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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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bzw. Verminderung von Beeinträchtigungen gewissermaßen als gute fachliche Praxis<br />

eines natur- <strong>und</strong> landschaftsschonenden Straßenbaus herauszustellen. Der Leitfaden<br />

des BMVBW zur FFH-Verträglichkeitsprüfung <strong>und</strong> die Hinweise zur Berücksichtigung<br />

des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege beim B<strong>und</strong>esfernstraßenbau bieten<br />

insoweit bereits beachtliche Gr<strong>und</strong>lagen, bedürfen allerdings partiell einer<br />

präzisierenden Fortschreibung, insbesondere im Hinblick auf die gravierenden<br />

Zerschneidungswirkungen der Fernstraßen. Weniger gravierend, aber gleichwohl<br />

erheblich, können sich auch die von Straßen ausgehenden Lärm <strong>und</strong> Lichtemissionen<br />

auf Natur <strong>und</strong> Landschaft auswirken (s. Kap. 2, Tz. 47 ff.). Auch diese Auswirkungen<br />

bedürfen daher der Prüfung <strong>und</strong> ggf. Berücksichtigung in der fachplanerischen<br />

Abwägung <strong>und</strong> konkreten Gestaltung der Straße (zur Prüfschwelle für die Wirkungen<br />

von Lärm auf Tiere s. Tz. 449).<br />

464. Zur Verminderung der Zerschneidungswirkung können namentlich<br />

Querungshilfen <strong>und</strong> Auflagen zu Fahrbahnbreite <strong>und</strong> -belag beitragen (s. Tz. 427 ff.).<br />

Im Übrigen bleiben natürlich auch Maßnahmen zu Ausgleich <strong>und</strong> Ersatz an anderer<br />

Stelle, das heißt zur Entwicklung von äquivalenten Lebensräumen, möglich. Unter<br />

anderem können Ausgleichsmaßnahmen auch zur Errichtung von Grünbrücken oder<br />

Krötentunneln an anderen, bereits bestehenden Straßen genutzt werden.<br />

Bei der Bewertung der Zerschneidungswirkungen <strong>und</strong> der Erforderlichkeit von<br />

Querungshilfen sollte auf die betroffenen Arten <strong>und</strong> Artengruppen, die in<br />

Anspruchstypen zusammengefasst werden können, <strong>und</strong> auf die Bedeutung von<br />

Querungshilfen für diese Anspruchstypen abgestellt werden. Eine Einschätzung der<br />

naturschutzfachlichen Wirksamkeit einer Querungshilfe gibt Tabelle 8-6. Das<br />

Grobkonzept der Lebensraumkorridore für Mensch <strong>und</strong> Natur (RECK et al., 2004) gibt<br />

erste Hinweise für die Integration von Querungshilfen in die Planung <strong>und</strong> Realisierung<br />

eines Straßenbauvorhabens bei der Zerschneidung eines in dem Grobkonzept<br />

dargestellten b<strong>und</strong>esweit bedeutsamen Lebensraumkorridors. In Zukunft wird jedoch<br />

eine detailliertere Darstellung der überregional bedeutenden Lebensraumkorridore zur<br />

Verfügung stehen (s. Abschn. 8.1.2.4, Tz. 427). Weiterhin sollte auch die<br />

Biotopverb<strong>und</strong>planung auf Länderebene berücksichtigt werden. Bei Errichtung einer<br />

Querungshilfe sind zusätzlich insbesondere unterstützende <strong>und</strong> ergänzende<br />

Maßnahmen zur Stärkung der Donatorpopulationen der Zielarten bzw. von<br />

schutzbedürftigen Donatorbiotopen, die Entwicklung von Lebensraumkorridoren mit<br />

entsprechenden Habitaten in Richtung von Querungshilfen <strong>und</strong> die Gestaltung<br />

geeigneter Habitate auf <strong>und</strong> in der Umgebung von Grünbrücken erforderlich<br />

(RECK et al., 2004, S. 12). Insbesondere schwerwiegende Zerschneidungswirkungen<br />

sollten darüber hinaus schon auf der Ebene des B<strong>und</strong>esverkehrswegeplans (ggf. auch<br />

eines Landesverkehrswegeplans), spätestens aber bei der Linienbestimmung <strong>und</strong> dem<br />

Raumordnungsverfahren erwogen <strong>und</strong> möglichst vermieden werden (zur Integration

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