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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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erheblichen Ausweitung der Finanzierungsmöglichkeiten gegenüber einer<br />

haushaltsgeb<strong>und</strong>enen Finanzierung bewirkt die Renditeorientierung privater<br />

Kapitalgeber eine implizite Erfolgskontrolle bei Bau <strong>und</strong> Betrieb der Straßenprojekte.<br />

Jede Neubau- <strong>und</strong> Ausbaumaßnahme, deren Streckenführung <strong>und</strong> Dimensionierung<br />

bislang häufig das Ergebnis politischer Prioritätensetzung waren, wird zunächst einem<br />

"Markttest" unterzogen <strong>und</strong> infolgedessen nachfragegerecht geplant <strong>und</strong> umgesetzt.<br />

Mit der wettbewerblichen Vergabe von Betreiberkonzessionen <strong>und</strong> der Notwendigkeit<br />

einer Refinanzierung über Nutzungsentgelte besteht seitens der Betreiber der Anreiz,<br />

die ihnen vom B<strong>und</strong> angetragene Infrastrukturdienstleistung gewinnmaximal<br />

umzusetzen. Dies jedoch erfordert eine Projektgestaltung, bei der Investitions- <strong>und</strong><br />

Betriebsaufwand in einem optimalen Verhältnis zu den erzielbaren Einnahmen stehen.<br />

Die Bindung der Straßennutzungsentgelte an die Infrastrukturfinanzierung lässt bereits<br />

zu Beginn der Projektplanung eine verbesserte Abstimmung von Infrastrukturnachfrage<br />

<strong>und</strong> -angebot zu. Eine von den Betreibern aus Rentabilitätsgründen eingeführte <strong>und</strong><br />

vom B<strong>und</strong> in Grenzen gestaltbare Differenzierung der Entgelte nach Fahrzeugklassen,<br />

Fernstraßenabschnitten <strong>und</strong> Verkehrszeiten stärkt das Verursacherprinzip im Bereich<br />

des <strong>Straßenverkehr</strong>s <strong>und</strong> führt zu einer optimalen Auslastung der Verkehrstrassen. Die<br />

Entlastung des B<strong>und</strong>es von den Projektkosten ermöglicht im Gegenzug eine<br />

stufenweise, kompensatorische Reduzierung anderer B<strong>und</strong>essteuern (z. B.<br />

Einkommenssteuer).<br />

Technische Vorraussetzung ist ein System der Erfassung von Nutzungsentgelten<br />

(Mautsystem), das einen reibungslosen Betrieb der miteinander verb<strong>und</strong>enen, jedoch<br />

von unterschiedlichen privaten Betreibern unterhaltenen Autobahnabschnitte<br />

ermöglicht. Zur Gewährleistung einer betriebswirtschaftlich optimalen Refinanzierung<br />

sollten möglichst geringe gebührenrechtliche Restriktionen in Bezug auf die Mauthöhe<br />

<strong>und</strong> -differenzierung zur Anwendung kommen. So ist den privaten Betreibern die<br />

Einbeziehung aller Fahrzeugkategorien <strong>und</strong> eine zeitliche Differenzierung der Maut<br />

aufgr<strong>und</strong> der besseren Lenkungs- <strong>und</strong> Refinanzierungswirkung zu ermöglichen. Mit der<br />

Gebührenerfassung auf deutschen Autobahnen, die ab dem 1. Januar 2005 zunächst<br />

für schwere LKW in Betrieb ist, steht ein für diese Zwecke geeignetes, prinzipiell auch<br />

für alle motorisierten Fahrzeuge einsetzbares System zur Verfügung. Neben der<br />

Deckung der direkten Infrastrukturkosten des jeweiligen Streckenbetreibers sollten<br />

umweltbelastungsbezogene Nutzungsentgelte für alle Fahrzeuge <strong>und</strong> deren Abführung<br />

an den Staat in die Konzessionsverträge aufgenommen werden. Diese dürfen explizit<br />

nicht, wie bislang bei der Schwerverkehrsmaut vorgesehen, in den Infrastrukturausbau<br />

fließen, um einer Schwächung des ökologischen Lenkungseffekts der Abgabe durch<br />

induzierten Verkehr vorzubeugen (Toll Collect, 2005).<br />

432. Zur Realisierung des erwarteten Effizienzpotenzials eines derartigen Ansatzes<br />

sind die potenziellen Defizite des bisherigen F-Modells im Rahmen des FstrPrivFinG

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