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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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409<br />

Verkehrs, insbesondere der CO2-Emissionen. Darauf ist noch gesondert<br />

zurückzukommen (Tz. 532 ff.). Nachfolgend werden zunächst die b<strong>und</strong>esrechtlichen<br />

Möglichkeiten <strong>und</strong> Erfordernisse einer verträglichen Lenkung des innerörtlichen<br />

<strong>Straßenverkehr</strong>s aufgezeigt.<br />

518. Zur umwelt- <strong>und</strong> sozialverträglichen Verkehrsführung gehört insbesondere die<br />

flächenhafte Verkehrsberuhigung in Wohnvierteln <strong>und</strong> die Bündelung des Verkehrs auf<br />

Hauptverkehrsachsen, an denen empfindliche Nutzungen möglichst zu vermeiden,<br />

jedenfalls aber durch bautechnische Vorkehrungen besonders zu schützen sind.<br />

Ansatzpunkte der ordnungsrechtlichen Verkehrslenkung sind im Wesentlichen:<br />

– Verkehrsverbote, Straßenschließungen (z. B. Fußgängerzonen),<br />

– Verkehrsbeschränkungen auf bestimmte Tages- oder Nachtzeiten, insbesondere<br />

– Verkehrsbeschränkungen für "schmutzige" oder "laute" Fahrzeugarten bzw.<br />

– Benutzervorteile für besonders verträgliche Verkehre (Busspuren),<br />

– Ampelphasen,<br />

– Einbahnstraßen <strong>und</strong> Sackgassensysteme,<br />

– flächenhafte Geschwindigkeitsbeschränkungen (Tempo-30/Schritttempo),<br />

– Straßenraumorganisation (Bündelung des Kfz-Verkehrs auf der Straßenmitte),<br />

– Parkraummanagement (Parkverbote, Parkbeschränkungen).<br />

Diese Maßnahmen müssen im Verkehrsnetz möglichst so abgestimmt <strong>und</strong> mit einem<br />

Angebot an alternativen Verkehrsmitteln so koordiniert werden, dass sie eine optimale<br />

Entlastungswirkung erreichen, sowohl in Bezug auf das gesamte Verkehrsnetz als<br />

auch an den besonders sensiblen <strong>und</strong> belasteten Punkten (umfassend BSV, 2004). In<br />

Kapitel 8.2 wurde bereits dargelegt, dass dies regelmäßig eine anspruchsvolle<br />

Gestaltungsaufgabe der Gemeinden ist <strong>und</strong> dass die Gemeinden diese Aufgabe nicht<br />

ohne eine formalisierte integrierte Gemeindeverkehrsplanung <strong>und</strong> nicht ohne<br />

Abstimmung der Verkehrsplanung mit dem Bebauungsplan erfüllen können. Durch<br />

eine das Verkehrsnetz in den Blick nehmende Bebauungsplanung müssen die<br />

Gemeinden insbesondere dafür sorgen, dass empfindliche Wohnnutzungen möglichst<br />

von Hauptverkehrsachsen getrennt <strong>und</strong> in Gebieten angesiedelt werden, die durch<br />

verkehrsberuhigende Maßnahmen konsequent zu schützen sind.<br />

Entscheidend für den Erfolg der kommunalen Verkehrsplanung ist allerdings auch,<br />

dass den Kommunen durch das B<strong>und</strong>esrecht alle erforderlichen Instrumente <strong>und</strong><br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lagen an die Hand gegeben werden, die sie zu einer verträglichen<br />

Verkehrslenkung benötigen. Dafür liegt – wie für die Einführung einer formalisierten<br />

Gemeindeverkehrsplanung – die Verantwortung bei der B<strong>und</strong>espolitik.

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