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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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der Lärmminderungsplanung sein, weil diese medialen Planungen selbst keinen<br />

geeigneten Rahmen für die Verkehrsplanung bieten.<br />

490. Was demgegenüber den zusätzlichen Aufwand einer formalisierten,<br />

verbindlichen Gemeindeverkehrsplanung betrifft, so ist mit Blick auf die erheblichen<br />

bereits bei den Ländern <strong>und</strong> Gemeinden vorhandenen Kapazitäten im Bereich der<br />

Verkehrsplanung <strong>und</strong> -regulierung keine übermäßige Mehrbelastung zu erwarten,<br />

sondern in erster Linie nur ein respektabler initiativer Organisationsbedarf. Die meisten<br />

großen Gemeinden verfügen bereits über Verkehrsplanungsämter <strong>und</strong> entsprechende<br />

Planungsspezialisten. Kapazitäten für die Verkehrsplanung sind also bereits<br />

vorhanden, müssen allerdings teilweise erweitert <strong>und</strong> insbesondere entsprechend dem<br />

Integrationsbedarf ggf. in Verkehrsplanungseinheiten neu vernetzt werden. Auch dies<br />

ist allerdings in vielen Städten schon im Zusammenhang mit der informalen<br />

Verkehrsplanung geschehen oder zumindest in Arbeit. Für einen überschaubaren<br />

organisatorischen <strong>und</strong> personellen Mehraufwand sprechen schließlich die Erfahrungen<br />

aus der französischen Stadtverkehrsplanung. Aufwandserleichterungen sind in<br />

Frankreich auch durch eine gewisse Standardisierung der Planungsmethoden durch<br />

das Centre d'etudes sur les resaux, le transport, l'urbanisme et les constructions<br />

publiques (CERTU) erreicht worden. Aus den vielfältigen informellen<br />

Verkehrsplanungen sind entsprechende Erfahrungen auch hierzulande schon reichlich<br />

vorhanden.<br />

491. Im Übrigen müssen den Kommunen auch die erforderlichen<br />

Anordnungskompetenzen <strong>und</strong> finanziellen Spielräume zur Umsetzung der<br />

Verkehrsplanungen eingeräumt werden. Hinsichtlich der kommunalen<br />

Regelungskompetenzen kommt es darauf an, der gemeindlichen Planung diejenigen<br />

Kompetenzen zu erschließen, die sie für eine wahrhaft integrierte Verkehrsplanung<br />

benötigen. Dazu gehören insbesondere die Instrumente der ordnungsrechtlichen<br />

Verkehrslenkung, aber auch (Mit-)Planungs- <strong>und</strong> Steuerungsrechte für<br />

Ortsdurchfahrten. Die entsprechenden Kapazitäten der <strong>Straßenverkehr</strong>sbehörden<br />

müssten insoweit unmittelbar in den Dienst der Gemeinden gestellt werden. In<br />

finanzieller Hinsicht müssten ferner den Gemeinden größere Freiheiten bei der<br />

Verwendung von Mitteln aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz eingeräumt<br />

werden.<br />

492. Große Bedeutung kommt schließlich der Verknüpfung von Bebauungs- <strong>und</strong><br />

Fachplanung mit der Verkehrsplanung durch das Instrument eines<br />

Verkehrsbegleitplans zu. Engpässe <strong>und</strong> Hot-Spots im Verkehrsnetz sind häufig das<br />

Resultat städtebaulicher Entwicklungen, die ohne Rücksicht auf die verkehrlichen<br />

Wirkungen <strong>und</strong> ohne geeignete Maßnahmen zur Bewältigung des induzierten Verkehrs<br />

zugelassen wurden. Die Erfahrung lehrt, dass eine freiwillige Abstimmung häufig

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