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Umwelt und Straßenverkehr - Deutscher Fluglärmdienst eV

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355<br />

Identifikation potenzieller Korridore für große Wirbeltiere, wie zum Beispiel für den<br />

Luchs.<br />

In einem weiteren F&E-Vorhaben des B<strong>und</strong>esamtes für Naturschutz werden derzeit die<br />

Anforderungen des § 3 BNatschG zum Biotopverb<strong>und</strong> räumlich präzisiert. Das<br />

Vorhaben wird mit den B<strong>und</strong>esländern abgestimmt <strong>und</strong> die Biotopverb<strong>und</strong>konzepte der<br />

Nachbarstaaten werden grenzübergreifend mit dem Ziel integriert, einen europäischen<br />

Biotopverb<strong>und</strong> im Rahmen des PEEN zu etablieren. Methodisch baut das neue<br />

Konzept auf den Kriterien auf, die der Arbeitskreis "Länderübergreifender<br />

Biotopverb<strong>und</strong>" der Länderfachbehörden für Naturschutz <strong>und</strong> des BfN für eine Gruppe<br />

ausgewählter, auf einen b<strong>und</strong>esländerübergreifenden Biotopverb<strong>und</strong> angewiesener<br />

Arten erarbeitet hat (BURKHARDT et al., 2003). Dabei wird auch eine<br />

Zielartenauswahl vorgeschlagen. Diese Auswahl greift allerdings noch zu kurz. Zu viele<br />

aus europäischer <strong>und</strong> b<strong>und</strong>esweiter Sicht besonders schutzwürdige Arten bleiben darin<br />

unberücksichtigt. Daher erscheint es angezeigt, den Biotopverb<strong>und</strong> frühzeitig um ein<br />

integriertes B<strong>und</strong>eslandschaftskonzept (siehe hierzu auch SRU, 2002, Tz. 273 f.) zu<br />

ergänzen, damit auch die national <strong>und</strong> international bedeutenden Arten(-gruppen) <strong>und</strong><br />

Lebensräume (insbesondere FFH-Arten <strong>und</strong> Lebensräume), die nicht auf einen<br />

länderübergreifenden Verb<strong>und</strong> der Lebensräume angewiesen sind, sowie weitere<br />

Funktionen des Naturhaushaltes <strong>und</strong> der Erholung vollständig auf B<strong>und</strong>esebene<br />

repräsentiert sind <strong>und</strong> in Verkehrsplanungen berücksichtigt werden können.<br />

428. Nur für einen Teil der empfindlichen Arten können Querungshilfen tatsächlich<br />

eine angemessene Kompensation der Lebensraumzerschneidung bewirken. Deshalb<br />

muss die eindeutige Priorität auf der Vermeidung weiterer Zerschneidungen liegen. Die<br />

b<strong>und</strong>esweiten Lebensraumkorridore sowie die bereits bestehenden landesweiten<br />

Biotopverb<strong>und</strong>planungen sollten daher zukünftig in jeder <strong>Straßenverkehr</strong>splanung<br />

angemessen berücksichtigt werden. Hierzu sollte eine weitere Zerschneidung<br />

insbesondere der b<strong>und</strong>esweit bedeutsamen Lebensraumkorridore möglichst<br />

vollkommen vermieden werden. Ist dies aus gewichtigen Gründen nicht möglich, so<br />

sollten die Lebensraumkorridore in ihren Funktionen dennoch erhalten werden <strong>und</strong> für<br />

die darauf angewiesenen Arten <strong>und</strong> Lebensräume entsprechende Querungshilfen in<br />

Verbindung mit lebensraumverbessernden Maßnahmen bereits im Planungsverfahren<br />

festgelegt <strong>und</strong> dann im Rahmen der Planfeststellung <strong>und</strong> des Baus realisiert werden<br />

(s. a. Abschn. 8.1.4.3, Tz. 464).<br />

429. Langfristig ist zusätzlich ein abgestuftes Programm zur Minderung der<br />

Gefährdung der biologischen Vielfalt durch existierende Zerschneidung anzustreben,<br />

das auch den Rückbau bereits bestehender Straßen umfasst (Tz. 465). Hierzu ist es<br />

zunächst erforderlich, die bestehende Zerschneidungssituation der b<strong>und</strong>esweit<br />

bedeutsamen Lebensraumkorridore für die verschiedenen Lebensraumtypen <strong>und</strong> die

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