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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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9 Maßnahmen in der Verkehrslenkung<br />

Wesentliche Ergebnisse<br />

Das vielfältige Instrumentarium der ordnungsrechtlichen Verkehrslenkung durch<br />

Verkehrsverbote, Verkehrsbeschränkungen <strong>und</strong> Benutzervorteile für<br />

umweltverträglichere Fahrzeuge oder Verkehrsträger kann wesentlich effektiver<br />

ausgestaltet werden: Das durch diese Maßnahmen mindestens zu<br />

gewährleistende Schutzniveau sollte insbesondere in Bezug auf die<br />

Lärmbelastungen weiter präzisiert werden; zumindest sollten die Gemeinden<br />

verpflichtet werden, sich mittelfristige konkrete Sanierungsziele zu setzen. Die<br />

sachlich gebotene planerische Abstimmung der verkehrslenkenden Anordnungen<br />

sollte durch Normierung einer kommunalen Verkehrsplanungspflicht sichergestellt<br />

<strong>und</strong> den Gemeinden die vorrangige Zuständigkeit zur ordnungsrechtlichen<br />

Umsetzung dieser Planung eingeräumt werden. Schließlich sollte das<br />

Anordnungsinstrumentarium um b<strong>und</strong>eseinheitliche Regelungs- <strong>und</strong><br />

Kennzeichnungsgr<strong>und</strong>lagen für selektive, lediglich schadstoff- oder lärmintensive<br />

Fahrzeuge treffende Verkehrsbeschränkungen ergänzt werden.<br />

Geschwindigkeitsbeschränkungen können einen spürbaren Beitrag zur<br />

Verminderung verkehrsbedingter <strong>Umwelt</strong>- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsbelastungen leisten.<br />

Der SRU empfiehlt, die unverbindliche Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf<br />

B<strong>und</strong>esautobahnen in ein verbindliches Tempolimit umzuwandeln <strong>und</strong> mittelfristig<br />

eine weitere Absenkung auf 120 km/h zu prüfen. Im innerörtlichen Bereich sollte<br />

mit Ausnahme von Durchgangsstraßen ein Tempolimit von 30 km/h eingeführt<br />

werden. Zur besseren Durchsetzung der bestehenden bzw. neu einzuführenden<br />

Geschwindigkeitsbeschränkungen sind eine maßvolle Ausweitung der<br />

Kontrollintensität <strong>und</strong> eine schärfere Sanktionierung auch in Form temporärer<br />

Fahrverbote anzustreben.<br />

Die Ökosteuer auf Otto- <strong>und</strong> Dieselkraftstoffe sollte auch weiterhin langsam,<br />

kontinuierlich <strong>und</strong> für alle voraussehbar angehoben werden. Die Einigung der EU-<br />

Finanzminister auf erhöhte Mindeststeuersätze für Kraftstoffe ist zwar<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich zu begrüßen, jedoch bleiben diese Mindeststeuersätze noch weit<br />

hinter der erforderlichen Höhe zurück. Deshalb sollte sich die B<strong>und</strong>esregierung auf<br />

EU-Ebene dafür einsetze, dass die Besteuerung von Kraftstoffen auf hohem<br />

Niveau harmonisiert wird.<br />

Straßennutzungsgebühren stellen gr<strong>und</strong>sätzlich ein sinnvolles Instrument zur<br />

Steuerung der Verkehrsströme dar. Der SRU begrüßt die zum 01. Januar 2005 in

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