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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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die Refinanzierung des Betriebs der Mautstrecke vorzusehen, sondern vollständig an<br />

den Staat abzuführen.<br />

Der Vorteil dieses Verfahrens liegt in der Kombination von Anreizen zur<br />

Kostenminimierung für den Investor <strong>und</strong> einer hinreichenden Risikoabsicherung, die<br />

Nachverhandlungen der Konzessionsverträge <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen<br />

Effizienzdefizite weit gehend vermeidet. Mit der Offenlegung der Gewinnerwartung der<br />

Anbieter im Vergabeprozess steigt die Transparenz des Vergabeverfahrens deutlich,<br />

wodurch sich der Einfluss von Veränderungen der Verkehrsnachfrage oder<br />

nachträglicher Vertragsauflagen auf die Rentabilität der Projekte durch den Staat<br />

leichter abschätzen lässt. Die Gefahr strategischen Verhaltens der Vertragspartner,<br />

insbesondere seitens der Investoren zum Zweck der Übertragung nicht antizipierter<br />

Risiken auf den Staat, wird daher erheblich reduziert. Ein möglicher Anreiz des<br />

Betreibers, seine Monopolsituation zur nachträglichen Erhöhung der Nutzungsentgelte<br />

bis zur maximalen Mauthöhe zu nutzen, vermindert sich, weil höhere Periodenerträge<br />

automatisch die Konzessionsfrist verkürzen. Über das ursprüngliche Gebot<br />

hinausgehende Einnahmen können somit nicht den Gewinn erhöhend vereinnahmt<br />

werden. Anreizdefizite bezüglich der langfristigen Leistungsqualität, die dadurch<br />

hervorgerufen werden, dass auf mangelnde Qualität zurückzuführende<br />

Nachfragerückgänge weniger relevant für die Projektrentabilität sind, können bei<br />

Straßenprojekten vergleichsweise leicht kontrolliert <strong>und</strong> durch entsprechende<br />

Vertragsregeln reduziert werden. Denkbar wäre etwa ein niedriger, nicht in die<br />

Barwertberechnung eingehender fixer Mautzuschlag, der Anreize setzt, durch eine<br />

gleich bleibend hohe Servicequalität zusätzliche Mauteinnahmen zu generieren.<br />

Rentabilitätsrisiken, die durch nichtantizipierbare Nachfrageverschiebungen im<br />

Autobahnnetz oder durch Verkehrsträgerkonkurrenz entstehen, werden durch die<br />

Flexibilisierung der Vertragslaufzeit wirksam reduziert. So führt ein Nachfragerückgang<br />

aufgr<strong>und</strong> von Verkehrverlagerungen automatisch zu einer Verlängerung der<br />

Konzessionsverträge. Ebenso verursachen steigende <strong>Umwelt</strong>auflagen oder<br />

nachträgliche Modifikationen der umweltbezogenen Mautkomponenten keine<br />

zusätzlichen Rentabilitätsrisiken. Erwägt die verantwortliche Behörde eine vorzeitige<br />

Vertragsbeendigung, ist ein Rückkauf der Konzessionen durch den Staat gegen den<br />

Restbarwert der Mauteinnahmen jederzeit problemlos möglich (ENGEL et al., 2002,<br />

S. 21). Die Kosten hierfür können unmittelbar auf einen nachfolgenden Konzessionär<br />

übertragen werden. Die Flexibilität des B<strong>und</strong>es zur Erfüllung seiner Infrastruktur- <strong>und</strong><br />

<strong>Umwelt</strong>schutzaufgaben bleibt somit ohne zusätzliche Kostenbelastung der öffentlichen<br />

Haushalte weit gehend erhalten.

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