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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Erholungsnutzung mit den daran geknüpften unterschiedlichen Raumansprüchen<br />

aufzuzeigen. Darauf aufbauend sollte – anknüpfend an den Bedarf der Anspruchstypen<br />

– eine Abschätzung der zur Minimierung von Zerschneidungswirkungen erforderlichen<br />

Maßnahmen, wie zum Beispiel der nachträgliche Bau von Querungshilfen, aber auch<br />

populationsstützende Maßnahmen, vorgenommen werden. Aufbauend auf dieser<br />

Beurteilung sollte ein nach Prioritäten abgestuftes Maßnahmenprogramm für<br />

bestehende Straßen entwickelt werden.<br />

8.1.2.5 Perspektiven einer marktorientierten<br />

Fernstraßenentwicklung<br />

430. Angesichts der Anreizdefizite einer Kopplung von strategischer Planung sowie<br />

öffentlicher Finanzierung, Herstellung <strong>und</strong> Bereitstellung ist es auf mittelfristige Sicht<br />

sinnvoll, alternative Finanzierungsmodelle wie stärker anreizkompatible Verfahren in<br />

Betracht zu ziehen. Hierbei kommt es einerseits darauf an, die strategische<br />

Planungsebene von der häufig durch wirtschafts- <strong>und</strong> finanzpolitische Sek<strong>und</strong>ärziele<br />

überfrachteten Finanzierungsaufgabe zu entlasten, um damit eine Konzentration auf<br />

die Definition der Infrastrukturaufgabe neuer Projekte im Einklang mit den bestehenden<br />

verkehrs- <strong>und</strong> umweltpolitischen Zielen zu erreichen. Andererseits sollte es gelingen,<br />

die räumlich <strong>und</strong> zeitlich variablen sowie von der Nutzungsintensität abhängigen<br />

Kosten der B<strong>und</strong>esautobahnnutzung <strong>und</strong> -bereitstellung für eine bessere Abstimmung<br />

von Infrastrukturangebot <strong>und</strong> -nachfrage verursachergerecht den Autobahnnutzern<br />

anzulasten.<br />

Diese Ziele können durch eine stärker marktgerechte Organisation von Planung,<br />

Finanzierung, Bau <strong>und</strong> Betrieb des B<strong>und</strong>esautobahnnetzes unterstützt werden. Erst<br />

kürzlich hatte der B<strong>und</strong>esbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung<br />

vorgeschlagen, das BMVBW von allen auf die strategische Fernstraßenplanung<br />

(Abschn. 8.1.2.1) folgenden, nicht-ministeriellen Aufgaben durch die Übergabe der<br />

Zuständigkeit für die konkrete Projektplanung, den Bau, den Betrieb <strong>und</strong> den Unterhalt<br />

der B<strong>und</strong>esautobahnen an eine b<strong>und</strong>eseigene Autobahnverwaltung zu entlasten<br />

(B<strong>und</strong>esbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, 2004, S. 48). In Ergänzung<br />

hierzu könnte diese für die geplanten Neubau- <strong>und</strong> Ausbauprojekte Konzessionen an<br />

Finanzierungs- <strong>und</strong> Betreibergesellschaften auf dem Wege einer wettbewerblichen<br />

Ausschreibung vergeben. Diese Gesellschaften bauen <strong>und</strong> betreiben unter eigener<br />

Verantwortung die jeweiligen Projekte <strong>und</strong> refinanzieren sich ausschließlich über ein<br />

Nutzungsentgelt der Straßennutzer. Hierbei sind die vom B<strong>und</strong> vorgegeben<br />

Bedingungen <strong>und</strong> Auflagen einzuhalten <strong>und</strong> von der verantwortlichen<br />

Autobahnverwaltung zu kontrollieren. Mit diesem Ansatz wird die bereits mit dem<br />

Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz (FstrPrivFinG) begonnene <strong>und</strong> zum Teil<br />

bereits realisierte Einbeziehung von Betreibermodellen in den B<strong>und</strong>esfernstraßenbau

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