen, die immerhin etwa 12 % der vom Verkehr freigesetzten NMVOC<br />

ausmachen (UBA, 2002a).<br />

Ozon, das direkt auf den Menschen einwirkt, stammt zum großen Teil aus chemischen<br />

Reaktionen, die in Bodennähe ablaufen. An der Ozonbildung, aber auch am<br />

Ozonabbau, sind Stickstoffoxide (s. a. Tz. 18), UV-Strahlung, Kohlenwasserstoffe <strong>und</strong>

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