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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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hat. So besteht die Gefahr, dass einerseits die Marktanreize des Verfahrens durch die<br />

Bezuschussung vermindert werden, die Risikoabsicherung andererseits aber auch<br />

nicht ausreicht, sodass ein nachträglicher Verlustausgleich durch den Staat notwendig<br />

wird. Damit werden allerdings die Anreize der Investoren, den Bau <strong>und</strong> den Betrieb der<br />

Projekte langfristig kosteneffizient umzusetzen, bereits ex ante reduziert. Außerdem<br />

eröffnen sich für die Betreiber Spielräume für strategisches Verhalten zur Maximierung<br />

von Ausgleichszahlungen zulasten des Staates (ENGEL et al., 2000, S. 24 ff.). Die<br />

Effizienzpotenziale privater Betreibermodelle lassen sich nur dann vollständig<br />

ausschöpfen, wenn die Erfüllung der Konzessionsverträge vollständig ohne<br />

nachträgliche Übernahme der Marktrisiken durch den Staat erfolgt.<br />

435. Diese Probleme <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>ene Negativanreize für die Vertragsparteien<br />

erfordern ein flexibles Konzessionsvergabeverfahren, das Marktmachtrisiken reduziert<br />

<strong>und</strong> gleichzeitig eine Minimierung der Wirtschaftlichkeitsrisiken ermöglicht. Gleichzeitig<br />

muss die Vertragsgestaltung die Wahrnehmung der Infrastrukturverantwortung des<br />

Staates ohne erhebliche Erhöhung des privaten Rentabilitätsrisikos sicherstellen.<br />

Daher sind die Vertragsbedingungen von Anfang an so zu gestalten, dass die<br />

notwendigen Maßnahmen zur Risikostreuung bereits während des<br />

Ausschreibungswettbewerbs von allen Konkurrenten vorgenommen werden können<br />

<strong>und</strong> eine Risikoverlagerung zum Staat durch Nachverhandlungen nicht notwendig ist.<br />

Hierzu eignet sich das Barwertmodell der Konzessionsvergabe mit variabler Laufzeit.<br />

Mit dieser Methode konnten bereits erste Erfolg versprechende Erfahrungen bei der<br />

Vergabe von Highway-Projekten in Chile gesammelt werden (ausführlich hierzu<br />

ENGEL et al., 2001). Die Unternehmen bieten den Gegenwartswert (Barwert) der<br />

Mauteinnahmen als Festpreis für eine Konzessionsübernahme. Derjenige Bieter erhält<br />

den Zuschlag, der seinem Vertragsangebot den niedrigsten Barwert der erwarteten<br />

Mauteinnahmen zugr<strong>und</strong>e legt. Der Barwert wird mit einem vom Staat vor der Vergabe<br />

festgelegten, möglichst die durchschnittlichen Kapitalkosten der Unternehmen nicht<br />

überschreitenden Diskontsatz berechnet. Damit der vom Gewinner der Ausschreibung<br />

unterzeichnete Vertrag trotz im Nachhinein eintretender, vorab nicht antizipierbarer<br />

Nachfragerisiken realisierbar ist, variiert die Laufzeit in Abhängigkeit von der<br />

Einnahmenentwicklung des Verkehrsprojekts. Hat der Betreiber den vertraglich<br />

vereinbarten Barwert der Mauteinnahmen erwirtschaftet, endet die Konzessionslaufzeit<br />

<strong>und</strong> die Konzession wird erneut ausgeschrieben. Die Autobahnverwaltung konkretisiert<br />

<strong>und</strong> überwacht die Konzessionsverträge, in denen nach Maßgabe gesetzlicher Regeln<br />

der Leistungsauftrag, technische Auflagen, Qualitäts- <strong>und</strong> <strong>Umwelt</strong>standards sowie ein<br />

oberes Mautlimit festgelegt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen<br />

angemessenen <strong>Umwelt</strong>aufschlag auf das Nutzungsentgelt festzusetzen <strong>und</strong> diesen<br />

entsprechend der vom jeweiligen Straßenprojekt tatsächlich verursachten<br />

<strong>Umwelt</strong>belastungen flexibel zu variieren. Diese <strong>Umwelt</strong>abgabe wäre jedoch nicht für

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