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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Der SRU begrüßt deshalb, dass nach dem Gesetz zur Einführung der Strategischen<br />

<strong>Umwelt</strong>prüfung (SUP) auch Verkehrswegeplanungen auf B<strong>und</strong>esebene einschließlich<br />

der Bedarfspläne nach einem Verkehrswegeausbaugesetz des B<strong>und</strong>es (Anlage 3<br />

Nr. 1.1 SUPG) zukünftig eine SUP umfassen sollen. Dies setzt allerdings voraus, dass<br />

die B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung auch tatsächlich in einem hierarchisch strukturierten,<br />

von einer strategischen Ebene ausgehenden Planungsprozess erfolgt. Nur wenn auf<br />

strategischer Ebene verschiedene Konzeptalternativen erarbeitet <strong>und</strong> im Hinblick auch<br />

auf die <strong>Umwelt</strong>wirkungen verglichen werden, kann dem Ziel der SUP entsprochen <strong>und</strong><br />

verhindert werden, dass <strong>Umwelt</strong>belange in der Phase struktureller Weichenstellungen<br />

zunächst weit gehend außer Betracht bleiben.<br />

502. Im Rahmen der <strong>Umwelt</strong>prüfung sollte auf Ebene der Netzplanung insbesondere<br />

auch die Zerschneidungswirkung der Verkehrswege mehr Gewicht erhalten <strong>und</strong> in<br />

diesem Zusammenhang der Rückbau von Verkehrsflächen sowie die Schaffung von<br />

Grünverbindungen insbesondere für bestimmte Tierarten <strong>und</strong> Erholungssuchende<br />

("Entschneidung") künftig ebenfalls Gegenstand der Planung <strong>und</strong> Bewertung sein. Dies<br />

gilt prioritär für Gebiete mit einem hohen Zerschneidungsgrad beziehungsweise für<br />

ökologisch sensible Gebiete. In Anbetracht des hohen Ausbauzustandes, den das<br />

Verkehrsnetz der B<strong>und</strong>esrepublik nahezu flächendeckend erreicht hat, erscheint eine<br />

weitere Verschlechterung der Bilanz der Landschaftsfragmentierung gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

nicht erforderlich; vielmehr sollten Verbesserungen geschaffen werden.<br />

Perspektiven einer marktorientierten Fernstraßenplanung<br />

<strong>und</strong> -finanzierung<br />

503. Die Finanzierung der Fernstraßen aus dem öffentlichen Haushalt vermittelt<br />

wenig Anreize zu einer sparsamen Straßenbaupolitik. Im Gegenteil führt diese<br />

Finanzierung in Verbindung mit der auf Bedarfsanmeldung der Länder erfolgenden<br />

"Wunschzettelplanung" zu einem regelrechten Wettlauf um die öffentlichen Mittel. Im<br />

Sinne eines sparsamen, auf tatsächlichen vorrangigen Bedarf ausgerichteten<br />

Straßen(aus)baus erscheint es daher auf mittelfristige Sicht sinnvoll, das bisherige<br />

Finanzierungsmodell durch ein stärker marktbezogenes Modell zu ersetzen.<br />

Dies könnte durch eine Privatisierung des Neu- <strong>und</strong> Ausbaus in der Weise geschehen,<br />

dass der B<strong>und</strong> auf dem Wege einer wettbewerblichen Ausschreibung für alle auf die<br />

strategische Planung von Neu- oder Ausbaumaßnahmen (Abschn. 8.1.2.1) folgenden<br />

Aufgaben der konkreten Projektumsetzung <strong>und</strong> Betriebsorganisation Konzessionen an<br />

Finanzierungs- <strong>und</strong> Betreibergesellschaften vergibt (so auch B<strong>und</strong>esrechnungshof,<br />

2004, S. 48), die sich ausschließlich über ein Nutzungsentgelt der Straßennutzer<br />

refinanzieren. Die Defizite der bislang praktizierten Betreibermodelle können dabei weit

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