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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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unter anderem durch Straßenneubau ihre ursprünglichen Funktionen, sodass sich<br />

bisher wenig beachtete Potenziale für den Straßenrückbau ergeben. So ist im Zuge<br />

des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nr. 15 der vollständige Rückbau der alten A 4-<br />

Trasse in Thüringen auf circa 9 km Länge geplant (AGAB e. V., 2005). Straßenrückbau<br />

kann aber auch nur aus einer Entsiegelung, zum Beispiel dem Entfernen der<br />

Asphaltdecke, bestehen. Wird die Asphaltdecke entfernt oder durch andere Belagstoffe<br />

ersetzt, kann wieder Regenwasser in den Boden eindringen. Diese Maßnahmen sind<br />

insbesondere dann sinnvoll, wenn Straßen kaum oder gar nicht mehr benutzt werden<br />

(LfU, 2002, S. 28). Aber auch durch eine zeitweilige Nutzungseinschränkung lokal<br />

genutzter Straßen (z. B. eine jahreszeitliche Einschränkung der Befahrung<br />

ausschließlich auf Anlieger) kann die Mortalitätsrate einzelner Artengruppen erheblich<br />

gesenkt werden (z. B. für Amphibien; SACHS-TERNES et al., 2004). Der Bau neuer<br />

B<strong>und</strong>esfernstraßen sollte in der Regel nur noch als Ersatz <strong>und</strong> Optimierung des<br />

bestehenden Netzes erfolgen (vgl. BfN, 2002, S. 6). Die entstehenden<br />

Rückbaupotenziale sollten systematisch geprüft <strong>und</strong> für Entschneidungsmaßnahmen<br />

genutzt werden.<br />

8.2 Innerörtlicher Verkehr<br />

466. Der Verkehr hat sich vor allem auch auf kommunaler Ebene zu einem<br />

<strong>Umwelt</strong>problem ersten Ranges entwickelt. Der <strong>Straßenverkehr</strong> ist die Hauptlärmquelle<br />

in den Städten <strong>und</strong> trägt dadurch entscheidend zu lärmbedingten Ges<strong>und</strong>heitsschäden<br />

<strong>und</strong> zur Minderung der Aufenthaltsqualität auf <strong>und</strong> an den Straßen bei (Kap. 2.1.3,<br />

Tz. 23 ff.). Im Jahre 2002 fühlten sich 17 % aller befragten Bürger vom Verkehrslärm<br />

"äußerst gestört oder belästigt". Damit rangiert der Verkehrslärm auch im Empfinden<br />

der Betroffenen an erster Stelle vor Flug-, Schienen-, Sport- <strong>und</strong> Gewerbelärm<br />

(KUCKARZ <strong>und</strong> GRUNENBERG, 2002). Das vom SRU zum Schutze vor erheblichen<br />

Belästigungen wiederholt empfohlene Grenzwertpaar von 55 dB(A) tagsüber <strong>und</strong><br />

45 dB(A) in der Nacht (im Außenbereich von Wohngebäuden) wird in Ballungsgebieten<br />

vielfach gerade durch den <strong>Straßenverkehr</strong>slärm überschritten. Die Aktionspläne zur<br />

Minderung des Umgebungslärms, die zukünftig nach der – national noch<br />

umzusetzenden – EG-Umgebungslärmrichtlinie für Ballungsgebiete mit mehr als<br />

100 000 Einwohnern zu erstellen sind, werden daher in aller erster Linie den Verkehr<br />

bzw. das unverträgliche Nebeneinander von intensivem Verkehr <strong>und</strong> sensiblen<br />

Wohnnutzungen zum Gegenstand haben, zumindest aber auf eine dahingehende<br />

Verkehrsplanung Bezug nehmen müssen. Gleiches gilt für die Maßnahmen, die das<br />

Gemeinschaftsrecht zur Sicherung der Luftqualität insbesondere auch gegenüber<br />

verkehrsbedingten Abgasen fordert.<br />

467. Bei den verkehrsbedingten Abgasemissionen geben innerörtlich insbesondere<br />

die Partikel- <strong>und</strong> Benzolemissionen Anlass zur Sorge. Hier verlangt das EU-

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